Starker Wettbewerb dämpft Anstieg: Das Center for Real Estate Studies (CRES) hat 2015 die Honorare von Hausverwaltungen untersucht und die Ergebnisse mit einer Studie aus dem Jahr 2010 verglichen.

Teilnehmer der Erhebung

Die für die Immobilienverbände ZIA, IVD und BVI durchgeführte Erhebung zu den Verwalterentgelten lieferte sowohl Anhaltspunkte zu den durchschnittlich erhobenen Honoraren als auch darüber, welche Verwaltungsleistungen als Grundvergütung oder als Sonderleistung angeboten werden. Unter den Teilnehmern der Umfrage sahen knapp 60 Prozent ihren Schwerpunkt in der WEG-Verwaltung und 33 Prozent in der Mietverwaltung, während nur rund sieben Prozent  Gewerbeobjekte und lediglich ein Prozent Ferienwohnungen betreuen. Entsprechend zeigt sich, dass ein überwiegender Anteil die Grundleistungen auf Basis von einheitenbezogenen Pauschalen erbringt. Die Erhebung wurde zwischen dem 15. Oktober 2015 und dem 27. November 2015 durchgeführt.

Ermittelte Verwalter-Honorare für Mietverwaltung

Bei einem Mietwohnhaus mit unterschiedlicher Anzahl von Wohneinheiten ergaben sich unter den Befragten folgende Spannbreiten für Verwalter-Honorare.

Einheiten im Wohnhaus

Pro Einheit und Monat in Euro

Mittelwert pro Monat in Euro
weniger als 10   15 - 40 22,74
11 bis 30 15 - 30 25
31 bis 60 14 - 25 19,53

Handelt es sich um eine Sondereigentumsverwaltung mit gleichzeitiger WEG-Verwaltung, so wurden je Wohneinheit zwischen fünf und 60 Euro pro Monat bei einem Mittelwert von 22,78 Euro pro Monat abgerechnet. Je Tiefgaragenstellplatz wurden zwischen einem und 10 Euro und im Durchschnitt 4,09 Euro pro Monat erhoben.

Sondervergütung

Die Studie zeigt weiterhin, dass die Mehrheit der Verwalter (68 Prozent) zusätzliche Aufgaben bislang innerhalb der Grundvergütung abrechnet. So würden etwaige Sonderleistungen wie die Aufstellung einer Hausordnung von nur 17 Prozent der Verwalter oder die Bescheinigung nach § 35 EStG von nur 38 Prozent der Verwalter auch als Sonderleistung abgerechnet. – Sondervergütungen werden der Studie zufolge erst aufgerufen, wenn ein höherer Aufwand oder externe Kosten entstehen.

Die am häufigsten abgerechneten Sonderleistungen in der WEG-Verwaltung sind:

  • Organisation einer zweiten Eigentümerversammlung
  • Organisation eines außergerichtlichen Mahnverfahrens
  • Zustimmung zum Eigentumsverkauf
  • Erstellung von Kopien

Bei der Mietverwaltung lassen sich die Verwalter am häufigsten die komplette Vermietungsleistung einschließlich der Vermarktung, Besichtigung, Exposé-Erstellung, die erhöhten Verwalterleistungen bei Mieterwechsel und Modernisierungsmaßnahmen gesondert vergüten. Erbrachte Sonderleistungen hängen in vielen Fällen vom Qualifikationsniveau der Verwalter ab. Nur wenige Verwalter beschäftigen eigene Architekten oder Ingenieure und müssen daher meist auf Kooperationspartner verweisen; insbesondere, wenn ein potenzielles Auftragsvolumen 10.000 Euro übersteigt.

Werden Sonderleistungen vom Geschäftsführer selbst erbracht, so ist im Schnitt mit knapp 72 Euro pro Stunde zu rechnen, wobei hier eine große regionale Streuung vorliegt. Sachbearbeiter-Leistungen werden durchschnittlich mit rund 50 Euro pro Stunde entgolten. Auf allen Qualifikationsstufen, vom Auszubildenden bis zum Geschäftsführer/Inhaber, zeigen sich hier nur minimale Unterschiede zwischen WEG- und Mietverwaltung.

WEG-Verwaltung

Im Bereich der WEG-Verwaltung ist die Berechnung des Verwalterentgelts nach Einheiten üblich. Soweit Eurobeträge angegeben werden, ist auch hier von Nettobeträgen auszugehen.

Einheiten im Wohnhaus Pro Einheit und Monat in Euro Mittelwert pro Monat in Euro
weniger als 10   21,50 - 30,81 25,58
11 bis 19 19,20 - 23,47 21,38
21 bis 49 17,72 - 21,28 19,67
50 bis 99 16,67 - 19,67 18,37
mehr als 100 15,58 - 17,82 17,10

Regionale Unterschiede

Da die Entgelte je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausfallen, wurden in der Studie sogenannte Niedrigst- und Höchstkoeffizienten ermittelt, die die Honorarspanne in dem jeweiligen Bundesland widerspiegeln. Um einen Anhaltspunkt für das jeweilige Verwalterhonorar zu erhalten, müssen diese Koeffizienten mit den oben aufgeführten Sätzen pro Wohneinheit und Monat für die unterschiedlich großen Wohnanlagen bzw. Mietshäuser multipliziert werden.

 

Die Koeffizienten für die Bundesländer mit den meisten Einwohnern betragen für:

  • Bayern 0,97 und 1,07
  • Baden-Württemberg 0,9 und 1,0
  • Nordrhein-Westfalen 0,96 und 1,06

Hohe Koeffizienten:

  • Hamburg 1,12 und 1,22
  • Berlin 1,15 und 1,30

Niedrige Koeffizienten:

  • Mecklenburg-Vorpommern 0,77 und 0,97
  • Sachsen und Sachsen-Anhalt jeweils 0,80 und 0,90

Anforderungen an Immobilienverwalter gestiegen

Geht man wie CRES davon aus, dass im untersuchten Zeitraum der Verbraucherpreisindex in Deutschland um sieben Punkte gestiegen ist und 100 Euro etwa 6,54 Euro "weniger wert" sind, lässt sich erkennen, dass die Vergütung von Immobilienverwaltern nicht nur stagniert, sondern rückläufig ist. Dabei sind den Studienautoren zufolge die Anforderungen an Immobilienverwalter durch zusätzliche Aufgaben wie die Pflichten im Zuge des Meldegesetzes, des Mess- und Eichgesetzes und des Mindestlohngesetzes höher als noch vor fünf Jahren.

DDIV: Verwaltervergütungen bleiben hinter erbrachten Leistungen zurück

Das Branchenbarometer des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) signalisiert steigende Honorare für die WEG- und Mietverwaltung, wenn auch nur moderat. 86 Prozent der befragten Unternehmen erhöhten ihre Vergütungssätze 2016 im Rahmen einer Vertragsverlängerung im Schnitt um 7,1 Prozent.  59 Prozent der Verwaltungen passten ihre Honorare auch bei laufenden Verträgen an. In diesem Jahr wollten 83 Prozent der 334 befragten Verwaltungsunternehmen Preisanpassungen von etwa acht Prozent im Rahmen einer Wiederbestellung vornehmen. Bei neu akquirierten Objekten beabsichtigten rund 60 Prozent, ihre Vergütungssätze zu erhöhen. Dennoch bleiben die Verwaltervergütungen laut DDIV noch immer hinter den erbrachten Leistungen zurück.


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