Nutzungsdauer berechnen und AfA erhöhen

In 3 Schritten zu deinem Nutzungsdauer-Gutachten



Erfahre in wenigen Minuten, ob eine höhere Abschreibung und somit Steuerersparnisse für deine Mietimmobilie möglich sind.

Beauftrage dein Nutzungsdauer-Gutachten bei Sprengnetter. Ein zertifzierter Sachverständiger wird sich dann mit dir in Verbindung setzen.

Reiche das Gutachten beim Finanzamt ein, um die AfA zu erhöhen. Bei fachlichen Rückfragen unterstützt dich der Sachverständige.




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(Mo-Fr 8:00-16:00 Uhr)
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AfA-Tabelle: Welche Steuerersparnis kannst du erwarten?



Die meisten Mietimmobilien können standardisiert über einen Zeitraum von 50 Jahren mit einem Satz von 2% steuerlich geltend gemacht werden. Je nach Baujahr und Ausstattung der Immobilie kann sich die Abschreibungsrate allerdings erhöhen. In der AfA-Tabelle kannst du die mögliche Steuerersparnis für deine Immobilie nachsehen.

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Die meisten Mietimmobilien können standardisiert über einen Zeitraum von 50 Jahren mit einem Satz von 2% steuerlich geltend gemacht werden. Je nach Baujahr und Ausstattung der Immobilie kann sich die Abschreibungsrate allerdings erhöhen. In der Tabelle kannst du die mögliche Steuerersparnis für deine Immobilie nachsehen.



Wofür benötige ich ein Gutachten?

Nur mittels eines professionellen Gutachtens kannst du eine kürzere Nutzungsdauer beim Finanzamt durchsetzen. Beauftrage jetzt dein Gutachten von Sprengnetter und spare so Steuern.



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Warum hängt meine Steuerlast von
der Nutzungsdauer meiner Mietimmobilie ab?

Die Verkürzung der Nutzungsdauer einer Immobilie hat einen entscheidenden Vorteil: Sie ermöglicht eine höhere jährliche Abschreibung. Das führt dazu, dass der steuerpflichtige Gewinn aus der Vermietung reduziert wird. So wird wiederum die Steuerlast minimiert. So kannst du letztendlich die Rendite aus deiner Immobilieninvestition steigern.



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Infografik zur verkürzten Nutzungsdauer von Immobilien


FAQ: Häufige Fragen



1. Wer kann von einer AfA bzw. höheren jährlichen Abschreibung profitieren?

Profitieren können die Eigentümer:innen, da sie z.B. die Möglichkeit haben einen höheren Prozentsatz über eine kürzere Nutzungsdauer abzuschreiben.
Sollten sie also das Objekt nach 10 Jahren wieder verkaufen, haben sie einen größeren steuerlichen Vorteil geltend machen können.

2. Was bedeutet Restnutzungsdauer bei Immobilien?

Die Restnutzungsdauer bezeichnet gemäß § 4 ImmoWertV die Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie ist insbesondere abhängig von dem Baujahr bzw. dem Jahr einer Kernsanierung, dem Gebäudestandard, durchgeführten Modernisierungen und unterlassenen Instandhaltungen.

3. Wie errechnet sich die Restnutzungsdauer?

Grundsätzlich ermittelt sich die Restnutzungsdauer aus dem Differenzbetrag von der objektartspezifischen Gesamtnutzungsdauer und dem Gebäudealter. 
Es wird zudem zwischen der technischen, der wirtschaftlichen und der rechtlichen Nutzungsdauer unterschieden. Eine Kernsanierung, durchgeführte Modernisierungen oder unterlassene Instandhaltungen haben i.d.R. jedoch eine Modifizierung der Restnutzungsdauer zur Folge.

4. Wie lang ist die übliche Nutzungsdauer einer Immobilie?

Die Gesamtnutzungsdauer bezeichnet gemäß § 4 Abs. 3 ImmoWertV die Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung vom Baujahr an gerechnet üblicherweise wirtschaftlich genutzt werden kann. Diese ist abhängig von der Gebäudeart und dem Gebäudestandard. Objekte mit einem geringeren Standard haben i.d.R. eine geringere Nutzungsdauer.

5. Wie wirkt sich die Restnutzungsdauer auf die Abschreibung aus?

Das Finanzamt legt je nach Baujahr der Immobilie die Nutzungsdauer sowie den Prozentsatz der Gebäudeanschaffungskosten, die steuerlich abgeschrieben werden können, fest. Über den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen (Rest-)Nutzungsdauer kann der AfA-Abschreibungssatz entsprechend erhöht werden, so dass jährlich ein höherer Betrag steuerlich abgesetzt werden kann und damit Steuern gespart werden können.

6. Was kostet ein Gutachten über die (Rest-)Nutzungsdauer?

Das Nutzungsdauergutachten für eine Eigentumswohnung liegt bei 599,00€ inkl. MwSt.
Das Nutzungsdauergutachten für ein Mehrfamilienhaus (bis 1.000 m²) liegt bei 949,00€ inkl. MwSt.Die Kosten für ein Nutzungsdauergutachten für Mehrfamilienhäuser über 1.000 m² gibt es auf Anfrage. 

7. Kann ich die Kosten für das Gutachten steuerlich geltend machen?

Ja, die Kosten für das Gutachten zum Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 EStG können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

8. Sind die Gutachter zertifiziert?

Ja, unsere Gutachter sind DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und anerkannt.

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