Das Grundbuchamt ist eine vom zuständigen Amtsgericht des Kreises oder Bezirks geführte Abteilung, welche direkt im Amtsgerichtsgebäude oder in einem eigenen Amtsgebäude zu finden ist. Es führt die Grundbücher und -akten für alle im Amtsgerichtsbezirk liegenden Grundstücke.
An das Grundbuchamt können sich Notare aber auch Privatpersonen wenden, wenn z. B. Grundbuchauskünfte eingeholt werden müssen. Bei Grundstückkäufen, Grundstückteilungen, Grundschuldeinträgen oder Eintragungen von Rechten an einem Grundstück wendet sich ausschließlich ein Notar an das Grundbuchamt.
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