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Mietendeckel: ImmoScout24 unterstützt Vermietende mit kostenloser Vorlage bei der Auskunftsplicht

Seit dem 23. Februar 2020 ist der Berliner Mietendeckel in Kraft. Das Gesetz legt Vermietenden auf, ihre Mietenden innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Mietberechnung zu informieren und neun Monate später überteuerte Mieten nach der Mietendeckeltabelle zu reduzieren. ImmoScout24 gibt ab sofort Orientierung mit einem Mietendeckelrechner und stellt Vermietenden eine rechtskonforme Vorlage für die Auskunftspflicht zur Verfügung.

Mietendeckel: ImmoScout24 unterstützt Vermietende mit kostenloser Vorlage bei der Auskunftsplicht, Mietendeckelrechner ab sofort verfügbar

Vermietende sind nach dem Mietendeckel-Gesetz verpflichtet, Ihren Bestandsmieterinnen und -mietern die zur Berechnung der Mietobergrenze maßgeblichen Umstände mitzuteilen – und dies innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, das heißt bis zum 23. April 2020. Auf Verlangen des Bestandsmieters müssen sie zudem die zum Stichtag 18. Juni 2019 erhobene Miete mitteilen. Weiterhin sind Vermietende verpflichtet, neuen Mietern die Stichtagsmiete kundzutun.

ImmoScout24 stellt Vermietenden ab sofort kostenlos anwaltlich geprüfte Vorlagen für die vorgeschriebene Auskunft zur Verfügung. Damit können Vermietende Ihre Mieterinnen und Mieter einfach und rechtssicher informieren. Vorlagen für die Auskunftspflicht finden Sie hier: News_Auskunftsplicht

Fast alle Mietangebote in Berlin über den zulässigen Mietobergrenzen
Eine Auswertung von ImmoScout24 zeigt, dass aktuell 92,4 Prozent aller in Berlin angebotenen Bestandswohnungen über den  zukünftig  erlaubten Mietobergrenzen des Mietendeckels liegen.

Vermietende sind verpflichtet, die Miete für laufende Bestands-Mietverträge neun Monate nach Inkrafttreten des Mietendeckels – das heißt am 23. November 2020 – auf die darin festgelegte Mietobergrenze zu senken. Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Eine Miete ist überhöht, wenn sie unter Berücksichtigung der Wohnlage bei bestehenden Mietverhältnissen um mehr als 20 Prozent über der maßgeblichen Mietobergrenze der Mietentabelle liegt. Für die einfache Berechnung der zulässigen Miete bietet ImmoScout24 ab sofort einen kostenlosen Mietendeckelrechner an. Den Mietendeckelrechner finden Sie unter: News_Mietendeckelrechner

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2020-03-31
ImmoScout24

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