Energieausweis

Energieausweis

Die wichtigsten Informationen zum Energieausweis im Überblick

Der Energieausweis soll Käufern und Mietern bei der Auswahl der Immobilie helfen und eine Vergleichbarkeit herstellen. Zugleich wird der Druck auf Anbieter unwirtschaftlicher Gebäude erhöht.

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So sieht der Energieausweis aus:

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Häufige Fragen zum Thema Energieausweis:

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis besteht aus einem Dokument mit mehreren Seiten. Auf Seite 2 sind bedarfsorientierte Angaben, Seite 3 ist ausgefüllt, wenn die Werte auf verbrauchsorientierten Daten basieren. Dargestellt werden die Ergebnisse, insbesondere der Energieverbrauchskennwert – nach jetzigem Stand – im Wesentlichen in Form einer Farbskala zwischen grün und rot. Wer viel rot sieht, hat ein Haus mit schlechtem Energiestandard. Der Energieausweis ist gesetzlich verpflichtend und muss potentiellen Käufern oder Mietern auf Wunsch vorgelegt werden können.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Sie sind zehn Jahre gültig. Für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut und zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden, ist der teurere bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht. Er fußt auf ein technisches Gutachten und kostet ca. zwischen 150 bis zu ca. 1.000 Euro. Der Betrag differiert je nach Bundesland, Anbieter und Aufwand. Dabei muss das billigste Angebot nicht unbedingt das Beste sein. Beurteilt werden von Gutachtern ausschließlich bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung. Ein Großteil braucht laut dena (Deutsche Energie-Agentur) diesen Ausweis, denn drei von vier Gebäuden wurden in Deutschland vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut. Für alle anderen Häuser reicht prinzipiell der preiswertere verbrauchsorientierte Ausweis. Dieser orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre und kostet ab ca. 30 Euro bis ca. 100 Euro.

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Wie aussagekräftig ist ein Energieausweis?

Anhand des Energieausweises kann die energetische Beschaffenheit der Gebäude in ganz Deutschland dargestellt und verglichen werden. Ein unmittelbarer Rückschluss auf den künftigen Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten, ist jedoch nicht möglich. Hier kommen noch einige Faktoren mehr ins Spiel, die der Ausweis allein nicht abbilden kann.

In den letzten Jahren wurde der Ausweis aber immer wieder stark modifiziert. Er ist äußerst nützlich, denn er enthält kurze Modernisierungsempfehlungen für das jeweilige Gebäude. So erfahren Sie, wie Sie schnell und einfach die Energieeffizienz in Ihren vier Wänden verbessern. Eine umfassende Energieberatung ersetzt der Energieausweis allerdings nicht.

Was passiert, wenn man keinen Energieausweis vorweisen kann?

Eigentümern, die bei einer Vermietung oder einem Verkauf keinen Energieausweis vorlegen können, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Bauherrenverbände und Verbraucherzentralen raten Eigentümern meist zum Bedarfsausweis. Die höheren Kosten lohnen sich aus Sicht der Interessenverbände, da dieser eine reelle Vergleichsgrundlage für potenzielle Mieter oder Käufer biete. Weiter wird argumentiert, dass der Bedarfsausweis auch genaue Vorschläge zur energetischen Sanierung des Hauses enthalte und somit für den Eigentümer zusätzlich nützlich sei. Dieser bekommt bei Vertragsschluss eine Kopie des Energieausweises ausgehändigt.  

Wo ist der Energieausweis erhältlich?

Während der Verbrauchsausweis häufig von den jeweiligen Versorgern oder Messanbietern erstellt wird, kann ein Bedarfsausweis nur durch sogenannte „baubezogene Berufe" ausgestellt werden. Das sind  beispielsweise Architekten, Ingenieure oder Handwerksmeister wie Heizungsbauer und Schornsteinfeger. Empfohlen werden Experten mit Zusatzausbildung als Energieberater. Eigentümerverbände wie Haus und Grund, der Verband privater Bauherrn oder auch die Deutsche Energie-Agentur können hier mit Adressen helfen. Der Energieausweis ist generell zehn Jahre lang gültig, unabhängig davon, ob er bedarfs- oder verbrauchsorientiert ist.

Gibt es Anspruch auf Förderung bei der Erstellung eines Energieausweises?

Da es gesetzlich verpflichtend ist, nein. Wer jedoch im Rahmen einer Energieberatung sein Haus ohnehin auf Isolierungsstatus und Heizenergiebedarf untersuchen lässt, kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Förderung für eine Energiesparberatung beantragen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es einen Zuschuss von mindestens 300 Euro. Die Beratung ist vergleichbar mit der Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises (hier kann im Rahmen des Beratungshonorars der Bedarfsausweis in der Regel günstiger gleich mit erworben werden).

