Unsere Empfehlungen für private Vermieterinnen und Vermieter im Hinblick auf das Coronavirus


Die Nachrichten der letzten Monate bewegen uns alle. Als Ihr Partner bei der privaten Vermietung möchten wir Sie bestmöglich darin unterstützen, durch diese turbulente Zeit zu kommen. Dafür haben wir einige Empfehlungen für Sie zusammengestellt. Wir werden unsere Empfehlungen entsprechend den aktuellen Entwicklungen in den kommenden Wochen aktualisieren. 


Sie vermieten? Fragen, die Ihnen vielleicht unter den Nägeln brennen:

Darf ich wieder Besichtigungen durchführen?
Wie entwickelt sich der Immobilienmarkt?
Was tun, wenn Mieterinnen und Mieter jetzt nicht zahlen können?
Dürfen Eigentümerversammlung wieder stattfinden?
Ich habe Leerstand wegen der Krise. Was kann ich tun?
Was muss ich beachten, wenn eine Mieterin oder ein Mieter positiv auf Corona getestet wurde?
Können Mieterinnen und Mieter jetzt die Miete mindern?
Können Mietverträge digital unterschrieben werden?
Dürfen Makler weiterhin 1:1-Besichtigungen durchführen?
Darf ich mich mit Mieterinnen und Mietern oder Interessenten treffen?
Dürfen Wohnungsübergaben stattfinden?
Kann ich meine Ferienwohnung jetzt wieder als Mietwohnung auf den Markt bringen?
​Welche Rechte haben Wohnungsmieter in Bezug auf Telefon- Fernseh- und Internetanschluss?
​Dürfen Mieter eine Kündigung wegen Corona zurücknehmen?
​Können Mieter Mietverträge mit dem Verweis auf Corona widerrufen?
​Können Kündigungen wegen Eigenbedarf aktuell noch erfolgen?
​Gibt es weitere Beschränkungen der gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten?
Darf der Mieter die Rückgabe der Wohnung verweigern?
Wer haftet, wenn der alte Mieter die Wohnung nicht zurückgibt?​
​Was ist beim Datenschutz zu beachten?


Bitte beachten Sie, dass es sich bei allen Antworten um unverbindliche Angaben handelt und eine Haftung ausgeschlossen ist. Es gilt zu prüfen, ob in Ihrem Bundesland strengere Vorschriften gelten.



Wohnung sicher vermieten in Zeiten von COVID-19


Kostenlos inserieren


Wir unterstützen Sie in der Krise! Inserieren Sie bei uns kostenlos.

Private Anbieter können Wohnimmobilien kostenlos als Basisanzeige inserieren. Die Anzeige hat eine Laufzeit von 7 Tagen bei Nachmieter-Suche, 14 Tagen bei Vermietung oder bis zum Erhalt von 25 Kontaktanfragen. Die Anzeige endet automatisch. Es sind maximal eine kostenlose Anzeige pro 90 Tage buchbar.



Digitaler Mietvertrag


Wohnungseigentümer können sich bei uns mit wenigen Klicks einen individuell zugeschnittenen Mietvertrag erstellen. Dieser ist rechtssicher, vermieterfreundlich und digital versendbar

Damit sparen Sie sich den Weg zur Post und vermeiden so ein Ansteckungsrisiko.




Virtuelle Besichtigungen


Bieten Sie virtuelle Besichtigungstermine und Rundgänge an. 

Digital ist einiges möglich. Die Corona-Krise kann daher auch als eine Chance gesehen werden, um vermehrt auf digitale und zeitsparende Lösungen umzusteigen. Aber wie ist eine virtuelle Besichtigung kostengünstig und einfach zu realisieren?

Mit unserem neuen Feature ermöglichen wir die Durchführung von aussagekräftigen Besichtigungen per Videotelefonie über das Smartphone. Suchende können so jederzeit und von überall an einer Besichtigung teilnehmen.





Fragen zum Mietobjekt schon im Exposé beantworten


Erstellen Sie ausführliche und vollständige Immobilien-Exposés. Nutzen Sie dafür auch unsere praktischen Textvorschläge bei der Anzeigenerstellung. Gute Bildmaterialien sind das wichtigste Mittel, um die Vorzüge Ihrer Immobilienangebote schnell und einfach zu vermitteln. Schrecken Sie auch nicht davor zurück, weitere Details in die Beschreibung Ihrer Immobilie einzubauen, z.B. "In Küche und Bad scheint morgens die Sonne, die Abendsonne kann man im Wohnzimmer genießen". Auch Informationen zur Mieterstruktur im Haus sind für viele Mietsuchenden interessant und wertvoll.



Mit den Mietern weiter gefahrlos kommunizieren


Der Nachrichten-Manager und Wunschmieter-Funktion ermöglichen es Ihnen, Anfragen nur von passenden Interessenten zu erhalten. 

