Steuern: Überblick für Existenzgründer

Was Sie über Steuernummer, Vorauszahlung und Co. wissen sollten

Als Gründer haben Sie eine gute Geschäftsidee, ein überzeugendes Konzept und sollten sich auch mit Steuern gut auskennen. Wir sagen Ihnen, was Sie bei den einzelnen Steuerarten zu beachten haben.


Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer: Als Existenzgründer werden Sie mit diversen Steuerarten konfrontiert sein. Sowohl für eine ordnungsgemäße Buchführung als auch für die eigene Liquidität ist es entscheidend, von Anfang an den Überblick zu behalten.

Zu Beginn braucht es nicht mehr als einen Antrag auf einen Gewerbeschein oder – bei Freiberuflern – ein Schreiben ans Finanzamt. Ob Sie zu den Freiberuflern zählen, sagt Ihnen das Einkommensteuergesetz: Dort werden in den sogenannten Katalogberufen die wesentlichen freien Berufe aufgelistet – zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure und Journalisten. Aber auch diejenigen, deren Tätigkeitsfeld nicht in den Katalogberufen genannt ist, können Freiberufler sein, wenn ihre Arbeit der eines Katalogberufs ähnlich ist. Freiberufler sind Sie auch, wenn Sie wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch arbeiten.

Mit der Anmeldung wird Ihr Unternehmen beim Finanzamt registriert und eine Steuernummer vergeben. Um Sie und Ihr Unternehmen steuerlich besser einzuschätzen, schickt Ihnen das Finanzamt einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Der Fragebogen hat es in sich: Da sich aus Ihren Antworten direkte steuerliche Folgen ergeben, sollten Sie Ihre Angaben mit kaufmännischer Vorsicht und ohne Selbstüberschätzung machen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Fachmann helfen.

Gewinn: Im ersten Jahr schätzen

Der voraussichtliche Gewinn im Eröffnungsjahr ist zu schätzen. Das ist die Grundlage für Ihre Einkommensteuer-Vorauszahlung, die Sie einmal im Vierteljahr leisten müssen. Alle „natürlichen Personen“ – und damit alle Einzelunternehmer oder Gesellschafter von Personengesellschaften – müssen Einkommensteuer bezahlen.

Übrigens: Vorauszahlungen werden nur festgesetzt, wenn die voraussichtlich zu zahlende Einkommensteuer im Kalenderjahr mindestens 400 Euro beträgt – und mindestens 100 Euro im Quartal. Nach Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung werden die bereits geleisteten Vorauszahlungen auf Ihre endgültige Steuerschuld angerechnet.

Umsatzsteuer: Selbst ist der Gründer

Etwas gewöhnungsbedürftig für frischgebackene Unternehmer ist die Tatsache, dass Sie ihre Umsatzsteuer selbst berechnen und anmelden müssen. Das bedeutet, Sie sind verpflichtet, die Umsatzsteuer, die Sie mit ihren Rechnungen eingenommen haben, aufzusummieren und den Betrag pünktlich ans Finanzamt zu zahlen. Als Unternehmer müssen Sie – je nach Umsatz – monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Existenzgründer müssen in den ersten beiden Jahren monatliche Voranmeldungen abgeben.

Von Ihrer eigenen Umsatzsteuer dürfen Sie die Vorsteuer abziehen. Die Vorsteuer ist ebenfalls eine Form der Umsatzsteuer – nämlich die, die Ihnen bei Lieferungen und Einkäufen in Rechnung gestellt wird. Diese Umsatzsteuer dürfen Sie mit Ihrer eigenen Umsatzsteuerlast verrechnen. Dadurch verringert sich die Umsatzsteuerschuld, möglicherweise erhalten Sie sogar Geld vom Finanzamt zurück. Das kann gerade für Existenzgründer mit hohen Anlaufinvestitionen ein echtes Liquiditätsplus sein.

Kleinunternehmer-Regelung: Weniger Bürokratie

Wenn Sie damit rechnen, dass Sie im ersten Jahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz zu erwarten haben, dürfen Sie die sogenannte Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen. Die Folge: Sie werden vom Finanzamt wie eine Privatperson behandelt, müssen auf Ihre Umsätze keine Umsatzsteuer aufschlagen und ans Finanzamt abführen. Sie dürfen aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Für die Folgejahre gilt: Der Vorjahresumsatz darf nicht höher als 17.500 Euro gewesen sein und der laufende Jahresumsatz darf nicht mehr als 50.000 Euro betragen.

Gewerbesteuer: Hoher Freibetrag

Die Gewerbesteuer ist abhängig vom Gewinn eines Unternehmens, der entscheidende Gewerbeertrag wird in einem komplizierten Verfahren aus Hinzurechnungen und Kürzungen ermittelt. Allerdings gibt es ohnehin einen recht hohen Freibetrag von 24.500 Euro.

Für alle Steuerarten gilt gleichermaßen: Legen Sie sich am besten von jedem Umsatz etwas auf die hohe Kante. Auf diese Weise vermeiden Sie, von Vorauszahlungen oder Steuernachforderungen unangenehm überrascht zu werden.