Der Energiepass betrifft alle Besitzer von beheizten Gebäuden, unabhängig vom Baujahr. Alle Gebäude werden mit so genannten Energieeffizienzklassen von A bis I unterschieden und können damit von Käufern oder Mietern in dieser Hinsicht beurteilt werden können. Der Gebäude-Energiepass weist die jeweilige Energie-Effizienz aus.
Jedem Miet- oder Kaufvertrag muss in Zukunft ein Gebäude-Energiepass beiliegen. Der Energiepass stellt keinen Modernisierungszwang, sondern lediglich eine Offenlegung von Fakten gegenüber Käufern und Mietern sowie einen Beitrag zum Klimaschutz dar.
Von A bis I – Von sehr energiesparend bis total veraltet
Auch lässt sich künftig aus dem Energiepass kein Anspruch auf Mietminderung ableiten, da es in Deutschland keinen Anspruch auf einen bestimmten energetischen Standard im Altbau gibt. Mit dem Gebäude-Energiepass wird jeder Hausbesitzer oder Mieter wissen, wie gut oder schlecht das Haus wärmegedämmt ist, wie hoch die Energieverluste der Heizanlage sind, wie groß der CO2-Ausstoß ist und wie viel Energie das Haus verbraucht.
Der Vorzug des Energiepasses ist seine leichtere Verständlichkeit für die Allgemeinheit, da sich auf ihm eine entsprechende Energieeffizienzklasse von A bis I ablesen lässt. Voraussetzung sind die von der Deutschen Energie Agentur DENA entwickelten Standards. So steht der Buchstabe A sowohl für sehr energiesparend konzipierte Neubauten (z.B. Drei-Liter-Häuser) als auch für energetisch sehr gut modernisierte Altbauten. Auf der anderen Seite kennzeichnet der Buchstabe I Gebäude, die über keinerlei baulichen Wärmeschutz und eine veralterte Heizungstechnik verfügen.
Energiebedarfsausweis kann umgeschrieben werden
Für jedes Bestandsgebäude, das noch keinen Energiebedarfsausweis nach der EnEV 2002 hat, muss eine Beurteilung und Berechnung der wichtigsten energierelevanten Eigenschaften durchgeführt werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden in den Energiepass eingetragen und dienen der Einordnung eines Gebäudes in eine der entsprechenden Energieeffizienzklassen.
Besitzer eines Energiebedarfsausweises können sich Ihren Energiepass von jedem Sachverständigen oder geprüftem Energieberater ausstellen lassen. Dieser verwendet dazu die bereits ermittelten Daten aus dem Energiebedarfsausweis. Durch die DENA zertifizierte Sachverständige sowie bauvorlageberechtigte Ingenieure und Architekten können die Energiepässe ausstellen.