Die Kreditfazilität beschreibt eine Möglichkeit (Fazilität), einen Kredit innerhalb eines bestimmten Rahmens zu beanspruchen (siehe auch Kreditlinie und Kreditrahmen). Innerhalb der durch das Kreditinstitut festgelegten Grenzen besteht so die Möglichkeit, Kredite auch kurzfristig bis zu einer Obergrenze zu beanspruchen – beispielsweise zur Finanzierung eines Bauvorhabens oder zum Kauf einer bestehenden Immobilie. Die gesetzte Obergrenze der Kreditlinie muss aber nicht vollständig ausgeschöpft werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich ist jede unbeschränkte geschäftsfähige Person auch kreditfähig. Dennoch beeinflussen verschiedene Faktoren zusätzlich, ob ein Kredit gewährt wird. Auch der Beruf und die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses oder der Score-Wert der Schufa, beeinflussen die Höhe des Kreditrahmens.
  • Beim Kaufpreis sollten auch Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, Maklercourtage und Grundbuchkosten mit berücksichtigt werden.

Nach welchen Richtlinien legen Kreditinstitute die Kreditfazilität fest?

Besonders bei größeren Investitionen, wie dem Kauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder der Finanzierung eines Neubauvorhabens, müssen Bauherren und angehende Eigentümer meist auf Kredite zurückgreifen, um ihr kostenintensives Vorhaben zu finanzieren. Die Kreditfazilität wird dabei zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut festgelegt. Die Kreditinstitute gewähren den möglichen Rahmen eines Kredites unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren: Besonders wichtig für die Bank ist es, dass die monatliche Kreditrate aufgebracht werden kann. Maßgeblich dafür ist das Nettoeinkommen, das nach allen Abzügen in Form von monatlichen Ausgaben und Belastungen übrig bleibt. Dazu werden zusätzlich Erfahrungswerte und Spielraum für unerwartete Ausgaben einkalkuliert. Wenn die vom Kreditnehmer tragbare Rate berechnet ist, kann die Bank mithilfe der Kreditlaufzeit die maximale Kreditsumme, die Kreditfazilität, berechnen.

Wie beurteilen Banken die Kreditfähigkeit?

Grundsätzlich ist jede unbeschränkt geschäftsfähige Person auch kreditfähig. Ob ihr ein Kredit gewährt wird und in welchem Umfang, hängt jedoch neben dem Einkommen noch von anderen Faktoren ab. Auch der Beruf und die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses beeinflussen die Höhe des Kreditrahmens. Banken bekommen so eine größere Sicherheit, dass die monatliche Rate aufgebracht werden kann und der Kredit zurückgezahlt wird. Auch der Score-Wert der Schufa kann beeinflussen, ob und in welcher Höhe ein Kredit gewährt wird. Die Kreditsicherheit gegenüber Banken können Kreditnehmer beispielsweise auch mit einer Kreditbürgschaft oder einem zweiten Kreditteilnehmer erhöhen und so gegebenenfalls auch bei einem negativen Schufa-Eintrag als kreditfähig eingestuft werden. Beim Immobilienkredit kann der Verkehrswert einer Immobilie als Sicherheit für die Bank eingesetzt werden, abzüglich einer Sicherheitsmarge. Dadurch kann der Kredit unter Umständen leichter und etwas günstiger erhalten werden, da die Bank die Immobilie bei Zahlungsunfähigkeit wertstabil veräußern kann.

Beispielrechnung: So viel darf das Bauvorhaben maximal kosten

Je nach Sollzinsbindung und der gewünschten Tilgung in Abhängigkeit zur monatlichen Rate kann die Kreditfazilität berechnet werden. Die Sollzinsbindung ist besonders bei langen Krediten wie der Baufinanzierung interessant, da sich Bauherren und Käufer aktuell niedrige Zinsen für einen gewissen Zeitraum sichern können. Ausgehend von einem Startkapital von 20.000 Euro wird zunächst geprüft, wie hoch die monatliche Rate sein darf, um langfristig aufgebracht zu werden. Beträgt die monatliche Rate beispielsweise 500 Euro, entspricht das einer Jahresleistung von 6.000 Euro. Mit einem Sollzins von 2 Prozent für zehn Jahre und einer gewünschten jährlichen Tilgung von 3 Prozent kann in Abhängigkeit zur Jahresleistung ein Darlehensbetrag von 120.000 Euro bedient werden. Diese Summe ist in der Beispielrechnung der maximal erhältliche Kredit. Dazu kommt das Eigenkapital – zur Baufinanzierung selbst stehen also 140.000 Euro zur Verfügung, die allerdings nicht dem Kaufpreis entsprechen. Bauherren und Käufer sollten beachten, dass die maximal verfügbare Summe beispielsweise auch Kosten für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, Maklercourtage, Grundbuchkosten und Grunderwerbssteuer decken sollte. Der maximale Kaufpreis beträgt nach diesen Abzügen noch rund 120.000 Euro. Auch steuerliche Kosten und Sicherheitsrücklagen sollten einberechnet werden, um die Kreditlinie nicht zu sprengen.


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