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Bauen mit einem Architekten

Wenn Sie eine genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene, individuell für Sie entworfene Wohnhauslösung suchen, kann Ihnen ein Architekt helfen. Von ihm erhalten sie ein bis ins Detail durchdachtes Haus. Er plant, lenkt, organisiert und überwacht Ihr gesamtes Bauvorhaben von den ersten Vorentwürfen bis zur Vollendung. Dabei kann es sich um Neubauten, Erweiterungsbauten, Um- und Ausbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Sanierungen von Gebäuden handeln.
 
Architekt darf sich in Deutschland nur nennen, wer in der Architektenliste der Architektenkammern eingetragen ist und über eine qualifizierte Ausbildung und nachgewiesene erfolgreiche Berufspraxis verfügt. Er unterliegt einer Berufsordnung, deren Einhaltung durch die Architektenkammern überwacht wird. Oft sind Architekten durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen mit den neuesten Entwicklungen von Baustoffen und -techniken, wie beispielsweise im ökologischen Bauen, vertraut.
 
Als Ihr Berater und Treuhänder stellt der Architekt Ihnen sein gesamtes, durch Ausbildung und Erfahrung erworbenes Wissen zur Verfügung. Unabhängig von gewerblichen Interessen handelt der Architekt allein als Sachverwalter Ihrer Interessen und ist damit nicht nur planerischer Ideengeber, sondern auch der ideale Partner für kostengünstiges Bauen. Ein Architekt haftet nach Werkvertragsrecht für eigene Fehler fünf Jahre lang. Im Dialog mit Ihnen als Bauherr erarbeitet der Architekt individuelle Lösungen für die Bauaufgabe. Er integriert und koordiniert die Leistungen der Fachplaner - beispielsweise Tragwerksplaner, Elektroplaner und Planer für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen- zu einer Gesamtleistung. So können Ihre Wünsche und Vorstellungen mit den Erfahrungen des Architekten optimal kombiniert werden und führen zu einer maßgeschneiderten Planung.
 
Im Rahmen der Koordinierung und Kontrolle der Bauausführung kann der Architekt die Einhaltung der Kosten, Termine, Gestaltung, Funktionalität, Umweltverträglichkeit und die wirtschaftliche Nutzbarkeit sicherstellen.
 
Beim Bauen mit einem Architekten stehen Sie als Bauherr in Eigenverantwortung gegenüber allen am Vorhaben Beteiligten. Das sind alle Fachplaner, der Architekt, die Baufirmen und die Behörden. Mit dem Architekten als Mittelsmann und Erfüllungsgehilfen an ihrer Seite, gehen Sie mit diesen Partnern rechtsverbindliche Verträge (Bauverträge und Werkverträge) ein oder erwirken Genehmigungen.
 
Architekten als Generalplaner bieten Ihnen alle Planungsleistungen aus einer Hand. Dabei übernehmen sie Beratungs-, Planungs-, Koordinierungs- und – bei einer Beauftragung mit einer so genannten Vollarchitektur - Überwachungsleistungen. Die Leistung von Architekten wird in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in neun Leistungsphasen unterteilt, die sich aus Grundleistungen und besonderen Leistungen zusammensetzen. Dabei regelt die HOAI nur das Honorar der Höhe nach und nur, soweit sie gilt. Die vertraglichen Leistungen des Architekten selbst sind vertraglich zu vereinbaren.

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