Unter Bauleistungen sind gem. § 48 Absatz 1 Einkommenssteuergesetz (EStG) alle Leistungen zu verstehen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.
Bauleistungen können allerdings auch in Eigenverrichtung ausgeführt werden, hier spricht man dann von Eigenleistung. In der Regel werden Bauleistungen jedoch durch professionelle Bauunternehmen auf der Grundlage von Werks- oder VOB-Verträgen ausgeführt und vergütet.
Quelle:
§ 48 EStG
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