Richtig ist: Die Stehlampe und das Radio funktionieren schon ab Einzug. Wer sich vor dem Umzug nicht um den Stromanbieter kümmert, wird automatisch Kunde beim Grundversorger. Die bessere Lösung ist aber fast immer ein neuer Vertrag.


Energieversorger:in: Vertrag wechseln oder mitnehmen

Ein Umzug ist der perfekte Anlass für einen Neubeginn – das gilt auch für die Wahl des Unternehmens für Strom und Gas im neuen Zuhause. Da zum Wohnungswechsel sowieso Formalitäten anstehen, kann man auch gleich einen kritischen Blick in die Verträge der Energieversorger:innen werfen. Die Preise und Tarifbedingungen für die Strom- und Gaslieferung ändern sich laufend, und in vielen Fällen lohnt sich ein: neue:r Lieferant:in.

Plötzlich ganz ohne Strom dazustehen – das kann nicht passieren, weil es einen gesetzlichen Anspruch auf Energieversorgung gibt. Wer den:die Anbieter:in nicht wechselt, wird automatisch vom regionalen Grundversorgungsunternehmen versorgt. Sind dir die Preise dort zu hoch, kannst du auch nachträglich einfach wechseln: Es gilt meist eine kurze Kündigungsfrist von nur zwei Wochen.

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Beim Umzug den:die Energieversorger:in wechseln

Gut zwei Monate vor dem Umzugstermin ist der beste Zeitpunkt, einen neuen Stromliefervertrag abzuschließen. Den alten Vertrag muss man beim Wechsel kündigen. Häufig übernimmt das der:die neue Energieversorger:in im Auftrag des:der Kunden:Kundin. Am Umzugstag müssen dann Zählerstand und Zählernummer in der alten Wohnung notiert und dem:der bisherigen Stromanbieter:in mitgeteilt werden. Das neue anbietende Unternehmen braucht den Zählerstand und die Zählernummer der neuen Wohnung.


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Sonderverträge und Umzug mit dem:der bisherigen Versorger:in

Eine andere Möglichkeit ist ein neuer Vertrag mit dem:der Grundversorger:in. Sonderverträge bieten günstigere Preise. Der Nachteil sind meist längere Laufzeiten, an die man als Empfänger:in gebunden ist. Die Verbraucherzentralen empfehlen, Verträge mit maximal einem Jahr Laufzeit und einem Monat Kündigungsfrist abzuschließen. So lässt sich schnell auf Preisveränderungen reagieren.

Wenn das bisherige Stromunternehmen auch an den neuen Wohnort liefert, kann man als zufriedene:r Kunde:Kundin auch mit dem alten Vertrag umziehen. In diesem Fall braucht der:die Versorger:in einige Wochen vor dem Umzug die neue Adresse, die neue Zählernummer und das geplante Umzugsdatum. Kann der:die alte Anbieter:in am neuem Wohnort keinen Strom liefern, lässt sich auch ein Sondervertrag mit längerer Laufzeit zum Umzugstermin kurzfristig kündigen.

Schwieriger ist der Wechsel zu einem neuen Gasunternhemen. In der Regel haben Vermietende einen Gasliefervertrag abgeschlossen. Wer damit nicht zufrieden ist, kann seine:ihre Vermietende schriftlich auffordern, den:die Gasversorger:in zu wechseln.

Stromtarife: preisgünstig oder nachhaltig

Beim Preisvergleich der Energieversorger:innen helfen Tarifrechner im Internet. Vorsicht, hier beeinflussen Voreinstellungen oft das Ergebnis! Deshalb sollte man diese genau prüfen und Filter wegklicken. Nachteile für den:die Kunden:Kundin sind oft im Kleingedruckten versteckt: Zum Beispiel behalten sich manche Anbieter:innen Preiserhöhungen vor, verlangen Vorkasse oder binden Bonuszahlungen an eine bestimmte Vertragslaufzeit.

Verbraucherschützer:innen empfehlen zertifizierte Ökostromanbieter:innen. Hier sollte man als Verbraucher:in aufmerksam sein, denn auch die großen Energiekonzerne und ihre Tochterfirmen bieten Ökostrom-Tarife an, bauen aber zugleich die Stromproduktion aus Kohle- und Atomkraft aus. Wer Wert auf Nachhaltigkeit legt, wählt eine:n Anbieter:in, der:die ausschließlich Energie aus regenerativen Quellen gewinnt – und damit auch den Ausbau dieser Energiequellen fördert.

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