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So schützen Sie sich vor Mietnomaden!

Sogenannte Mietnomaden sind für viele Vermieter ein ernstes Problem. Mit dem Begriff werden Mieter bezeichnet, die zunächst einziehen, dann aber die Miete nicht zahlen und so für finanzielle Verluste durch teils erhebliche Mietrückstände sorgen. Das größte Problem dabei ist, dass in diesen Fällen selbst eine fristlose Kündigung erst gerichtlich durchgesetzt werden muss. Die Kosten für den Anwalt bleiben in der Regel jedoch ebenfalls beim Wohnungsbesitzer – zusätzlich zum entstandenen Mietausfall.

Einfache Vorsichtsmaßnahmen

Um sich vor Mietnomaden zu schützen, gibt es einige einfache Hinweise. Zum einen sollte man sich nicht nur auf die eigene Menschenkenntnis verlassen, sondern eine Auskunft über die Bonität des Interessenten einholen. Ein Bonitätscheck gibt Auskunft über die Zahlungsfähigkeit eines potentiellen Mieters und ist online über ImmobilienScout24 schnell einzuholen. Weiterhin können Vermieter sich an die Schufa wenden oder an Dienste, wie die Vermieterschutzgemeinschaft, die sich auf die Zahlungsmoral von Mietern spezialisiert haben. In einigen Bundesländern wie Berlin verlangen Vermieter eine Bescheinigung vom vorherigen Vermieter, die nachweist, dass der zukünftige Mieter keine Mietrückstände beim letzten Mieter hinterlassen hat.

Eine weitere Vorsichtsmaßnahme gegen Mietnomaden, ist die Kaution, die als Mietsicherheit dient. Der Mieter hat beim Einzug in eine neue Wohnung grundsätzlich das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zusammen mit den ersten drei Monatsmieten zu zahlen. Vermieter sollten jedoch hellhörig werden, wenn der potenzielle Mieter dieses Recht von sich aus einfordert und dabei etwa auf einen Engpass in der persönlichen Liquidität verweist.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte eine Mietausfall- und Rechtsschutzversicherungen abschließen, die im Ernstfall einspringen.

Mietrückstände: Sofort tätig werden

Wer trotz aller Vorsicht einen Mieter im Haus hat, der nicht zahlen will, sollte keinesfalls Zeit damit verlieren, die Kündigung auszusprechen. Wird an zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete nicht gezahlt, kann eine fristlose Kündigung erfolgen. Dabei gibt es allerdings gewisse Formalien, an die man sich als Vermieter in jedem Fall halten muss. Im Zweifelsfall sollte man sich hier also an einen Anwalt wenden, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat, um keine unnötigen Fehler zu begehen, die das Verfahren anschließend noch weiter hinauszögern.

Weitere Tipps finden Sie in unserem Immobilien Ratgeber