Die wichtigsten Gesetzesänderungen 2018

Bäumchen wechsel dich:   

Auch wenn die neue Bundesregierung sich gerade erst findet, tut sich 2018 gesetzlich doch einiges für Gewerbetreibende. Besonders viele Änderungen gab es zum Jahreswechsel. Von A wie Abgabefristen bis V wie Verpflegung für Arbeitnehmer haben wir die wichtigsten Änderungen des Jahres 2018 zusammengestellt.

A… Abgabefristen


Für die Steuererklärung des vergangenen Jahres haben Steuerpflichtige in diesem Jahr noch bis Ende Mai Zeit – wer sich von einem Steuerberater helfen lässt, bis zum Jahresende. Diese Fristen verlängern sich ab 2018 um zwei Monate: Ab der Steuererklärung für das Jahr 2018 haben Steuerzahler künftig bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Mit Steuerberater gewährt das Finanzamt eine Frist bis zum letzten Tag des Februars des übernächsten Jahres.


B… Betriebliche Altersversorgung


Um die Betriebsrente auch für kleinere Unternehmen interessanter machen, ist zum Jahreswechsel das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Neu ist die reine Beitragszusage. Damit garantiert der Arbeitgeber keine betriebliche Versorgungsleistung, sondern verpflichtet sich lediglich, Beiträge zu entrichten.

Außerdem enthält das Gesetz einen Steuer-Anreiz für Geringverdiener. Als Arbeitgeber bekommen Sie einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent, wenn Sie Beschäftigten mit weniger als 2.200 Euro Bruttogehalt eine Betriebsrente anbieten. Ihre Angestellten können außerdem grundsätzlich mehr für ihre Vorsorge tun: Der Gesetzgeber hat den steuerfreien Höchstbetrag von 4 auf 8 Prozent der Bemessungsgrenze angehoben.


D… Dienstreise

Wenn Sie als Selbstständiger geschäftlich unterwegs sind, können Sie für Ihre Verpflegung Pauschalen steuerlich geltend machen. Für die Dienstreise ins Ausland hat das Bundesfinanzministerium für 2018 die Pauschbeträge überarbeitet. Änderungen ergeben sich beispielsweise für Reisen nach Belgien, Dänemark, Frankreich oder auch Norwegen.



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E… Einkommensteuer


Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer hat sich 2018 für Alleinstehende auf 9.000 Euro erhöht, für Ehepaare beträgt er 18.000 Euro.


F… Fondsbesteuerung


Seit Jahresbeginn müssen deutsche Fonds auf ihre Erträge eine Körperschaftsteuer von 15 Prozent aus dem Fondsvermögen bezahlen. Ausgenommen davon sind reine Rentenfonds. Als Ausgleich sind Ausschüttungen und Gewinne beim Anleger teilweise freigestellt.


G… Geringwertige Wirtschaftsgüter


Der Gesetzgeber hat die Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter angehoben. Für Anschaffungen ab dem 1. Januar 2018 gilt, dass sie nun bis zu einem Wert von 800 Euro netto sofort, vollständig und im gleichen Jahr steuerlich angesetzt werden können. Außerdem müssen derartige Wirtschaftsgüter erst ab einem Wert von 250 Euro in einem besonderen Verzeichnis aufgeführt werden.


K… Kassennachschau


Prüfer des Finanzamts können seit Jahresbeginn unangemeldet zu einer Kassen-Nachschau bei Ihnen vorbeikommen. Davon sind nicht nur computergestützte Kassensysteme, sondern auch Registrierkassen und offene Ladenkassen betroffen. Die Beamten dürfen sich sämtliche Aufzeichnungen, Bücher und andere Unterlagen ansehen, die für die Kassenführung wichtig sind.


M… Mindestlohn


Ab 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen. Dieser beläuft sich zurzeit auf 8,84 Euro pro Stunde.


R… Rentenversicherung


Der Rentenbeitragssatz sinkt auf 18,6 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt auf 6.500 Euro (West) und 5.800 Euro (Ost). Bis zu dieser Grenze müssen Sie für Ihre Angestellten das Gehalt heranziehen, um die jeweiligen Beiträge zu berechnen.


S… Steuererklärung


Unternehmenssteuererklärungen über ELSTER dürfen Sie ab sofort nur noch elektronisch authentifiziert übermitteln. Wenn Sie bereits über ein Elster-Zertifikat verfügen, um beispielsweise die Umsatzsteuer-Voranmeldung zu übermitteln, können Sie dies auch für die Steuererklärung nutzen. Belege müssen Sie nicht mehr einreichen, aber auf Nachfrage vorhalten.


V… Verpflegung für Arbeitnehmer


Wenn Sie Ihren Angestellten – zum Beispiel in der Kantine oder auf einer Dienstreise – kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten zur Verfügung stellen, ist dies ein geldwerter Vorteil. Damit Sie nicht jedes Mal den einzelnen Preis einer Mahlzeit berechnen müssen, legt die Finanzverwaltung Sachbezugswerte fest. 2018 werden die Sachbezugswerte für Verpflegung erhöht. Für verbilligte oder kostenlose Mahlzeiten sind für ein Frühstück 1,73 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 3,23 Euro anzusetzen.


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