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Als Dachausbau werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erweiterung des Wohnraums im Dachgeschoss dienen. 

Der Dachausbau beinhaltet viele verschiedene Innenbauarbeiten wie beispielsweise den Fenstereinbau, Dämmarbeiten, die Verkleidung der Wände oder auch den Einbau der Sanitäranlagen. Die Dachstuhlkonstruktion ermöglicht in der Regel eine freie Raumaufteilung, da sie nicht durch tragende Wände beeinflusst wird. Mit einfachen Möglichkeiten und simplen Konstruktionen lassen sich einzelne Bereiche wie Badezimmer oder Küche separat abtrennen oder auch mitten im Raum positionieren. Diese räumliche Vielfalt lässt sich schon mithilfe einfacher Materialien und Baustoffe realisieren.

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Ein nachträglicher Dachausbau ist genehmigungspflichtig

Der Dachgeschossausbau ist eine relativ einfache und vergleichsweise preiswerte Maßnahme, um nachträglich Wohn- oder Nutzraum zu schaffen. Da die Hülle des Gebäudes bereits vorhanden ist, muss nur noch der Innenausbau erfolgen. Beim Dachausbau sind diverse baurechtliche Bestimmungen und anderweitige Auflagen zu beachten. Bei einem Dachausbau oder einer Dachaufstockung handelt es sich immer um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Unabdingbare Voraussetzung ist daher entweder ein Freistellungs- oder Anzeigeverfahren oder auch eine Baugenehmigung. Ausschlaggebend dafür sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Auch mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde sollte der Ausbau des Dachgeschosses im Vorfeld abgestimmt werden.


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Voraussetzungen und Bedingungen für den Ausbau des Dachgeschosses

Wichtig ist, dass die im Bebauungsplan vermerkte Höchstanzahl der Geschossfläche des Dachstuhls nicht überschritten wird. Als problematisch erweist sich bei einem Ausbau des Dachgeschosses zu einer neuen Wohnung die Tatsache, dass in diesem Fall auch eine entsprechende Anzahl an PKW-Stellplätzen nachgewiesen werden muss. Jedoch ist die Zahlung eines Ausgleichsbetrags möglich. Weiterhin wird ein ausgebauter Dachstuhl nur als Wohnraum anerkannt, wenn die Höhe mindestens die Hälfte der Grundfläche misst. In der Regel beträgt diese sogenannte lichte Höhe mindestens 2,20 Meter. Wenn das Dach noch nachträglich gedämmt wird, muss bei der Auswahl der jeweiligen Dämmmaterialien und der Fenster auf die geltende Energieeinsparverordnung geachtet werden. Die Materialien, die für den Dachausbau verwendet werden, müssen außerdem hinsichtlich der jeweiligen Brandschutzvorschriften überprüft werden. Aus den Brandschutzvorschriften können sich des Weiteren Anforderungen in Bezug auf Fluchtwege oder zum Rauchschutz ergeben.

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