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Als Pfusch am Bau bezeichnet man im Allgemeinen die Gesamtheit an gravierenden Baumängeln, die im Zuge der Errichtung eines Gebäudes anfallen. Typisch für Baupfusch ist, dass ihr fahrlässiges Verhalten vorausgeht. Wie Sie als Bauherr den Pfusch am Bau vermeiden und sich vor weiteren Baumängeln schützen können, lesen Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

  • Baupfusch kann vermieden werden, wenn der Bauherr zusammen mit einem unabhängigen Sachverständigen in regelmäßigen Abständen die Baustelle besucht und die einzelnen Bauabschnitte prüft.
  • Bauherren sollten beim Hausbau darauf achten, dass keine unqualifizierten Subunternehmen beauftragt werden.
  • Nach einer erfolgten Bauabnahme muss der Bauherr dem Bauunternehmer nachweisen, dass bestimmte Baumängel auf ihn zurückzuführen sind. Daher sollte die Bauabnahme einerseits mit einem Bausachverständigen und andererseits mit sehr genauem Blick durchgeführt werden. 

Was ist typisch für Baupfusch und was kann ich dagegen tun?

Baumängel, die aus Baupfusch resultieren, sind oftmals auf fahrlässiges Verhalten der verantwortlichen Handwerker, Bauträger und Architekten zurückzuführen. Dabei zählen leckende Heizungen genauso zu den häufigsten fahrlässig verursachten Mängeln wie dauerhaft eindringende Feuchtigkeit aufgrund der mangelhaften Abdichtung von Keller und Fundament.

Bauherren können sich bei Bedarf an verschiedene Anlaufstellen wenden. So geben etwa die Verbraucherzentralen der einzelnen Bundesländer Auskunft über den richtigen Umgang mit Baufirmen, Architekten und Handwerkern. Des Weiteren informieren sie über die Möglichkeit, eine professionelle Baubegleitung zu verpflichten. Dieser Sachverständige steht dem Bauherrn bis zur Schlussabnahme zur Seite und regelt den reibungslosen Ablauf der Planungs- und Bauphase.

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Baumangel als verwandtes Problem des Baupfuschs

Ebenso wie der Pfusch am Bau zählt auch der Baumangel zur Gesamtheit der gravierenden Baumängel an einem Gebäude. Allerdings sind Baumängel, anders als der Pfusch am Bau, nicht auf ein fahrlässig verursachtes Verhalten der Verantwortlichen zurückzuführen.

Grundsätzlich gilt: Bei Verträgen, die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abgeschlossen wurden, gilt ein Gebäude dann als frei von fahrlässigem Baupfusch und unbewussten Baumängeln, wenn das betreffende Gebäude die zuvor vereinbarte Beschaffenheit aufweist (§ 633 Abs. 2 S. 1 BGB).

Bei Verträgen, die nach den Gesetzgebungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung (VOB) zustande kamen, muss das entsprechende Bauwerk außerdem nach anerkannten Regeln der Technik erbaut worden sein (§ 13 Nr. 1 S. 2 VOB/B).

Baupfusch – Gewährleistung schützt Bauherren

Auch nach einer Bauabnahme besteht die Möglichkeit, eventuell aufgetretene Baumängel und Pfusch am Bau kostenlos ausbessern zu lassen. Hierfür muss gewährleistet sein, dass der betreffende Handwerker zuvor schriftlich informiert wird und ihm eine rechtmäßige Frist zur Beseitigung der Schäden gewährt wird.

Diese Gewährleistungsfrist beginnt laut BGB mit der Bauabnahme. Sie dauert in der Regel fünf Jahre, vorausgesetzt sie bezieht sich auf große Leistungen wie eine Sanierung oder einen Neubau. Betrifft die Frist hingegen bloße Reparaturen, Wartungen oder den Austausch einzelner Teile, so läuft sie für zwei Jahre. Innerhalb dieser Gewährleistungsfrist können Hausbesitzer Mängel am Objekt ausmachen und kostenlos beheben lassen.

Was sind die Gründe für die Zunahme von Baupfusch?

Insbesondere im privaten Hausbau ist seit Jahren ein rapider Qualitätsabfall beim Hausbau zu verzeichnen. Bausachverständige entdecken immer häufiger Baupfusch und versteckte Baumängel. Doch was ist die Ursache hierfür?

In den meisten Fällen ist Baupfusch auf eine fehlende Qualifikation der am Hausbau beteiligten Handwerker zurückzuführen. Auf einem Großteil der Baustellen werden unterschiedlichste Subunternehmer mit den einzelnen Teilleistungen beauftragt.

Zwar wird der Hausbau so insgesamt günstiger – ob die beauftragten Subunternehmer allerdings über die erforderlichen Kenntnisse und Qualifikationen verfügen, können Bauherren in der Regel kaum einschätzen.

Bei vielen Bauleistungen kommen statt qualifizierter Handwerker Arbeiter zum Einsatz, die nicht über das technische Know-how verfügen. Die Folge: Baupfusch und Baumängel sind vermehrt die Regel und können später zu einer enormen Kostenfalle werden.

