Nutzungsdauer berechnen und AfA erhöhen



In 3 Schritten zu deinem Nutzungsdauer-Gutachten



Nutzungsdauer
ermitteln

Erfahre im Rechner in wenigen Minuten
und direkt online, ob eine höhere
Abschreibung und somit
Steuerersparnisse für deine
Mietimmobilie möglich sind.

Gutachten
beauftragen

Beauftrage dein Nutzungsdauer-
Gutachten über das Formular. Im
Anschluss erhältst du einen
persönlichen Anmeldelink zum
Online-Portal von Sprengnetter,
wo du deine Immobiliendaten
bequem eintragen kannst.

Gutachten
erhalten

Unsere zertifizierten
Sachverständigen erstellen dein
Gutachten – mit einer 100%
Akzeptanzquote beim
Finanzamt*. Bei Rückfragen
unterstützen wir dich
selbstverständlich kostenlos.






Wie hängt die Steuerlast mit
der Nutzungsdauer zusammen?

Die meisten Mietimmobilien werden standardisiert über einen
Zeitraum von 50 Jahren ab dem Kaufzeitpunkt mit einem Satz von 2% abgeschrieben. Je nach Baujahr und Ausstattung der Immobilie ist
diese jedoch in Wahrheit deutlich kürzer. Mittels eines Gutachtens
kannst du die kürzere Nutzungsdauer deiner Immobilie beim
Finanzamt nachweisen und so Steuern sparen.

Hinweis: Liegt der Kauf der Immobilie bereits einige Jahre zurück, ist
es möglich, dass der steuerliche Vorteil geringer ist, da bereits ein Teil
des Wertes abgeschrieben ist. Konkrete Auskunft kann ein:e
Steuerberater:in geben.

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Deine Vorteile mit dem Gutachten von Sprengnetter

Nur mittels eines professionellen Gutachtens kannst du eine kürzere Nutzungsdauer beim Finanzamt
durchsetzen. Beauftrage jetzt dein Gutachten von Sprengnetter und spare so Steuern.



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Unsere Gutachten erfüllen sämtliche
Anforderungen des Finanzamts und
werden von nach DIN ISO/IEC 17024
zertifizierten Sachverständigen erstellt.

Schnelle Bearbeitung

Die Erstellung erfolgt online – keine vor
Ort Besichtigung nötig. Sobald alle
erforderlichen Unterlagen vorliegen,
erhältst du dein Gutachten ohne
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Alle unserer bisher erstellten Gutachten

wurden vom Finanzamt akzeptiert. Bei

eventuellen Rückfragen unterstützen

wir dich selbstverständlich kostenlos.

Erstklassiger Support

Wir stehen dir während des gesamten Prozesses

zur Seite: Auf Anfrage erhältst du ein kostenloses

Begleitschreiben für das Finanzamt. Sollte dein

Gutachten wider Erwarten abgelehnt werden, unterstützen

wir dich kostenlos mit einer Stellungnahme.






Wann lohnt sich ein Nutzungsdauer-Gutachten?

Die Tabelle zeigt den maximalen steuerlichen Vorteil in Abhänigkeit vom Baujahr und der Ausstattung unter

Berücksichtigung des pauschalen Abschreibungssatzes von 2%.



Baujahr sehr einfache
Ausstattung
einfache
Ausstattung
mittlere
Ausstattung
gehobene
Ausstattung
stark
gehobene
1973 8,00% 4,67% 3,00% 2,00% 1,33%
1978 4,67% 3,00% 2,00% 1,33% 0,86%
1983 3,00% 2,00% 1,33% 0,86% 0,50%
1988 2,00% 1,33% 0,86% 0,50% 0,22%
1993 1,33% 0,86% 0,50% 0,22% 0,00%
1998 0,86% 0,50% 0,22% 0,00% -0,18%
2003 0,50% 0,22% 0,00% -0,18% -0,33%
Steuerersparnis zu erwarten
kaum Steuerersparnis zu erwarten
keine Steuerersparnis zu erwarten
Steuernachteil zu erwarten





Wie kann man mit einem Nutzungsdauer-
Gutachten die Mietrendite erhöhen?

Mit einem Gutachten über die Nutzungsdauer kann die jährliche Abschreibung der Immobilie bzw. die

Absetzung für Abnutzung (AfA) erhöht werden. Das reduziert den steuerpflichtigen Gewinn

aus den Mieteinnahmen, was wiederum die jährlich zu entrichtenden Steuern reduziert. Das wiederum

steigert die Rendite aus den Mieteinnahmen.



Gutachten
über kurzere
Nutzungsdauer

Höhere
jährliche
Abschreibung

Weniger
steuerlicherpflichtiger
Mietgewinn

Geringere
Steuerlast

Höhere
Rendite






Rechenbeispiel: Steuerersparnis mit
Nutzungsdauer-Gutachten



Dass sich ein Gutachten richtig auszahlen kann, verdeutlicht folgende Beispielrechnung eines Mehrfamilienhauses:

  • Kaufpreis(anteil) für die baulichen Anlagen (einschließlich Kaufnebenkosten): 780.000€
  • Baujahr: 1972
  • einfache bis mittlere Ausstattung
  • kleinere Modernisierungen zur Instandhaltung
  • Steuersatz: 42 %
Ohne Gutachten Mit Gutachten Differenz
Nutzungsdauer 50 Jahre 20 Jahre 30 Jahre
Jährliche Abschreibung in % 2% 5% 3%
jährliche Abschreibung in € 15.600 € 39.000 € 23.400 €
Jährliche Steuerersparnis 6.552 € 16.380 € 9.828 €





Beauftrage jetzt dein Gutachten bei Sprengnetter






Du hast Fragen zur Nutzungsdauer, dem
Gutachten oder dem Bestellprozess?

