Wenn Sie die Miete Ihrer Immobilie erhöhen, dann tritt diese mit Beginn des 3. Monats nach Eingang des Mieterhöhung beim Mieter in Kraft - sofern dieser zugestimmt hat.

Erhöhen Sie Ihre Miete nach § 558 BGB und stimmt Ihr Mieter zu, winkt Ihnen schon mit Beginn des 3. Monats, nachdem Ihr Erhöhungsschreiben im Briefkasten des Mieters gelandet ist, eine höhere Miete.


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Beispiel

Ihre Mieterhöhung geht Ihrem Mieter am 15.12.2013 zu. Ihr Mieter stimmt zu. Ab dem 28.2.2014 können Sie mit der erhöhten Miete rechnen.


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