Widerrufsbelehrung bei Maklerverträgen
Maklerverträge, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, unterliegen dem Widerrufsrecht
Ab 13.06.2014 gilt das neue Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Demnach ist jeder „außerhalb von Geschäftsräumen“, z. B. im Internet, per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief, geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar.

Themenüberblick:
Weitere Pflichten
Neben der Belehrung über das Widerrufsrecht sieht das Fernabsatzrecht unter anderem Folgendes vor:
- Belehrung über Ihre Identität, die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Leistung und das Zustandekommen sowie die Rahmenbedingungen des Vertrags.
Alle Punkte können im Wesentlichen über Ihr Exposé abgedeckt werden.
- Einholung der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers zur Erbringung der Leistung, sprich Ihren Maklerauftrag.