Unsere Expert:innen von Sprengnetter helfen dir gerne weiter.





AfA und Nutzungsdauer – alle Fragen
für dich beantwortet



Wer kann von einer AfA bzw. höheren jährlichen Abschreibung profitieren?


Profitieren können die Eigentümer:innen, da sie z.B. die Möglichkeit haben einen höheren Prozentsatz über eine kürzere Nutzungsdauer abzuschreiben.
Sollten sie also das Objekt nach 10 Jahren wieder verkaufen, haben sie einen größeren steuerlichen Vorteil geltend machen können.

Hinweis: Sollte der Kauf der Immobilie bereits einige Jahre zurückliegen, ist es möglich, dass der steuerliche Vorteil geringer ist, da bereits ein Teil des Gebäudewertes abgeschrieben ist. Konkrete, auf Ihre individuelle Fallkonstellation bezogene Informationen kann Ihnen Ihr Steuerberater geben.


Was bedeutet Restnutzungsdauer bei Immobilien?


Die Restnutzungsdauer bezeichnet gemäß § 4 ImmoWertV die Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie ist insbesondere abhängig von dem Baujahr bzw. dem Jahr einer Kernsanierung, dem Gebäudestandard, durchgeführten Modernisierungen und unterlassenen Instandhaltungen.


Wie errechnet sich die Restnutzungsdauer?


Grundsätzlich ermittelt sich die Restnutzungsdauer aus dem Differenzbetrag von der objektartspezifischen Gesamtnutzungsdauer und dem Gebäudealter. 
Es wird zudem zwischen der technischen, der wirtschaftlichen und der rechtlichen Nutzungsdauer unterschieden. Eine Kernsanierung, durchgeführte Modernisierungen oder unterlassene Instandhaltungen haben i.d.R. jedoch eine Modifizierung der Restnutzungsdauer zur Folge.


Wie lang ist die übliche Nutzungsdauer einer Immobilie?


Die Gesamtnutzungsdauer bezeichnet gemäß § 4 Abs. 3 ImmoWertV die Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung vom Baujahr an gerechnet üblicherweise wirtschaftlich genutzt werden kann. Diese ist abhängig von der Gebäudeart und dem Gebäudestandard. Objekte mit einem geringeren Standard haben i.d.R. eine geringere Nutzungsdauer.


Wie wirkt sich die Restnutzungsdauer auf die Abschreibung aus?


Das Finanzamt legt je nach Baujahr der Immobilie die Nutzungsdauer sowie den Prozentsatz der Gebäudeanschaffungskosten ab dem Kaufzeitpunkt, die steuerlich abgeschrieben werden können, fest. Über den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen (Rest-)Nutzungsdauer kann der AfA-Abschreibungssatz entsprechend erhöht werden, so dass jährlich ein höherer Betrag steuerlich abgesetzt werden kann und damit Steuern gespart werden können.


In welcher Steuererklärung kann ich das Gutachten einreichen?


Falls du deine Steuererklärung noch nicht eingereicht hast und der Bewertungsstichtag innerhalb des entsprechenden Jahres liegt, besteht die Möglichkeit, das Gutachten für diese Steuererklärung zu verwenden. Wenn du bereits einen Steuerbescheid erhalten hast, ist es wichtig zu prüfen, ob dieser bereits rechtskräftig ist. Bei Unsicherheiten kann dein Steuerberater weiterhelfen. Angenommen, du hast letzte Woche deinen Steuerbescheid für das Jahr 2023 erhalten und das Gutachten wird zum 1. Januar 2023 erstellt, empfiehlt es sich, zeitnah deinen Steuerberater zu kontaktieren. Möglicherweise kannst du die kürzere Restnutzungsdauer noch berücksichtigen lassen. Wenn du den 1. Januar 2024 als Bewertungsstichtag gewählt hast, reiche das Gutachten einfach zusammen mit dem beigefügten Begleitschreiben deines Steuerberaters beim Finanzamt ein, wenn du deine Steuererklärung einreichst.


Was kostet ein Gutachten über die (Rest-)Nutzungsdauer?


Das Nutzungsdauergutachten für eine Eigentumswohnung liegt bei 699,00€ inkl. MwSt.

Das Nutzungsdauergutachten für ein Mehrfamilienhaus (bis 1.000 m²) liegt bei 999,00€ inkl. MwSt.

Die Kosten für ein Nutzungsdauergutachten für Mehrfamilienhäuser über 1.000 m² gibt es auf Anfrage.


Kann ich die Kosten für das Gutachten steuerlich geltend machen?


Ja, die Kosten für das Gutachten zum Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 EStG können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.


Sind die Gutachter zertifiziert?


Ja, unsere Gutachter sind DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und anerkannt.


Wie lange ist das Gutachten gültig?


Sofern keine grundlegende Renovierung oder Modernisierung stattgefunden hat, behält das Gutachten seine Gültigkeit und muss nicht aktualisiert werden.



* Die Akzeptanzquote von 100 % bezieht sich auf die bisher beim Finanzamt eingereichten Gutachten von Sprengnetter.



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