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Baumangel

Ein Baumangel liegt dann vor, wenn die Leistung des Bauunternehmers beziehungsweise Handwerkers von den anerkannten Regeln der Baukunst beziehungsweise den anerkannten Regeln der Technik abweicht. Liegt ein Baumangel vor, stehen dem Bauherrn Gewährleistungsansprüche zu.

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