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Alle Maßnahmen, die verhindern, dass in Gebäuden ein Brand entsteht oder sich ausbreitet, werden unter dem Oberbegriff Brandschutz zusammengefasst. Eine größere Anzahl an Gesetzen, Richtlinien und Normen befasst sich intensiv mit diesem Thema. Unterschieden werden baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz. 

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Inhaltsverzeichnis

Der bauliche Brandschutz

Der bauliche Brandschutz befasst sich mit dem Brandverhalten der verwendeten Baustoffe und Bauprodukte, aber auch mit der Konstruktionsweise eines Gebäudes. So müssen die beim Bau eines Hauses verwendeten Materialien verschiedene Anforderungen erfüllen, die sich auf die Brennbarkeit beziehungsweise den Feuerwiderstand beziehen, aber auch auf die Standfestigkeit im Brandfall. In konstruktiver Hinsicht müssen – je nach Gebäudegröße – bereits in die Planung Brandabschnitte integriert werden. Dabei wird zum Beispiel durch spezielle Brandwände oder Brandschutztüren der Feuerüberschlag von einem Gebäudeteil in einen anderen verhindert. Ebenfalls Teil des baulichen Brandschutzes ist ein Konzept für den Brandfall.

In einigen Bundesländern sind Rauchmelder für die Frühwarnung Pflicht, ein freier Zufahrtsweg für die Feuerwehr muss vorhanden sein. Über vorgeschriebene Fluchtwege müssen die Bewohner ein Haus im Brandfall verlassen können. Vor allem in öffentlichen Gebäuden mit größeren Menschenansammlungen sind spezielle Einrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Maßnahmen der Brandbekämpfung und eine vorbeugende Brandvermeidung vorzusehen.


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Anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz

Der anlagentechnische Brandschutz spielt vorwiegend in öffentlichen oder gewerblichen Bauten eine Rolle. Dezentrale Elektroinstallationen, Fehlerstromschutzschalter, Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und andere Maßnahmen sorgen dafür, dass Brände frühzeitig entdeckt werden und sich so wenig wie möglich ausbreiten können. Im Wohnungsbau werden solche Anlagen aufgrund der hohen Kosten seltener eingesetzt. Die Schulung und Weiterbildung von Mitarbeitern, Alarm- und Brandschutzpläne oder Brandschutzbeauftragte sind Teil des organisatorischen Brandschutzes. Hierbei geht es zum einen darum, Brände zu vermeiden, und zum anderen, bei einem ausgebrochenen Brand Schadensbegrenzung zu betreiben.

Normen und Regelwerke für den Brandschutz

Um die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen festzulegen, können verschiedene Regelwerke herangezogen werden. So beschreiben Eurocode 6-1-2 und die DIN 4102 die Anforderungen an Baustoffe und Bauteile. Hier sind die relevanten Baustoff- und Feuerwiderstandsklassen festgelegt, im Teil 4 der DIN 4102 werden klassifizierte Bauteile und Baustoffe beschrieben. Teil der Regelung ist, dass nur Dämmstoffe mit einer Baustoffzulassung des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) Berlin verwendet werden dürfen.

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