Meine Firmendaten

Unter "Mein Konto" über den Link "Meine Firmendaten" nehmen Sie Änderungen an Ihren Firmendaten, dem Firmenlogo oder Impressum vor.




(1) Firmendarstellung

Bearbeiten Sie hier Ihre Angaben zum Unternehmen. Geben Sie auch Ihre Verbandszugehörigkeit an. Das Verbandslogo und Ihr Tätigkeitsschwerpunkt werden im Branchenbuch auf Ihrer Profilseite ausgewiesen.

(2) Firmenlogo

Unter diesem Punkt hinterlegen Sie Ihr individuelles Firmenlogo. Es wird dann jedem Ihrer Angebote, Ihrem Firmenprofil und Ihrem Branchenbucheintrag zugesteuert. Wir empfehlen Ihnen eine Logogröße von ca. 120-150 Pixeln Breite bei 72dpi. Damit erreichen Sie in den meisten Fällen eine optimale Präsentation auf Ihrem Exposé.

Achtung: Bei filigranen Logos mit feinen Linien kann es zu geringfügigen Veränderungen in der Darstellung kommen.

(3) Impressum

Pflegen Sie alle notwendigen Daten unter "Impressum" ein. Nach dem Telemediengesetz sind Sie als gewerbliche:r Anbieter:in von Immobilien dazu verpflichtet, ein vollständiges und einheitliches Impressum anzugeben. Ohne ein ordnungsgemäßes Impressum könnten Dritte rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Schützen Sie sich vor möglichen juristischen Abmahnungen. Einmal ausfüllen und schon steht Ihr Impressum in Ihren gesamten Exposés, auf Ihrer Homepage und auf Ihrem Firmenprofil.


(4) Widerrufsbelehrung im Immobilien-Exposé

Stellen Sie hier ein, ob und wie Ihre Kund:innen in der Bestätigungsmail über Ihr Widerrufsrecht belehrt werden sollen. Sie können wählen, ob unsere Standard-Widerrufsbelehrung, Ihr eigener Belehrungstext oder gar keine Widerrufsbelehrung angezeigt werden soll. 

Seit 2014 gelten für Maklerverträge Verbraucherschutzregelungen für „Haustürgeschäfte“. Ihre Kund:innen können demnach binnen 14 Tagen von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und den Vertrag auflösen. Für sie bedeutet das konkret, dass Sie im ungünstigsten Fall Ihren Provisionsanspruch verlieren, selbst wenn die Immobilie durch Ihr Zutun gefunden wurde.

Bei provisionspflichtigen Objekten ist eine Widerrufsbelehrung daher direkt im Immobilien-Exposé eingebunden. Über einen Link gelangt man von dort auf eine separate Seite mit der Belehrung. Sollten Sie vor Ablauf der 14-tägigen Frist tätig werden wollen, sollten Sie unbedingt mit der Widerrufsbelehrung im Immobilien-Exposé klar machen, dass Ihr Kunde ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichtet.


TIPP: Legen Sie sich eine Regel für die Bestätigungs-E-Mails in ihrem E-Mail-Programm an. Leiten Sie damit automatisch alle E-Mails mit dem Betreff "Ihre Kontaktaufnahme zum Anbieter" in einen extra Ordner. So behalten Sie den Überblick und verlieren keine Widerrufsbelehrung.


(5) Vertrag zur Käuferprovision

Stellen Sie hier ein, ob und welchen Vertrag zur Käuferprovision Ihre Kund:innen erhalten sollen. Sie können wählen, ob unser Käuferprovisionsvertrag, Ihr eigener Vertragstext oder gar kein Käuferprovisionsvertrag versendet werden soll.  

Seit dem 23.12.2020 gilt das neue Gesetz zur Teilung der Makler-Provision. Damit ergeben sich bei Doppeltätigkeit u.a. zwei neue Pflichten für Sie:

1.  Kaufinteressent:in in Textform über Provisionsvereinbarung informieren
2.  Aktive Zustimmung des:der Kaufinteressent:in in Textform einholen

Erst mit Erhalt der Zustimmung des:der Kaufinteressent:in ist Ihr Anspruch auf Provision gesichert. Das heißt für Sie: Erst dann sollten Sie weitere Informationen liefern, Besichtigung durchführen etc.

Die Funktion "Vertrag zur Käuferprovision" sorgt dafür, dass der Vertrag zur Käuferprovision automatisch nach Eingang der Kontaktanfrage eines:einer Kaufinteressent:in an diese:n versendet wird. Außerdem unterstützt sie dabei, die geforderte Zustimmung des:der Interessent:in in Textform einzuholen.