Damit Sie als Vermieter stets auf der sicheren Seite sind, sollten Sie schon bei der Bewerbung für eine Mietwohnung vollständige Unterlagen von den Interessenten verlangen. Dies ist insbesondere in Großstädten mit hohem Wohnraumbedarf üblich. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie verlangen dürfen.


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Das Wichtigste in Kürze

  • Als Vermieter dürfen Sie verschiedene Unterlagen und Dokumente (SCHUFA-Auskunft, Mieterselbstauskunft etc.) sowie persönliche Angaben von Mietinteressenten anfordern.

  • Achten Sie vor allem auf die Einkommensnachweise und die Bonitätsauskunft.

  • Im Umgang mit den persönlichen Daten von Mietinteressenten sollten Sie datenschutzrechtliche Bestimmungen beachten.

» Für private Vermieter:innen
Die Basis für ein stabiles Mietverhältnis

Welche Unterlagen können sich Vermieter von Mietern vorlegen lassen?

Wenn der Wohnraum knapp ist, haben Sie als Vermieter die Möglichkeit zwischen zahlreichen interessanten Kandidaten auszuwählen. Daher hat sich in der Praxis ein richtiges Bewerbungsverfahren durchgesetzt, das zwar nicht vorgeschrieben, aber hilfreich ist.

Sie dürfen Ansprüche an die Bewerbungsmappe stellen. Diese müssen die Mietinteressenten zwar nicht erfüllen, aber sie werden die gewünschten Angaben in ihrem eigenen Interesse sicherlich machen.

Beachten Sie jedoch, dass Sie als Vermieter nicht alles abfragen dürfen. Laut Gesetz dürfen Mietinteressenten unwahrheitsgemäß auf Fragen antworten wenn zum Beispiel nach der ethnischen Herkunft, der Religion, der Sexualität oder der politischen Orientierung gefragt wird.

Die folgenden Unterlagen sind für die Wohnungsbewerbung wichtig und werden meist schon bei der Besichtigung vorgelegt:

  • Personalausweis

  • Mieterselbstauskunft

  • Angaben über den Beruf, den Arbeitgeber, die Befristung des Arbeitsverhältnisses und das monatliche Nettoeinkommen

  • Arbeitsvertrag bzw. Einkommensnachweise bei Selbstständigen

  • Schufa-Auskunft zur Bonitätsprüfung

  • Bescheinigung vom Vorvermieter

  • Mietbürgschaft (insbesondere bei Studierenden und Auszubildenden relevant)

Manche Bewerber legen sogar aus eigenem Antrieb einen Lebenslauf oder zusätzliche Unterlagen bei. Auch die Gestaltung der Bewerbungsmappe kann sich unterscheiden. So schön diese auch aussehen mag: Als Vermieter sollten Sie sich auf die Informationen zum Einkommen sowie auf den Bonitätsnachweis konzentrieren, um Mietnomaden zu vermeiden.

Wie sollte der Vermieter mit diesen Unterlagen umgehen?

Seitdem in Deutschland die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt, sind Sie als Vermieter in der Pflicht, besonders sorgfältig mit den Unterlagen von Mietinteressenten umzugehen. Am besten geben Sie direkt bei Übergabe der Wohnungsbewerbung ein DSGVO-Formular aus, in dem Sie erklären, wie Sie mit den Dokumenten vorgehen werden. Tipps dazu, was Sie als Vermieter beim Datenschutz beachten müssen, erhalten Sie in diesem Beitrag.

Wichtig ist, dass Sie alle Unterlagen, die Sie nicht benötigen, vernichten. Dies gilt insbesondere für die Bewerbungen von nicht erfolgreichen Kandidaten. Die Dokumente des Mietinteressenten, für den Sie sich letztendlich entscheiden, sollten Sie sicher aufbewahren und den Mieter über seine Rechte in Bezug auf die erhobenen Daten informieren. Als Faustregel gilt, dass Sie nur Informationen sammeln und speichern dürfen, die für das Mietverhältnis relevant sind.


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