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Das müssen Makler beim Flug mit Drohnen beachten

Immer mehr Makler setzen Drohnen ein, um ihre Immobilien aus einem eindrucksvollen Winkel zu präsentieren. Damit der Drohnenflug keine Bruchlandung wird, gibt es auch hier einige Regeln zu beachten.

Mittlerweile sind hochwertige Drohnen zu einem erschwinglichen Preis zu haben, sodass Makler ihre Exposés mit hochauflösenden Vogelperspektiven aufpeppen können. Ob Wohnanlage, Gewerbeimmobilie oder Privatgrundstück – Aufnahmen aus der Luft geben einen außergewöhnlichen Eindruck von Immobilien. Dabei müssen Drohnenbesitzer aber einige Regeln beachten, die mit der Neuen Drohnenverordnung am 07.04.2017 in Kraft getreten sind. Diese regelt den Betrieb von sogenannten unbemannten Fluggeräten.

Versicherung

Die wichtigste Voraussetzung für den Drohnenflug ist eine Haftpflichtversicherung. Denn UAVs (Unmanned Areal Vehicle) sind versicherungspflichtig. Dabei ist es egal, ob die Gründe zur Drohnennutzung kommerzielle oder private sind. Sollte die Drohne abstürzen, kann das zu teuren Personen- und Sachschäden führen.  Die gesetzliche Forderung liegt bei einer Mindestdeckungssumme von 750.000 Euro. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die private Haftpflichtversicherung dies in der Regel nicht abdeckt. Es sollte deswegen eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Kennzeichnung

Wiegt die Drohne mehr als 250g unterliegt sie der Kennzeichnungspflicht. Das bedeutet, dass Drohnenpiloten eine Plakette mit ihrem Namen und ihrer Adresse anbringen müssen. Die Beschriftung sollte dauerhaft, feuerfest und gut sichtbar sein. Das schließt also herkömmliche Aufkleber aus. Eine Registrierung der Drohne ist nicht erforderlich.

Erlaubnispflicht in einzelnen Fällen

In folgenden Fällen müssen Drohnenpiloten eine Aufstiegspflicht der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde nachweisen können:

Wenn die Drohne schwerer als fünf Kilogramm ist.Zusätzlich zum Kenntnisnachweis: Wenn sie höher als 100 Meter über den Boden steigt.Wenn sie bei Nacht betrieben wird.Wenn die Drohne in Bereichen mit Flugverbot fliegen soll – diese Zonen umfassen meist den Überflug sowie den seitlichen Raum in 100 Metern Abstand.

Aber: Je nach Bundesland sind auch Ausnahmen möglich. Denn es können Allgemeinverfügungen gelten, die den Rahmen weiter stecken. So können dann beispielsweise auch Drohnen bis zu zehn Kilogramm ohne Aufstiegserlaubnis fliegen.

Wo darf man fliegen und wie hoch darf man fliegen?

Die maximale Flughöhe für Drohnen ist durch die neue Drohnen-Verordnung generell auf 100 Meter über Grund begrenzt. Außerdem sind die folgenden Dinge bei Fliegen der Drohne verboten:

Fliegen außerhalb der SichtweiteFliegen über WohngrundstückenFliegen über NaturschutzgebietenFliegen innerhalb eines Radius von 1,5 km zu FlugplätzenFliegen in Kontrollzonen, wenn man eine Höhe von 50 Metern überschreitetFliegen bei Nacht (nur möglich mit Ausnahmegenehmigung)Fliegen mit einer Drohne über 5kg Startgewicht ohne eine spezielle Ausnahmegenehmigung (siehe Ausnahmen unten)

Mindestens 100 Meter Sicherheitsabstand muss eingehalten werden zu:

MenschenansammlungenBundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und BahnanlagenKrankenhäuserUnglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgabenmilitärischen Anlagen und Organisationen sowie mobile Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und ÜbungenIndustrieanlagenJustizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs, militärischen Anlagen und OrganisationenAnlagen der Energieerzeugung und – verteilung

Tipp: Sie können einen handlichen Flyer im PDF-Format mit den wichtigsten Regeln zum Betrieb von Drohnen hier kostenlos herunterladen.

Wenn Makler mit der Drohne fliegen

Möchte der Makler filmen und fotografieren, muss er darüber hinaus Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht Beteiligter beachten. Das bedeutet am Ende auch Mehraufwand.

Eigentumsimmobilien

Der Makler muss sich die Zustimmung (im besten Fall schriftlich) des Eigentümers oder sonstiger Nutzungsberechtigter einholen. Dazu gehört Start und Landung mit der Drohne auf dem Grundstück sowie für den Dreh. Sollte er das Nachbargrundstück mit abgelichtet haben, benötigt der Makler auch dort die Zustimmung des Nachbarn.

Mietobjekte

Bei Eigentumsobjekten ist die Zustimmung der Nachbarn oder des Eigentümers eindeutig geregelt. Das sieht bei Mietobjekten anders auch, weil die Rechtslage dort noch nicht eindeutig geregelt ist. Im besten Fall sollte der Dreh – gut sichtbar für die Bewohner der Hauses – bekannt gemacht werden.

Besondere Gebäude

Architektonisch besondere Gebäude, die aus der üblichen Kulisse herausstechen, sind in der Regel urheberrechtlich geschützt und bedürfen der Zustimmung des Architekten. Sollte der Architekt seine Einwilligung verweigern, darf nicht gefilmt oder fotografiert werden.

Menschen und persönliche Gegenstände

Einzelne Menschen und Gruppen unter sieben Personen dürfen nur mit Zustimmung fotografiert werden. Ansonsten müssen sie unkenntlich gemacht werden. Auch persönliche Gegenstände wie z.B. das Autokennzeichen des Nachbarn dürfen nur unkenntlich einer Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Hintergrundmusik

Viele Hobby-Piloten werten ihr Video mit einem passenden Song auf. Auch hier gilt das Urheberrecht auf geistiges Eigentum. Wer kein Nutzungsrecht auf einen bestimmten Song hat, der darf nur rechtefreie Musik zur Untermalung seines Immobilienvideos nutzen. Dazu gehört zum Beispiel GEMA-freie Musik. Denn Videos können schnell im falschen Kanal landen und wer Kleingedrucktes überlesen hat, ist haftbar.

Das heißt: Wer seine Immobilien lieber selbst mit der Drohne fotografiert, der sollte sich gut vorbereiten und genug Zeit einplanen. Dazu gehört nicht nur die Recherche rechtlicher Voraussetzungen wie Flugverbotszonen klären, Nachbarn mit einbeziehen, Antrags-E-Mails schreiben, sondern auch die Lage vor Ort zu prüfen. Denn selten ist das Grundstück perfekt einsehbar. Vor dem Vorort-Termin lohnt ein erster Blick auf Google Earth, der verrät, welche weiteren Hindernisse auf Sie zukommen könnten.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei Ihrem ersten Drohnenflug!

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2018-08-14
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