Wunschmieter-Funktion? Was ist das genau?

Vermieter können auf der Bestellbestätigungsseite die Wunsch-Kriterien angeben, so dass die Suchenden sehen können, ob sie den Kriterien entsprechen.

Nutzen Sie den Nachrichten-Manager auch, um möglichst viele Fragen bereits im Vorfeld zu klären. Stellen Sie den Bewerbern auch schon Fragen, die Sie normalerweise erst bei der Besichtigung gestellt haben. Telefonieren Sie zusätzlich auch mit den Bewerbern, oder nutzen Sie Video-Chats.



Rechtsberatung


Sie benötigen Rechtsberatung bei Vermietungs-­Fragen? Wir helfen Ihnen. Unsere persönliche Rechtsberatung vom Fachanwalt für Mietrecht hilft Ihnen schnell & unkompliziert.



7 Tipps: Immobilie richtig fotografieren


Ein Exposé Ihrer Immobilie braucht vor allem eines: gute Bilder. Viele Immobilienbesitzer, die ihre Wohnung oder ihr Haus verkaufen oder vermieten wollen, fragen sich, ob sie Fotos auch in Eigenregie erstellen können. Mit unseren Tipps gelingt Ihnen das sogar mit einem Smartphone.



Sie vermieten Gewerberäume? Fragen, die Ihnen vielleicht unter den Nägeln brennen:

Kann der Gewerbemieter die Miete mindern?
​Welche Besonderheiten gibt es bei Shopping-Centern oder Malls?
​Was gilt bei der Vermietung von Büros?
​Kann sich der Gewerbemieter auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen?
​Wie müssen Nachträge von Gewerbemietverträgen geschlossen werden?
​Kann der Vermieter den Gewerbemieter wegen Zahlungsverzug kündigen?
​Kann der Gewerbemieter kündigen?
​Besteht ein Anspruch des Gewerberaummieters auf Stundung?
​In welchem Umfang kann eine Stundung vereinbart werden?
​Was sollte in einer Stundungsvereinbarung geregelt werden?
​Kann dem Mieter wegen Zahlungsverzugs gekündigt werden?

Der FAQs "Vermietung an Gewerbetreibende in Corona-Zeiten" wird Ihnen präsentiert von Gross Rechtsanwälte. Gross Rechtsanwälte sind bundesweit tätig und begleiten Vermieter während des gesamten Zyklus des Mietverhältnisses. 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei allen Antworten um unverbindliche Angaben handelt und eine Haftung ausgeschlossen ist. Es gilt zu prüfen, ob in Ihrem Bundesland strengere Vorschriften gelten.

Play Video-Preview

Veröffentlicht: 22. April 2020
Dauer: 22:30

Was es jetzt für Vermieter besonders zu beachten gibt und was die neuen Gesetze zu Corona und die Corona-Pandemie für das Mietverhältnis ändern, erklärt Rechtsanwalt Steffen Groß.

  • Kann der Mieter die Miete mindern?
  • Kann der Mieter sich auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen
  • Welche Kündigungsrechte bestehen? 
  • Was gilt bei der Wohnungsbesichtigungen, Handwerkermaßnahmen, Quarantäne des Mieters?
  • Was ist bei der Stundung der Miete zu beachten? Antworten gibt's in diesem Video!

Wir sind an Ihrer Seite


In der aktuellen Krisensituation durch den Coronavirus zeigt sich, dass es noch wichtiger ist als bisher, möglichst viele Schritte im Vermittlungsprozess zu digitalisieren. ImmoScout24 bietet Ihnen eine Reihe von innovativen und digitalen Lösungen an, um sowohl die Neuvertmietung als auch die Betreuung von Bestandmietern und den Verkauf einfach und digital zu gestalten. 

Es ist eine besondere Situation mit vielen Herausforderungen für die Gesellschaft und Unternehmen. Mit unseren digitalen Lösungen haben Sie die Chance, die oben genannten Herausforderungen zu lösen und die aktuellen Wünsche Ihrer Mietsuchenden zu bedienen.

 

Ihnen brennen weitere Fragen unter den Nägeln? 

Besuchen Sie unsere anderen Corona-Infoseiten: 

 

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns!

 

Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit und weiterhin viel Erfolg!

 

* Private Vermieter, private Nachmietersuchende und private Verkäufer können Wohnimmobilien kostenlos als Basisanzeige mit einer Laufzeit von 7 Tagen (bei Nachmietersuchen) oder 14 Tagen (bei Verkauf und Vermietung) schalten bzw. bis 25 Kontaktanfragen (bei Vermietung und Nachmietersuchen) oder 20 Kontaktanfragen (bei Verkauf) erreicht sind. Die Anzeigen enden automatisch. Die Kontaktanfragen sind in den ersten 48h auf Plus-Mitglieder beschränkt.

Wie gefällt Ihnen diese Seite?