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Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage war eine der größten staatlichen Subventionen in Deutschland. Sie sollte die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum fördern. Jedoch wurde die Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 abgeschafft.



Auch nach 2006 von der Eigenheimzulage profitieren

Auch wenn die Eigenheimzulage mittlerweile nicht mehr gewährt wird, gibt es dennoch eine Möglichkeit von dieser staatlichen Förderung zu profitieren. So wird die Eigenheimzulage für acht Jahre gewährt, wenn vor dem 1. Januar 2006 der notarielle Kaufvertrag beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung gestellt wurde. Wurde die Wohnung zwischen 1. Januar 2004 und 31. Dezember 2005 angeschafft oder hergestellt, so beträgt die Eigenheimzulage jährlich 1 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Wohnung (Obergrenze: 1250 Euro pro Jahr) plus 800 Euro für jedes Kind. Nach dem 1. Januar 2004 beträgt die Eigenheimzulage jährlich 5 % der Herstellungskosten mit einer Obergrenze von 2.556 Euro für Neubauten bzw. 2,5 % für Albauten (Obergrenze hier: 1.278 Euro). In beiden Fällen zuzüglich 767 Euro für jedes Kind.

Das endgültige Aus für die Eigenheimzulage...

...kommt frühestens 2013. Dieser Zeitraum erklärt sich dadurch, dass Baugenehmigungen mindestens drei Jahre gelten und bis zu zehn Jahre lang gültig bleiben oder verlängert werden können. Als Beginn der Herstellung gilt das Datum des Eingangs der notwendigen Bauunterlagen bei der nach Landesrecht zuständigen Baubehörde. Nur bei anzeige- und genehmigungsfreien Bauten gilt der tatsächliche Herstellungsbeginn. Wurden für ein Bauprojekt bereits Förderungen gewährt, bleiben diese aufgrund des Vertrauensschutzes unangetastet.

Alles zum Thema Eigenheimzulage finden Sie bei ImmobilienScout24.

 
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