Das Wort „Prolongation“ kommt aus dem Lateinischen (prolungare = verlängern) und bedeutet Verlängerung. Die Prolongation gehört zur Fachterminologie im Finanzwesen und wird für verschiedene Finanzprodukte verwendet. Im Privatkundengeschäft wird die Prolongation meist bei Immobilienfinanzierungen (Darlehensverlängerung) und der Geldanlage (Verlängerung eines Festgeldes) gebraucht.
Meist besteht bei Immobilienfinanzierungen nach Ablauf der Zinsfestschreibung noch der Großteil des Darlehens. Zur Verlängerung des Darlehens unterbreitet der Gläubiger dem Schuldner ein Prolongationsangebot. Als Berechnungsgrundlage verwendet der Gläubiger die Ausgangssituation bei Darlehensabschluss. Das Angebot beinhaltet die gleichen Bedingungen in Bezug auf die Zinsbindung, die Monatsrate und eventuelle Sondertilgungsmöglichkeiten, der Zinssatz wird aber an den aktuellen Marktzins angepasst. Wenn der Schuldner nach der Verhandlung mit der bisherigen Bank nicht einverstanden mit den angebotenen Konditionen ist, muss dieser eine Umschuldung in die Wege leiten. Ein Angebot zur Prolongation einer bestehenden Finanzierung wird durch das Kreditinstitut einige Wochen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist an den Schuldner gerichtet. Meist sind am Finanzmarkt zinsgünstigere Alternativen vorhanden. Der Darlehensnehmer muss im Falle einer Umschuldung allerdings Nebenkosten für Grundbucheintragungen und Notarkosten einkalkulieren. Ob sich eine Umschuldung dann noch rechnet, muss genau geprüft werden.
Es ist wichtig sich rechtzeitig am Markt zu informieren, damit eine sorgfältige Entscheidung getroffen werden kann und der Darlehensnehmer nicht aufgrund eines sehr kurzfristig geschickten Prolongationsangebotes seiner bisherigen Bank keine Handlungsalternativen mehr hat. Er kann das Angebot für die Anschlussfinanzierung vorsorglich schon frühzeitig anfordern. Der Darlehensnehmer sollte in jeden Fall bei dem Gläubiger aktuelle Unterlagen einreichen. Da nach der Darlehenslaufzeit von zum Beispiel 10 Jahren, sich die Ausgangssituation für den Darlehensnehmer durch ein höheres Einkommen oder eventuelle Wertsteigerungen der Immobilie - durch zum Beispiel An- und Umbauten -deutlich verbessern kann. Entscheidet sich der Darlehensnehmer für die Ablehnung des Angebotes der Bank und das Anstreben einer Umschuldung, müssen die Beendigungsfristen für den auslaufenden Vertrag unbedingt eingehalten werden.
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