Erfolgreich ein Grundstück verkaufen
Soll das eigene Grundstückverkauft werden, sind einige Fragen vorab zu klären. So stellt sich die Frage, ob und wie die Flächen auch von einem möglichen Käufer danach bebaut werden können. Wenn das Grundstück Bauland ist, sollte auch überlegt werden: Für welche Käufer wäre das Grundstück am interessantesten? Wer kommt hier vor allem in Frage: Privatpersonen, die sich mit dem Bau eines Einfamilienhauses ihren Lebenstraum erfüllen wollen? Oder sind eher Bauträger und Projektentwickler angesprochen, weil sie vielleicht die Grundstücksfläche mit einer größeren Immobilie und mehreren Einheiten bebauen können? Gerade letztere sind an größeren Grundstücken besonders interessiert, weil sie die Fläche später gewinnbringend bebauen und vermarkten können. Diese Gruppe von Kaufinteressenten ist natürlich besonders solvent und wirtschaftlich stark. Sie wird sich auch relativ schnell zum Kauf entschließen.
Eine erste Antwort auf die Frage nach dem optimalen Verkaufspreis können die Bodenrichtwerte geben. Ermittelt werden die Werte durch sogenannte Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Jedoch sind die Bodenrichtwerte zunächst nur ein Durchschnittsbetrag und eine erste Näherung für den marktgerechten Grundstückspreis je Quadratmeter. Weicht die eigene Qualität oder Lage des Grundstücks von anderen in der speziellen Bodenwertzone deutlich ab, sind Auf- oder Abschläge von bis zu 20 Prozent durchaus akzeptabel.
- Grundstücksgröße und -form
- mögliche Bebauung/Nutzung
- bebaubare Fläche
- Bebauungsvorschriften
- Lage (Infrastruktur, Nachbarschaft, Versorgung)
- Art der Bepflanzung
- Boden- und Oberflächenbeschaffung
- Grad der Erschließung
- Denkmalschutz
- eventuelle Altlasten
Haben Sie als Eigentümer einen Käufer gefunden, erfolgt in der Regel eine Auflassungsvormerkung. Damit wird der Eigentümerwechsel im Grundbuch festgehalten, bis der Verkauf und die Übertragung vollständig durchgeführt sind. So haben Sie die Sicherheit, dass der Käufer nicht wieder abspringt. Im Gegenzug dürfen Sie am Grundstück keine Veränderungen mehr vornehmen, da der Käufer das Eigentum so wie vereinbart erhalten soll. Ist die Auflassungsvormerkung erst einmal eingetragen, dürfen auch Sie es sich nicht anders überlegen und das Grundstück an eine andere Person verkaufen.
Ähnlich wie beim Verkauf von Immobilien gilt auch beim Grundstücksverkauf eine sogenannte Spekulationsfrist. Das bedeutet für den Verkäufer: Ist das Grundstück vor Ablauf von zehn Jahren nach dem Erwerb mit einem sogenannten Spekulationsgewinn verkauft worden, ist dieser zu versteuern. Für die Versteuerung des Gewinns aus einem Grundstücksverkauf wird der persönliche Steuersatz herangezogen.
Unter folgenden Umständen müssen Sie eine Spekulationssteuer beim Verkauf zahlen
- Die Immobilie gehört zu einem Betriebsvermögen.
- Sie haben in den letzten fünf Jahren mehr als 3 Immobilien verkauft.
- Zwischen Kauf und Verkauf liegen weniger als 10 Jahre.
- Sie haben die Immobilie die letzten 3 Jahre sowie im Verkaufsjahr nicht selbst genutzt.
Rechtzeitig vor einem geplanten Verkauf sollten Sie die vorhandenen und die für den Verkauf relevanten Unterlagen zum Grundstück überprüfen und zusammenstellen. Ein möglicher Kaufinteressent möchte natürlich über alle wichtigen Aspekte und Eigenschaften des Grundstücks (z.B. Bebaubarkeit) vorab informiert sein.
Wichtig: Die Unterlagen und Pläne sollten aktuell sein und den letzten, tatsächlichen Stand vom Grundstück wiedergeben.
Dokument | Bezugsquelle | Kosten |
---|---|---|
Grundbuchauszug | Grundbuchamt | 20 Euro |
Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Außen- oder Luftbildaufnahmen vom Grundstück, Liegenschaftskarte | Gemeinde bzw. Bauamt | kann bei vielen Gemeinden kostenlos online heruntergeladen/eingesehen werden |
Grundsteuerbescheid | Finanzamt | keine |
Altlasten (-verzeichnis) | Gemeinde | keine |
Baulasten | Bauaufsichtsbehörde | Zwischen 50 und 500 Euro |
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