Bestellerprinzip beim Kauf

Gesetzesvorhaben Bestellerprinzip weiterhin unsicher

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) kündigt unmittelbar nach Abschluss der Europawahlen ihren Rücktritt an und hinterlässt in Bezug auf das Gesetzesvorhaben zum Bestellerprinzip ein hohes Maß an Unsicherheit in der Immobilienbranche. Was erwartet die Branche? Und welche Auswirkungen wird das Gesetzesvorhaben auf die Arbeit der Makler:innen haben? ImmobilienScout24 hat über 600 Makler:innen und professionelle Anbieter:innen dazu befragt.



Verkäufer:innen und Vermarkter:innen zeigen hohes Maß an Unsicherheit im Hinblick auf den Planungshorizont des Gesetzesvorhabens

Knapp die Hälfte der Befragten in der Kundenumfrage von ImmobilienScout24 rechnet nicht damit, dass der Gesetzentwurf noch in diesem Jahr in Kraft treten wird. 33 Prozent sind diesbezüglich unsicher. Nur knapp 19 Prozent rechnen mit einer Umsetzung im laufenden Jahr. Der hohe Anteil der indifferenten Antworten verwundert kaum: Anfang des Jahres hatte Katarina Barley einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aktuell zur Abstimmung in den beteiligten Ministerien liegt. Aussagen zu den Präferenzen oder Zeitplänen der Regierung gibt es keine. Klar ist aktuell nur: Justizministerin Katarina Barley geht Anfang Juli nach Brüssel. Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz braucht nun eine:n neue:n Chef:in – ob und in welcher Form er das Gesetzesvorhaben vorantreiben wird, ist noch offen.

„Verkäufer:innen und Vermarkter:innen erwarten Rechts- und Planungssicherheit“, kommentiert Ralf Weitz, Geschäftsführer von ImmobilienScout24, die Situation. „Im Namen eines funktionierenden Immobilienmarktes fordern wir Klarheit über den politischen Fortgang im Hinblick auf das Gesetzesvorhaben der scheidenden Ministerin.“


Wird das Bestellerprinzip 2019 tatsächlich in Kraft treten?


Die Branche erwartet steigende Kaufpreise, falls die Initiative der Justizministerin zum Bestellerprinzip für den Verkauf von Immobilien als Gesetz in Kraft tritt

75 Prozent der befragten Vermarkter:innen erwarten, dass nach Inkrafttreten eines einseitig zulasten des:der Verkäufer:in gestalteten Gesetzes die Kaufpreise steigen werden. Dahinter steht die Annahme, dass Verkäufer:innen die in diesem Fall bei ihnen anfallende Maklerprovisionen in vielen Fällen auf die Angebotspreise aufschlagen werden und können. Auf diese Weise würde das vermeintlich gut gemeinte Bestellerprinzip anstatt zu einer Entlastung der Käufer:innen zu einem Anstieg der Erwerbsnebenkosten führen, die auf den Kaufpreis berechnet werden – ein kontraproduktiver Effekt, den der Gesetzesentwurf von Justizministerin Barley bislang ignoriert.

„In Übereinstimmung mit unseren Kund:innen befürchten wir einen Anstieg der Kaufpreise für Wohnimmobilien, wenn das Gesetzesvorhaben, so wie es aktuell im Entwurf vorliegt, umgesetzt wird. Das kann nicht im Sinne der Käufer:innen sein“, gibt Ralf Weitz von ImmobilienScout24 zu bedenken.


Was erwarten Sie beim Eintreten des Bestellerprinzips?


Ein hoher Anteil der Makler:innen geht davon aus, dass er seine Strategie zur Objekt-Akquisition anpassen muss

Unsicher sind viele Makler:innen auch, inwiefern sie ihre Akquisitions-Strategie anpassen bzw. ausbauen werden: 41 Prozent der Befragten gaben an, dies für ihr Unternehmen noch nicht zu wissen. Nur ein Fünftel der Befragten wird keine Anpassungen vornehmen. Für 37 Prozent ist klar, dass sie ihr Marktverhalten im Hinblick auf die Gewinnung neuer Verkaufsmandate verändern oder ausbauen müssen. Genannt wurden diesbezüglich vor allem Zeitaufwand, Reichweite und Kontakte (Mehrfachantworten möglich): Auf den Ausbau des beruflichen Netzwerkes entfielen 57 Prozent der Antworten. 54 Prozent gaben an, generell mehr Zeit in die Akquisition von neuen Verkaufsmandaten zu investieren. Über die Hälfte plant, verstärkt Offline-Kanäle wie Flyer und Printanzeigen zu nutzen. 42 Prozent haben vor, ihre Objekt-Akquisition mithilfe von stärkeren Online-Maßnahmen ausbauen zu wollen. 20 Prozent werden hierzu mehr Online-Anfragen von Verkäufer:innen/Eigentümer:innen einkaufen. 29 Prozent der Vermarkter:innen planen zudem ein grundsätzlich höheres Budget für die Akquisition von neuen Mandaten ein, sollte das Bestellerprinzip für Kaufimmobilien eingeführt werden.


Wie planen Sie Ihre Akquise-Strategie zu ändern?


Was ist unser Fazit bzw. unsere Empfehlung?

ImmobilienScout24 zum Beispiel empfiehlt, frühzeitig in den Ausbau der Akquisitions-Strategie zu investieren. Potentiell sinkende Vertriebserlöse, Margen und Provisionen können mit einer konsequenten Online-Vermarktung der Immobilien effizient kompensiert werden.  

 

Wer wurde befragt?

Die Befragten sind Makler:innen und professionelle Anbieter:innen, die ihre Objekte auf ImmobilienScout24 vermarkten. Alle Befragten vermarkten aktuell oder zukünftig Kaufimmobilien. Mehr als die Hälfte von ihnen vermarktet überwiegend Kaufobjekte. Die Umfragen erfolgten im Zeitraum April bis Mai 2019.