Was ist der häufigste Baupfusch beim Hausbau?

Einer der häufigsten Mängel, die beim Hausbau auftreten, ist ein nicht fachgerecht ausgeführter Mauerwerksverband. Damit die Standfestigkeit des Mauerwerks auch langfristig gewährleistet wird, ist vor allem ein gewisses Überbindemaß einzuhalten. Das bedeutet, dass sich die Mauersteine in den einzelnen Lagen in ausreichendem Maße überlappen. Wird dieses Überbindemaß nicht eingehalten, werden die Fugen nicht ordentlich geschlossen oder gar beschädigte Mauersteine verwendet, ist die Stabilität der Mauer nicht gewährleistet.

Eine weitere geläufige Variante von Baupfusch ist der nichtfachgerechte Einsatz von Baustoffen. Wird der Mörtel etwa nicht richtig angesetzt, wird er unter Umständen nicht fest genug. Aber auch wenn Fugen statt mit Mörtel mit Bauschaum verschlossen werden, sprechen Sachverständige zu Recht von Baupfusch.

Wie hilft ein Bodengutachten gegen Baupfusch?

Auch Probleme mit der korrekten Abdichtung des Gebäudes sind eine weit verbreitete Ausprägung von Baupfusch. Immer wieder kommt es vor, dass Anbieter von schlüsselfertigen Häusern vorab kein Baugrundgutachten erstellen.

Ein solches Gutachten ist jedoch dringend erforderlich, da nur so die Bodenverhältnisse richtig analysiert werden können und der Keller so geplant und ausgeführt werden kann, dass er gegen Feuchtigkeit und drückendes Grundwasser geschützt ist.

Sollte in der Baubeschreibung kein Bodengutachten enthalten sein, ist es ratsam, dass Bauherren dies auf eigene Rechnung beauftragen. Im Schnitt müssen hierfür Kosten von rund 1.000 Euro eingeplant werden.

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Tipp:

In diesem Beitrag erfahren Sie alles rund um die Kosten, die bei einem Hausbau anfallen.

Die Kosten für ein Bodengutachten stehen jedoch in keinem Vergleich zu den Kosten für die Behebung des Baupfuschs. Denn wenn der Keller infolge von Baumängeln unzureichend abgedichtet ist, wird dies später deutlich mehr kosten. Ein derartiger Baupfusch kann nämlich nur mit sehr hohem Aufwand behoben werden.

Was hilft gegen mangelhafte Wasserabdichtung des Gebäudes?

Ein weiterer häufig auftretender Baupfusch ist der mangelhafte Bau des Kellers oder von Bodenplatten. Mit der sogenannten Schweißbahn wird das Gebäude nach unten abgedichtet. Wird diese nicht fachgerecht verbaut, kann dies später dazu führen, dass Wasser in das Gebäude eindringt.

Auf vielen Baustellen wird diese jedoch über Monate frei liegen gelassen. Laufen dann Handwerker darüber und lassen gar Schrauben und Nägel darauf fallen, entstehen schnell Löcher und Risse. Hinzu kommt, dass häufig bodentiefe Balkon- und Terrassentüren nicht ordentlich schließen beziehungsweise die Abdichtung nicht ausreichend hochgezogen wird. Im Winter kann es dann passieren, dass Tauwasser unter der Balkon- oder Terrassentür hindurch in den Wohnraum sickert.

Um sich gegen eine unzureichende Wasserabdichtung des Hauses zu schützen, sollten Bauherren die Arbeiten genau überwachen und in möglichst regelmäßigen Abständen mit Fotos dokumentieren. So verfügen Bauherren im Falle eines Rechtsstreits um aussagekräftige Beweise.

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Hinweis:

Mehr zur Bauüberwachung bei einem Hausbau lesen Sie in diesem Artikel.

Gibt es Baupfusch bei der Wärmedämmung und der Luftdichtigkeit?

Baupfusch

Baupfusch bei der Wärmedämmung

Ein ebenfalls nicht zu unterschätzendes Problem beim Hausbau ist Baupfusch bei der Wärmedämmung. Eine fehlerhafte Dachdämmung zählt laut den Bausachverständigen des TÜV Nord zu den häufigsten Baumängeln.

Als problematisch erweist sich in diesem Zusammenhang, dass die Wärmedämmung nicht genügend dicht gestoßen und lückenlos eingebaut wird. Darüber hinaus werden auch vielfach die Abluftleitungen in die Wärmedämmung eingequetscht und die Dampfbremsfolie nur überlappt.

Die Dampfbremsen müssen jedoch mit zugelassenen und auf das System abgestimmten Klebebändern verklebt werden. Da diese allerdings etwas teurer sind, verwenden viele Handwerker nicht zugelassene Bänder. Auch im Hinblick auf die Wärmedämmverbundsysteme fehlen vielen Baufirmen die erforderlichen Fachkenntnisse.

Neben der Wärmedämmung ist für einen fachgerechten Neubau auch die Luftdichtigkeit ein entscheidendes Kriterium. Experten zufolge seien viele Neubauten nicht ausreichend luftdicht.

