FAQ

zur Kostensteigerung

1. Ab wann gilt der neue Preis?

Die Preisanpassung gilt mit der nächsten Rechnungsstellung. Den genauen Termin können Sie dem Informationsschreiben oder Ihrem Kundenkonto entnehmen. Die Anpassung erfolgt automatisch.

2. Muss ich irgendetwas tun?

Die Anpassung erfolgt automatisch zum in der E-Mail genannten Termin.

 

Bei Zahlung per Lastschrift passen wir den Abbuchungsbetrag automatisch für Sie an die Preisänderung an und buchen den entsprechenden Betrag von dem angegebenen Konto ab. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun.  

 

Bei Zahlung per Überweisungsauftrag oder proaktiver Rechnungszahlung, passen Sie Ihren Zahlungsbetrag bitte in Ihrem Banking entsprechend der Preisänderung an.

3. Warum erhöht ImmoScout24 den Preis?

Als starker Partner an Ihrer Seite ist es uns gerade jetzt wichtig, Ihnen erstklassige Leistung und Unterstützung zu bieten. Dafür haben wir, wie keine andere Plattform, gezielt in die Qualität der Kontaktanfragen, die Reichweite und in die Plattformsicherheit investiert.  

 

Mit Hilfe von genauerer Nutzer-Selektion, optimierter Ansprache der Suchenden und Künsticher Intelligenz haben wir die  Anfragenqualität deutlich verbessert. Außerdem konnten wir durch umfangreiche regionale und bundesweite Marketingmaßnahmen in TV, Print und Online Ihre Reichweite noch weiter steigern. So profitieren Sie von über 19 Mio. relevanten Nutzer:innen monatlich und erreichen allein und nur über ImmoScout24 mehr als 80 % aller Immobiliensuchenden. 

 

Gleichzeitig haben wir unsere Aufwendungen im Bereich Cybersecurity massiv verstärkt und dabei die Sicherheit um 85 % verbessert. Die höchsten Standards am Markt schützen Sie und Ihre Kund:innen bestmöglich vor Account-Diebstahl/Phishing, Fake-Inseraten und -Anfragen sowie immer neuen Betrugsmaschen. Sicherheit und Vertrauen sind besonders in der aktuellen Marktsituation ein starkes Argument, um Käufer:innen nachhaltig zu überzeugen. 

 

Um die Kostensteigerung möglichst gering zu halten, haben wir an vielen Stellen die Kosten reduziert. Im aktuellen Marktumfeld waren dabei dennoch insgesamt höhere Kosten nicht zu vermeiden. Die über die Einsparungen hinausgehenden Kosten geben wir gemäß Ziff. 11.2 unserer AGB für gewerblich Anbietende in Höhe von 9,1 Prozent an Sie weiter. Alle gewährten Rabatte auf den Listenpreis bleiben Ihnen erhalten. 

4. Auf welcher Vertragsbasis/rechtlichen Basis passt ImmoScout24 die Preise an?

Wir passen die Preise zum in der E-Mail genannten Termin gemäß Ziff. 11.2 unserer AGB für gewerblich Anbietende an. Demnach ist eine Preisanpassung für Geschäftskund:innen möglich, wenn unsere Gesamt- und Gemeinkosten gestiegen sind und die Preiserhöhung nicht mehr als 10 Prozent beträgt. Diese Voraussetzungen erfüllen wir.

 

So haben wir in diesem Jahr verstärkt in unsere Lead Produkte, Marketing, sowie in die Plattformsicherheit investiert. Um die Kostensteigerung möglichst gering zu halten, haben wir an vielen Stellen die Kosten reduziert. Wir konnten die Investitionen mit Einsparungen bei den Ausgaben für IT-Infrastruktur, externes Personal sowie Dienstleister zum Teil decken.

 

Im aktuellen Marktumfeld waren dennoch insgesamt höhere Kosten nicht zu vermeiden. Die über die Einsparungen hinausgehenden Kosten geben wir gemäß Ziff. 11.2 unserer AGB für gewerblich Anbietende in Höhe von 9,1 Prozent an Sie weiter. Alle gewährten Rabatte auf den Listenpreis bleiben Ihnen erhalten. 

 

Die Preisanpassung wird damit zum angekündigten Termin wirksam.

 

Unsere AGB für gewerblich Anbietende können Sie hier nachlesen.

5. Kann ich der Preiserhöhung widersprechen oder meinen Vertrag vorzeitig kündigen?

Wir passen die Preise zum in der E-Mail genannten Termin gemäß Ziff. 11.2 unserer AGB für gewerblich Anbietende an. Demnach ist eine Preisanpassung für Geschäftskund:innen möglich, wenn unsere Gesamt- und Gemeinkosten gestiegen sind und die Preiserhöhung nicht mehr als 10 Prozent beträgt. Diese Voraussetzungen erfüllen wir.

 

Ein Widerspruchsrecht besteht demnach nicht. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht ebenfalls nicht, denn ein solches ist weder vertraglich vereinbart noch gesetzlich vorgesehen.