Beurteilen Sie die Erscheinung zu verschiedenen Tages- und Jahreszeiten. Machen Sie sich ein Bild, wie Ihr Grundstück zu den verschiedenen Tageszeiten beschattet wird. Wie ist das Grundstück ausgerichtet und in welche Himmelsrichtung können Sie ein Haus darauf ausrichten? Befragen Sie auch die Nachbarn zu möglichen Eigenheiten des Grundstückes.
Ganz wichtig und in den letzten Jahren immer deutlicher ist die Hochwasserproblematik. Vergewissern Sie sich deshalb, dass Ihr Grundstück nicht in einem Hochwasser gefährdeten Gebiet liegt.
Soll der Baumbestand erhalten bleiben, ist eine Klärung mit den Baupartnern nötig.
Für einen ist Baumbestand ein gutes, für andere ein schlechtes Kriterium. Tatsächlich benötigen Sie ja neben dem Platz für ihr Bauvorhaben auch Platz für Baumaschinen und deren Bewegungsradien. So kann es gut möglich sein, dass Sie einige Bäume fällen lassen müssen, was die Herrichtungskosten erhöht. Dazu ist unter Umständen eine Fällgenehmigung für geschützte Bäume zu beantragen, die weitere Kosten verursacht. Im Regelfall erhält man eine Fällgenehmigung für ein Bauvorhaben. Die Gemeinden haben sogenannte Baumschutzsatzungen, die festlegen, ab wann ein Baum geschützt ist, z. B. wenn der Stammumfang in einem Meter Höhe 100 cm misst. Auch können bestimmte Arten vom Schutz ausgeschlossen sein, z. B. Säulenpappeln. Eine Baumfällung geschützter Bäume muss beantragt werden und verursacht Gebühren und die Verpflichtung zur Neupflanzung. Ist das nicht möglich, fallen noch Ausgleichszahlungen von ca. 500 EUR je angefangenem Meter Stammumfang an.
Wollen Sie den größten Teil Ihres Baumbestandes erhalten, so sollten Sie dies mit möglichen Baupartnern genau abklären und auch in Verträgen auf derartige Abmachungen achten. Bei den betreffenden Bauarbeiten empfiehlt es sich auf der Baustelle aufzupassen, wie die Bauarbeiter mit Ihren Bäumen umgehen. Baufirmen mögen in der Regel keine Bäume auf der Baustelle, da sie ihnen nur im Wege stehen und sie am freien Arbeiten hindern. Gern werden Grundstücke vor dem Bau "leer gemacht". Ist dies von Ihnen nicht erwünscht, so helfen die Firmen gern mal nach, indem sie gegen die Bäume fahren, die sie angeblich stören, wobei die dann umzufallen drohen und doch noch gefällt werden müssen.
In welchem Siedlungsbereich liegt Ihr Grundstück? Stadt, Kleinstadt oder Dorf. Ist es ein Neubaugebiet oder ein altes Wohnviertel? Ein altes, gewachsenes Wohnviertel ist attraktiver und genießt bei den meisten Leuten ein höheres Ansehen.
Ebenfalls von großer Bedeutung ist die Anbindung an Straßen und Autobahnen, die Nähe eines Bahnhofes und die Entfernung zur nächst größeren Stadt und zu Ihrer Arbeitsstelle.
Wer Ruhe sucht, sollte potentielle Störeinflüsse genau untersuchen.
Wenn Sie später keine Überraschungen erleben wollen, sollten Sie potentielle Störeinflüsse genau untersuchen. Nur reine Wohngebiete bieten halbwegs gute Chancen auf Ruhe und schöne Umgebung. Störungen rühren zum Beispiel aus vorhandenen Emissionsquellen her. Wenn es Landwirtschaft gibt, kann diese durch Lärm oder Geruch später als störend empfunden werden. Andere potentiell störende Einrichtungen sind beispielsweise Kläranlagen, Tierheime oder Hundezüchter, Modellflugplätze, Sportanlagen, in Hörweite und Windrichtung gelegene Bundesstraßen oder Autobahnen. Auch ein Freibad, Gewerbebetrieb oder eine kleine Fabrik in der Nachbarschaft können viel Lärm und Verkehr verursachen.
Wenn Ihr Grundstück an ein Landschafts- oder Naturschutzgebiet grenzt, dann legen Sie auch Wert darauf, dass dies so bleibt und nicht eines Tages eine Autobahn dort vorbei führt. Aus dem aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) ist ersichtlich, ob dieses Gebiet einer anderen Nutzung zugedacht ist oder weiterhin erhalten bleibt. Die Umwidmung eines solchen Gebietes bedarf eines starken politischen Willens, der sich bereits im Vorfeld öffentlich bemerkbar macht. Das Landschafts- oder Naturschutzgebiet vor Ihrer Haustür ist also nur solange sicher, wie dies auch von der Regierung gewollt ist.
Informieren Sie sich in amtlichen Plänen wie dem Flächennutzungsplan, der Katasterkarte und dem Bebauungsplan.