Wie gut die Luftdichtigkeit eines Neubaus tatsächlich ist, wird spätestens mit dem Blower-Door-Test mithilfe von Thermografie aufgedeckt. Vielfach wird diese Untersuchung jedoch nicht durchgeführt. Bauherren sollten daher bei der Luftdichtigkeit auf einen anderen Bauunternehmer zurückgreifen.

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Gut zu wissen:

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst die Kosten eines hinzugezogenen Energieexperten, sofern die für das Programm (KfW-Programm 431) zugrundeliegenden Kriterien erfüllt sind.

Wie lässt sich Baupfusch im Inneren des Hauses vermeiden?

Baupfusch im Innern des Hauses tritt in erster Linie im Zusammenhang mit der Elektro- und Rohrinstallation und im Badezimmer auf. Besonderes Augenmerk sollten künftige Hausbesitzer auf den Einbau von bodengleichen Duschen legen, die barrierefrei sind und keine spezielle Duschwanne benötigen. Denn für den fachgerechten Einbau solcher Duschen ist die Verwendung einer speziellen Folie erforderlich.

Ob diese tatsächlich genutzt wird, sollten Bauherren unter allen Umständen überprüfen, bevor die Handwerker darauf die Fliesen verlegen. Des Weiteren sollte auf das Gefälle zum Abfluss geachtet werden. Ist dieses nicht ausreichend, läuft das Wasser beim Duschen nicht schnell genug ab und das ganze Badezimmer wird überflutet.

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Gut zu wissen:

Baupfusch wird auch vielfach durch Installateure verursacht, die Leitungen und Rohre einfach nur mit Bauschaum fixieren.

Baupfusch mit regelmäßigen Baukontrollen einen Riegel vorschieben

Der Hausbau ist nicht nur eine teure und langwierige Angelegenheit, sondern auch ein sehr komplexes Unterfangen. Daher ist es nahezu unmöglich, sämtliche Probleme und Baumängel zu verhindern. Denn die meisten Probleme am Bauwerk können nur frühzeitig aufgedeckt werden, wenn ein unabhängiger Fachmann fortlaufend Baukontrollen durchführt.

Noch bevor die Baumängel Schaden anrichten können, werden diese vom Fachmann erkannt und können zu diesem Zeitpunkt zumeist auch noch relativ schnell und einfach behoben werden. Sind hingegen bereits alle Fugen verputzt und ist die Beifüllung rings um den Keller erfolgt, sind Baumängel in der Regel nicht mehr so leicht zu erkennen. Doch früher oder später machen sich auch diese Mängel bemerkbar.

Häufig geschieht dies jedoch erst, wenn Bauherren keine Gewährleistungsansprüche mehr haben. Grundsätzlich läuft die Gewährleistung zwar erst nach fünf Jahren ab. Allerdings liegt die Beweislast nach der erfolgten Bauabnahme beim Bauherrn. Das bedeutet, Bauherren müssen dem Bauunternehmen nachweisen können, dass der Unternehmer den betreffenden Baumangel zu verschulden hat.

Vor der Bauabnahme hingegen liegt die Beweislast noch beim Bauunternehmer, sodass dieser beweisen muss, dass er für einen Mangel nicht verantwortlich ist und diesen nicht auf seine eigenen Kosten beheben möchte. Auch aus diesem Grund ist es daher wichtig, dass Baumängel so früh wie möglich erkannt und beanstandet werden.


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Checkliste: So schützen Sie sich vor Baumängeln

  • Baugrundgutachten ist vor dem Hausbau erstellt worden

  • Ein unabhängiger Bausachverständiger kontrolliert zusammen mit dem Bauherrn in regelmäßigen Abständen die einzelnen Bauabschnitte

  • Bei der Beauftragung der Gewerke haben Sie als Bauherr darauf geachtet, dass keine Subunternehmen mit bestimmten Bauleistungen betraut werden

  • Das Mauerverbandswerk wird während der Errichtung und nach Fertigstellung kontrolliert und auf Mängel überprüft

  • Der Keller beziehungsweise die Bodenplatte erfüllt die Vorgaben, die aus dem Baugrundgutachten resultieren (Stichwort: Wasserabdichtung)

  • Beim Einbau von Wärmedämmmaterialien prüft der unabhängige Bausachverständige die sachgemäße Bauausführung sowie die richtige Auswahl des Materials

  • Die Luftdichtigkeit des Gebäudes wird mittels eines Blower-Door-Tests überprüft

  • Beim Innenausbau nehmen der Bauherr und der unabhängige Bausachverständige in regelmäßigen Abständen Kontrollgänge vor und testen die Funktionen eingebauter Techniksysteme

  • Die Bauabnahme erfolgt zusammen mit einem unabhängigen Sachverständigen und es werden sämtliche Bauleistungen auf die Vereinbarungen aus dem Bauvertrag hin überprüft

  • Bei der Bauabnahme wird ein ausführliches Bauabnahmeprotokoll erstellt und bei auftretenden Mängeln oder fehlerhaften Bauausführungen die Behebung und der Zeitpunkt der Fertigstellung vereinbart

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