Die eigene Filmsammlung kindersicher machen

Kein „Tatort“ für die Kids

Grenzenloser und uneingeschränkter Zugriff auf alle Medien im Smart Home sind nicht allen Familienmitgliedern zuträglich. Doch man kann das zentrale Home Entertainment kindersicher machen: Eltern behalten die Kontrolle, wenn sie sich ein wenig mit der Rechteverwaltung ihres Medienservers und ihrer Geräte beschäftigen.

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Die eigene Medienbibliothek, zum Beispiel in Form einer Netzwerkfestplatte (NAS) oder aktueller Onlinevideotheken bietet viele Vorteile: Dank der Integration ins heimische Netzwerk kann nicht nur das Smart-TV, sondern auch Tablets, Smartphones und sämtliche PCs unkompliziert auf die gespeicherten Medien zugreifen. Außerdem bieten die Mediatheken der Fernsehsender gigabyteweise Filme, Serien und Dokumentationen. Soweit, so praktisch. Nicht alle Medien sind jedoch für jedes Familienmitglied gleichermaßen geeignet. Besorgte Eltern sollten mit ihren Kindern sprechen und ihnen klar machen, was warum nicht gut für sie ist. Das gehört zur Medienkompetenz, die man dem Nachwuchs bereits frühzeitig vermitteln sollte. Wenn diese Versuche nichts fruchten oder bei kleineren Kindern schlicht nicht funktionieren, lässt sich dem ungehinderten Medienkonsum der Kids trotzdem ein Riegel vorschieben.

Kindersicherung direkt am Smart-TV


Die meisten Smart-TVs besitzen Kinder- oder Jugendschutzeinstellungen. Je nach Modell lassen sich damit einzelne Programme sperren. Diese können nur dann gewählt werden, wenn ein Sicherheitscode über die Fernbedienung eingegeben wird. Noch schlauer sind Geräte, die für jedes Familienmitglied eigene Nutzerkonten zulassen. Bei vielen Smart-TVs von Technisat mit der „TechniFamily“-Funktion können Eltern beispielsweise mithilfe dieser Profile detailliert festlegen, welche TV-Sender frei zugänglich sind. Außerdem können Fernsehzeiten (z.B. täglich zwischen 16 und 18 Uhr) und die maximale Fernsehdauer (z.B. täglich 30 Minuten) bestimmt werden. Überdies kann auch der Zugriff auf digitale Medien wie Fotos, Filme und Musik auf angeschlossenen Datenträgern erlaubt oder verboten werden. Der große Vorteil: Die Inhalte beispielsweise für die sechsjährige Tochter sehen ganz anders aus als für den 13-jährigen Sohn. Über die Jugendschutzfunktion lassen sich die Zugriffsrechte sehr detailliert steuern.

Netzwerkfestplatten kindersicher machen

NAS-Laufwerke, die als Zuspieler und Medienserver für mehrere Geräte im Haushalt fungieren, verfügen über eine Rechteverwaltung. Sie können für jedes Familienmitglied ein eigenes Benutzerkonto anlegen und jedem Kind spezielle Rechte zuweisen. So lassen sich beispielsweise bestimmte Medienordner für Kinder sperren. Das funktioniert aber meist nur, wenn sich die Familienmitglieder zum Beispiel über das Notebook direkt an der NAS anmelden. Greifen sie per Smart-TV auf die Netzwerkfestplatte zu, kann die NAS nicht erkennen, wer sich da anmeldet und gibt alle Medien frei. Das ist ein Zugeständnis an die leichte Bedienbarkeit: Der Medienserver bzw. die verwendete Übertragungstechnik streamt alles an das Smart-TV und erlaubt keine gesonderte Rechteverwaltung.

Geschützte Inhalte bei Apple TV und Co.


Wer Mediaplayer wie Apple TV oder Amazons Fire TV verwendet, die Internetinhalte und Onlinevideotheken auch auf Nicht-Smart-TVs bringen, kann hierfür auf Jugendschutzeinstellungen zurückgreifen. Die meisten Mediaplayer können so eingestellt werden, dass ein Sicherheitscode vor jedem Kauf oder Abruf eines Films eingegeben werden muss. Inhalte für Erwachsene müssen bei den Onlinevideotheken überdies meist separat mit einem Altersnachweis freigeschaltet werden. Medienshops wie beispielsweise Apples iTunes Store verfügen ebenfalls über verschieden Einstellungen, mit denen Inhalte ausgeblendet werden, die nicht für Kinder geeignet sind. 

Zeitsperren in der Mediathek

Die Mediatheken der Fernsehsender verwenden schon von Haus aus eine Zeitsperre für jugendgefährdende Inhalte. Wer zum Beispiel am Samstagnachmittag in der ARD-Mediathek den verpassten „Tatort“ vom vergangenen Sonntag schauen will, guckt in die Röhre. Stattdessen liest er: „Diese Sendung ist für Jugendliche unter 12 Jahren nicht geeignet. Das Video ist deshalb nur von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr verfügbar." Die TV-Sender sind gesetzlich zu einer solchen Zeitsperre verpflichtet – und sie kann auch nicht durch eine Alterslegitimation ausgehebelt werden. Wer das will, muss auf besondere Software zurückgreifen, die den Beitrag direkt anzapft und die zwischengeschaltete Sperre umgehen. Freilich funktioniert diese Software nicht auf dem Smart-TV. Wer sich um den Fernsehkonsum seiner Kinder sorgt, dem kann das nur recht sein.