Wer sich bei der Ausbildung finanziell unterstützen lassen möchte, kann BAföG beantragen. Diese staatliche Unterstützung für Auszubildende und Studierende ist jedoch an Einkommensgrenzen gebunden, die nicht überschritten werden dürfen. Hier erfahren Sie, ob Sie trotz Mieteinnahmen die Möglichkeit haben, BAföG zu erhalten.

 


nebenkosten-berechnen

Es ist Zeit für deine Betriebskostenabrechnung?

In nur wenigen Schritten erstellst du deine rechtssichere Betriebskostenabrechnung mit VermietenPlus. Im Anschluss kannst du diese einfach herunterladen oder sie direkt an deine Mieter:innen schicken.


Das Wichtigste in Kürze

  • Um BAföG in voller Höhe zu erhalten, dürfen weder Sie noch Ihre Eltern die Freibeträge für das Einkommen überschreiten.

  • Wenn die Mieteinnahmen über dem Freibetrag liegen, wird das BAföG entsprechend gekürzt.

  • Beachten Sie, dass Eigentum im Wert von über 7.500 Euro dazu führt, dass Sie kein BAföG erhalten; dazu gehört auch eine Immobilie, die Sie als Eigentümer vermieten.

  • Rufen Sie bei Fragen schon vor der Antragstellung im BAföG-Amt an und schildern Sie Ihre Situation.

Kann ich trotz Mieteinnahmen BAföG erhalten?

Viele Studierende und Auszubildende in Deutschland beantragen BAföG, um ihren Lebensunterhalt und ihre Miete zu bezahlen. Dabei handelt es sich laut Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) um eine staatliche Unterstützung zur Ausbildung. Wenn Sie gewisse Anforderungen erfüllen, erhalten Sie monatlich einen bestimmten Betrag, den Sie später zu sehr günstigen Konditionen zurückzahlen.

Als Grundlage für die Entscheidung, ob Sie BAföG erhalten, gilt die Einkommensberechnung. Hier geht es sowohl um das Einkommen der Eltern als auch um das Einkommen des Antragsstellers. Die Summe der positiven Einkünfte gilt als Einkommen. Es ist möglich, Einkommens- und Kirchensteuer, Beiträge zur sozialen Sicherung und einige weitere Kosten von den Einkünften abzuziehen. So ergibt sich das Einkommen, auf dessen Basis über das BAföG entschieden wird. Auch Mieteinnahmen gehören zum Einkommen.

Welche Freibeträge gelten für BAföG?

Die folgenden Freibeträge gelten derzeit (Stand März 2020) für die Einkommensberechnung beim BAföG:

  • Verheiratete Eltern: gemeinsam 1.715 Euro netto pro Monat

  • Getrennte Eltern: jeweils mindestens 1.145 Euro netto pro Monat

  • BAföG-Antragsteller: 290 Euro Gehalt pro Monat (inklusive Werbekosten und Sozialversicherung, daher äquivalent zu einem 450-Euro-Job)

Wenn diese Freibeträge nicht überschritten werden, ist es möglich, BAföG in Höhe von maximal 853 Euro für Studierende und 708 Euro monatlich für Schüler zu erhalten (Stand April 2020). Einkommen, das die Freibeträge überschreitet, wird direkt vom BAföG abgezogen, bis eventuell gar kein BAföG mehr gezahlt wird.


image

Mehr Einblick für deine Immobilie

  • Wertprognose
  • Rendite
  • Angebote ähnlicher Objekte
Kostenlos ansehen

Welchen Einfluss haben Mieteinnahmen auf den Freibetrag?

Mieteinnahmen, die Sie als BAföG-Antragsteller haben, weil Sie Eigentum vermieten oder weil Ihre Eltern einen Teil der Mieteinnahmen an Sie weiterleiten, werden daher mit dem Freibetrag gegengerechnet. Sollten die Mieteinnahmen Ihr einziges Einkommen darstellen und 450 Euro pro Monat nicht überschreiten, können Sie unter bestimmten Bedingungen BAföG in der vollen Höhe erhalten. Alle Mieteinnahmen über 450 Euro im Monat werden vom BAföG gekürzt.

Wichtig ist darüber hinaus, dass Ihr eigenes Vermögen als BAföG-Antragsteller nicht über 7.500 Euro liegen darf. Falls Sie die vermietete Immobilie selbst besitzen, überschreiten Sie diese Grenze in der Regel und disqualifizieren sich damit für das BAföG.

Tipp: Rufen Sie bei Unklarheiten am besten das BAföG-Amt Ihrer Universität an, das viele wertvolle Auskünfte gibt und sich auch mit komplizierten Situationen auskennt. Weitere Hinweise rund um die Vermietung von Immobilien erhalten Sie hier.


digital-contract

Du willst keine Neuigkeiten zum Thema Vermietung verpassen?

Ob Immobilien-News, neue Gerichtsurteile oder nützliche Tipps: Mit unserem Newsletter für Vermieter:innen bist du immer auf dem neuesten Stand.

* Pflichtangabe

Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.