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Generalübernehmer

Darunter versteht man ein Bauunternehmen, das neben allen für ein Bauvorhaben zu erbringenden Bauleistungen auch alle planerischen Leistungen, die Koordination aller Gewerke und die Bauüberwachung übernehmen kann. Die auszuführende Leistung wird oft zu einem Pauschalpreis angeboten. In vertraglichen Beziehungen steht der Bauherr allein mit dem Generalübernehmer und nicht mit Architekt, Fachplaner und den Bauunternehmen. Diese werden vom Generalübernehmer als Subunternehmen beauftragt.

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