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Die Betriebsarten in der Gastronomie

Die Bezeichnung Gastronomie für "Gaststättengewerbe" und "feine Kochkunst" kommt aus dem Griechischen: gastri – Bauch und nomos – Gesetz. Sie ist ein Bereich des
Beherbergungs- und Gaststättenwesens, eine Dienstleistung zur Beköstigung zahlender Gäste in Gaststätten.

Das Gaststättengewerbe
Nach § 1 Gaststättengesetz (GastG) betreibt ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gesetzes,
"wer im stehenden Gewerbe
1. Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
2. zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft) …

Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt ferner, wer als selbständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe von einer für die Dauer der Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist."

Die Gaststättenerlaubnis
Im § 2 des GastG heißt es zur Erlaubnis: 
" (1) Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann auch nichtrechtsfähigen Vereinen erteilt werden.

(2) Der Erlaubnis bedarf nicht, wer
1. alkoholfreie Getränke,
2. unentgeltliche Kostproben,
3. zubereitete Speisen oder
4. in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht".

Die Betriebsarten
In der Gastronomie gibt es folgende Betriebsarten:

Das Restaurant/SB- Restaurant (Selbstbedienung) ist eine gehobene Gaststätte, in der in einer Auswahl Speisen und Getränke angeboten und verzehrt werden. Es verfügt für die Gäste über separate Tische oder Räume.

Die Gaststätte ist ein gastronomischer Betrieb, der eine Aufenthaltsmöglichkeit bietet, in der Getränke oder Speisen zum sofortigen Verzehr verkauft werden.

Das Café ist ursprünglich eine Gaststätte, in der unter anderem Kaffee angeboten wird.

Die Eisdiele (Eissalon) ist ein gastronomischer Betrieb, in dem vorwiegend Speiseeis serviert wird.

Die/der Imbisshalle/-kiosk ist ein gastronomischer Betrieb, der keine oder wenig Sitzgelegenheiten verfügt und von dem ein eng begrenztes Sortiment von Speisen mit und ohne Ausschank von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben wird.

Die Schankwirtschaft ist der formale Begriff für „Kneipe“ im Gegensatz zu "Speisewirtschaft".

Die Trinkhalle ist ein Verkaufsstand für Wasser, alkoholische und nichtalkoholische Getränke und Dinge des sofortigen, täglichen Bedarfs.

Die Bar/Vergnügungslokal ist ein gastronomischer Betrieb, in dem vor allem Getränke an einem auch Bar genannten Schanktisch – öfter mit begleitendem Unterhaltungsprogramm - ausgeschenkt werden. Die meisten Bars sind nur abends und nachts geöffnet.

Die Discothek (Disco) ist ein gastronomischer Betrieb, in dem regelmäßig Tanzveranstaltungen stattfinden. Die Musik wird meist von Disc-Jockeys eingespielt. Sie sind vor allem ein Treff für junge Leute.

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