Am Sonntag fand nicht nur die Bundestagswahl statt – Berlin stimmte auch ab, ob Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen und einer "Gewinnerzielungsabsicht" vergesellschaftet werden können. 56,4 Prozent* der Berliner sagen ja. Aber was bedeutet das jetzt? 



Bereits im Vorfeld zeigte unter anderem ein Gutachten des Staatsrechtlers Ulrich Battis, dass das Vorhaben der Enteignung verfassungsrechtlich wohl nicht umsetzbar wäre. Franziska Giffey, Spitzenkandidatin der Berliner SPD, hatte vor der Wahl angekündigt, dass sie eine Enteignung ablehnt. Presseberichten zufolge gab Sie aber nun bekannt, dass Sie den Volksentscheid respektieren möchte und als nächstes die Umsetzbarkeit prüft. “Ich bin immer noch der Auffassung, dass Enteignungen nicht dazu beitragen, auch nur eine einzige Wohnung zu schaffen und auch die grosse Frage des bezahlbaren Wohnens zu lösen. Wir haben jetzt aber einen Volksentscheid, der eindeutig ausgegangen ist. Wir müssen dieses Ergebnis respektieren und verantwortlich damit umgehen”, erklärte Giffey, deren SPD die Wahl zum Berliner Abgeordneten Wahl gewonnen hat.

Da die SPD die Berliner Regierung voraussichtlich anführen wird, hängt das weitere Vorgehen stark von ihr und der Koalitionsbildung ab. Egal, was passieren wird, das Votum hat gezeigt, dass Wohnen ein wichtiges Thema in Berlin bleibt. 

Da am Sonntag nicht über einen konkreten Gesetzentwurf abgestimmt wurde, ist der Senat nicht an den Beschluss gebunden. 

Was bedeutet das jetzt für Sie, wenn Sie in Berlin vermieten? Für private Vermieter:innen ändert sich absehbar erst einmal nichts. Die Verfügbarkeit von leistbarem Wohnraum wird aber weiter ein gesellschaftlich relevantes Thema bleiben. Wie sich das auf politische Entscheidungen und Gesetzgebungen auswirken wird, bleibt bis zur Koalitionsbildung abzuwarten. 





*Quelle: Zeit.de | Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 27. September 2021.


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