Grundsätzlich muss ein geschlossener Vertrag erfüllt werden. Wenn man also umzieht, kann der Internet-Provider auf die verbrauchsunabhängigen Zahlungen bis zum Ende der Laufzeit pochen. Ein Recht auf Sonderkündigung gibt es nicht.
Der Markt für schnelle Internetanschlüsse (DSL) ist hart umkämpft. Deshalb bieten alle Anbieter vergünstigte Tarife, Sonderkonditionen und subventionierte Geräte oder Anschlussaufrüstung an. Im Gegenzug verlangen sie Mindestlaufzeiten. Und aus einem Umzug ergibt sich kein automatisches Sonderkündigungsrecht, entschied der Bundesgerichtshof (Az.: III ZR 57/10). Deshalb sollte man schon beim Abschluss die Kündigungsregelungen im Vertrag prüfen. Ist ein Umzug in nächster Zeit möglich, gleich eine kürzere Laufzeit oder eine Vertragsart mit Kündigungsrecht wählen. Selbst wenn der Anbieter dies auf den ersten Blick nicht anbietet, kann man oft eine entsprechende Regelung aushandeln.
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Umzugsfirma findenWenn der Anbieter auch am neuen Wohnort vertreten ist, hat man kaum eine Möglichkeit, aus einem Internetvertrag vorzeitig herauszukommen. Selbst ein weniger leistungsfähiges Angebot ist kein Kündigungsgrund. Aufgrund des Konkurrenzdrucks sind aber die meisten Unternehmen bereit, Verträge anzupassen, pochen zum Beispiel nicht auf DSL-Grundgebühren, wenn gar kein DSL mehr verfügbar ist. Im umgekehrten Fall gewähren die Anbieter oft auch Nachlässe, wenn eine bessere Internetverbindung verfügbar ist. Sie wollen Kunden auch künftig an sich binden. Aber Vorsicht: Mit der Vertragsänderung beginnt auch meistens eine neue Laufzeit – in der Regel um 24 Monate. Deshalb ist immer Verhandlungsgeschick gefragt.
Kann man seinen alten Vertrag kündigen oder läuft er zeitnah aus, sollte man sich vor einem Neuabschluss über mögliche Alternativen informieren. Gerade in Ballungsräumen kann der Internetanschluss über die Leitung des Kabelfernsehens eine Überlegung wert sein. Außerdem ist in immer mehr Gebieten schnelles Internet über den neuen Mobilfunkstandard LTE möglich.
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