Energienovelle EnEV 2014

Gibt es EnEV-Ausnahmen für Immobilien?



Ferienwohnungen fallen unter bestimmten Voraussetzungen (Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind) nicht unter die EnEV 2009. Hier soll es mit der Einführung der EnEV 2014 ergänzende Regeln geben. Angepasst an die EU-Richtlinie werden dann Wohngebäude, die hauptsächlich in den warmen Jahreszeiten genutzt werden, auch als EnEV-Ausnahmen eingestuft. Als Maßstab gilt immer der zu erwartende Energieverbrauch. Wenn dieser unter 25% dessen liegt, was im Falle einer ganzjährigen Nutzung anfallen würde, gilt demnach das Haus gemäß dem Novellen-Entwurf (Stand Sommer 2013) als EnEV-Ausnahme.

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