Energieausweis-Lexikon

Ausweispflicht: Zum 1. Mai 2015 ist die Übergangsfrist für die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises bei der Vermarktung einer Immobilie abgelaufen. Das bedeutet: Vermieter und Verkäufer müssen nun bereits in der Immobilienannonce die Kennwerte zum Energieverbrauch offenlegen und spätestens bei der Besichtigung dem Kauf- oder Mietinteressenten den Energieausweis vorlegen. Wer dies versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.

Ausstellungsberechtigte: Energieausweise dürfen nur von Fachleuten mit einschlägiger Ausbildung und Berufserfahrung ausgestellt werden. Dies können beispielsweise Architekten oder Bauingenieure sein, aber auch Handwerker wie Heizungsbauer oder Schornsteinfeger mit entsprechender Zusatzqualifikation.

Dena: Die Deutsche Energie-Agentur (dena) war im Auftrag der Bundesregierung an der Entwicklung des Energieausweises beteiligt. Auf ihrer Internetseite www.dena.de bietet die Agentur Informationen zu Energiefragen und führt auch eine Expertendatenbank mit Ausstellungsberechtigten, die einen Energieausweis anfertigen dürfen.

Endenergiebedarf: Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie pro Quadratmeter jährlich für Heizung, Kühlung, Lüftung und Warmwasseraufbereitung verbraucht werden. Dabei bleibt unberücksichtigt, ob die Energie von fossilen oder erneuerbaren Energieträgern stammt.

Energiebedarfsausweis: Bei dieser Variante des Energieausweises wird auf Basis der eingesetzten Heizungstechnik und Wärmedämmung der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Das Verfahren ist recht aufwändig, und daher ist dies auch die teurere Alternative zum Energieverbrauchsausweis. Vorgeschrieben ist der Bedarfsausweis für Neubauten, Umbauten sowie für ältere Wohngebäude, welche die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 nicht einhalten.

Energiebedarfskennzahl: Diese Kennzahl gibt den jährlichen Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche (kWh / m²) an. Damit kann die Energieeffizienz von Gebäuden unterschiedlicher Größe vergleichbar gemacht werden.

Energieverbrauchsausweis: Die einfachere und kostengünstigere Variante des Energieausweises gibt den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes wider, der über drei Abrechnungsperioden anhand der Brennstoff- oder Energieabrechnungen ermittelt wird. Das Resultat wird jedoch vom individuellen Heizverhalten beeinflusst. Zulässig sind Verbrauchsausweise für Bestandsgebäude, die bereits die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 einhalten.

EnEV: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) bildet die gesetzliche Grundlage für die Ausstellung von Energieausweisen.

Gültigkeitsdauer: Im Regelfall sind Energieausweise zehn Jahre lang gültig.

Klimafaktor: Beim Ausstellen eines Energieverbrauchsausweises muss berücksichtigt werden, dass in durchschnittlich kälteren Jahren mehr Energie verbraucht wird als in wärmeren Jahren. Um dies auszugleichen, wird bei der Ermittlung des Verbrauchs ein jährlicher Klimafaktor eingerechnet, der vom Deutschen Wetterdienst für jedes Postleitzahlgebiet zur Verfügung gestellt wird.

Nutzfläche: Der Energieverbrauch bezieht sich beim Energieverbrauchsausweis nicht auf die reine Wohnfläche, sondern auf die gesamte Nutzfläche des Gebäudes. Zur Vereinfachung kann bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen sowie bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und ohne beheizbarem Keller die Wohnfläche mit 1,2 multipliziert werden, bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und mit beheizbarem Keller mit 1,35.

Primärenergiebedarf: Im Gegensatz zum Endenergiebedarf berücksichtigt der Primärenergiebedarf die Art der Energieträger, schließt also vorgelagerte Prozessketten der Energieerzeugung, die Effizienz bei der Bereitstellung und die Klimaschädlichkeit mit ein. Dabei gilt: Je klimafreundlicher die Energieerzeugung, desto niedriger ist der Primärenergiebedarf. Auch Umwandlungsverluste werden dabei mit eingerechnet. Jeder Energieträger wird mit einem Faktor versehen, dem sogenannten Primärenergiefaktor. Heizöl und Erdgas erhalten beispielsweise gemäß der EnEV (2014) den Gewichtungsfaktor 1,1, während das Heizen mit Holz nur mit 0,2 gewichtet wird. Heizenergie aus Solaranlagen bleibt bei der Ermittlung des Primärenergiebedarfs sogar komplett außen vor.

Registriernummer: Ab Mai 2014 ausgestellte Energieausweise müssen registriert werden, damit später in Form von Stichproben das ordnungsgemäße Vorgehen bei der Ausstellung überprüft werden kann. Über die Registriernummer werden die Ausweise beim Deutschen Institut für Bautechnik erfasst.

Vergleichswerte: Damit Eigentümer sowie Miet- oder Kaufinteressenten die Energieeffizienz des Gebäudes einschätzen können, werden auf dem Energieausweis Vergleichswerte beim Endenergiebedarf aufgeführt. Daraus wird ersichtlich, welche Gebäudetypen in welchem Dämmungszustand den einzelnen Verbrauchsklassen zugeordnet werden.


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