Mit Einführung des Solarpaket I wird die Installation von Balkonkraftwerken unbürokratischer. Die erlaubte Ausgangsleistung wurde auf 800 Watt erhöht. Experten hoffen dennoch auf ein Solarpaket II mit Nachbesserungen.



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Am vergangenen Freitag war es endlich so weit, der Bundestag gab grünes Licht für das Solarpaket I. Die Installation von sogenannten Balkonkraftwerken wird nun für Eigentümer:innen und Mieter:innen leichter. 

Die steckerfertigen Solaranlagen erfreuen sich großer Zustimmung. Anfang April waren bereits rund 400.000 Balkonkraftwerke in Betrieb. Nach der Einigung zum Solarpaket I wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die Nachfrage weiter zunehmen. Denn nun ist der Weg zum Solarstrom an vielen Stellen unbürokratischer und damit einfacher geworden.

 Konkret heißt das: Die Anlage muss nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden und die Eintragung im Marktstammdatenregister wird auf wenige Daten beschränkt.


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Technische Anforderungen sinken

Für den Betrieb einer Solaranlage in einem Haus mit mehreren Miet- oder Eigentumswohnungen oder auch Gewerbemietern wird wesentlich weniger Bürokratie nötig. So fallen beispielsweise die detaillierten Vorgaben zu Rechnungslegung, Vertragsinformationen und Verbrauch weg. 

Solaranlagen unter dem Mieterstrom-Modell werden künftig auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert. Einzige Bedingung: Der Strom darf auf dem Weg zu den Verbraucher:innen nicht durch das allgemeine Stromnetz fließen. Und auch die technischen Anforderungen beim Mieterstrom werden sinken.

Jeder vorhandene Zählertyp ist erst einmal erlaubt

Für Erleichterung sorgt dazu, dass die Balkonanlagen übergangsweise hinter jedem vorhandenen Zählertyp betrieben werden dürfen. Das gilt auch für Zähler ohne Rücklaufsperre. Bislang war das verboten, ein sofortiger Zählertausch war nötig. Allerdings wird das nur so lange geduldet, bis die Messstellenbetreiber moderne Zweirichtungszähler einbauen.

Mehr Power: Die Mini-Solaranlagen auf Balkonen und Fassaden dürfen künftig eine höhere Leistung haben. In Deutschland waren bislang 600 Voltampere (entspricht Watt) erlaubt, künftig sind es 800 Watt Wirkungsleistung. 

Solarpaket I ist willkommen – Solarpaket II sollte dennoch folgen

Insgesamt soll das Solarpaket I dazu beitragen, die Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) umzusetzen. Den Ausbau von Solarenergie schreibt das EEG 2023 auf 22 Gigawatt pro Jahr vor – im Jahr 2030 sollen insgesamt rund 215 Gigawatt Solarleistung in Deutschland erreicht sein.

Grundsätzlich wird das neue Solarpaket begrüßt, die Immobilienbranche spricht sich allerdings bereits für ein Solarpaket II aus. Denn vielen Photovoltaik-Projekten fehle es noch immer an einer attraktiven Wirtschaftlichkeit für Immobilienunternehmen und Vermieter:innen. 

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).



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