Der Rechtstipp wird Ihnen präsentiert von GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind bundesweit tätig und begleiten Vermieter während des gesamten Zyklus des Mietverhältnisses. Wir vertreten Sie gerne! 



F2L icon

Die richtigen Mieter:innen finden

...war noch nie so einfach! Schalte jetzt kostenlos deine Anzeige und finde schnell & einfach neue Mieter:innen.


Sie fragten:


Frage:

Auf Grund eines Dachschadens tritt Wasser in eine Mietwohnung ein. Ich habe einen Dachdecker damit beauftragt, den Schaden zu beseitigen. Leider waren seine Versuche den Mieter zu erreichen, nicht von Erfolg gekrönt. Nach rund zehn Anrufen hat er aufgegeben und mich um Hilfe gebeten. Ich habe daraufhin den Mieter angeschrieben und ihn auf seine Mitwirkungspflichten hingewiesen. Weiter habe ich ihm erklärt, dass ich von nun an eine weitere Verschlechterung des Schadens zu seinen Lasten berechnen werde. Daraufhin habe ich einen Termin bekommen. Diesen hat der Handwerker auch wahrgenommen. Nicht erschienen ist aber mein Mieter. Wie ist die Rechtslage in einem solchen Fall und wie sollten meine nächsten Schritte aussehen?




GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH antworten:



Wenn der Mieter dem Handwerker nicht rechtzeitig abgesagt oder einen Ausweistermin vereinbart, ist er zur Tragung der Kosten der Ausfallzeit des Handwerkers verpflichtet. Voraussetzung des Schadensersatzanspruches ist natürlich, dass Kosten dem Vermieter auch in Rechnung gestellt und von diesem gezahlt werden.

Um den zur Schadensbeseitigung erforderlichen Zutritt zu erlangen, besteht die Möglichkeit, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, sofern dessen Fortsetzung für den Vermieter unzumutbar ist. Erforderlich ist u.a., dass der Mieter nur geringe Beeinträchtigungen durch die Arbeiten hinnehmen muss, konkrete Schäden entstanden sind oder weitere drohen und jede weitere Terminverschiebung mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden ist.

Zudem kann der Vermieter, wenn der Mieter trotz entsprechender Aufforderung den Zugang zur Wohnung nicht gewährt, einen gerichtlichen Duldungstitel erwirken. Dieser ist auf die Gewährung des Zugangs für die ausführenden Handwerksfirmen und Duldung der Arbeiten gerichtet. In Extremfälle, wenn durch die Nichtgewährung des Zugangs schwerwiegende Schäden für das Mietobjekt drohen, kann im Eilverfahren der Zugang und Duldung erwirkt werden.

Die Kündigung und das Durchsetzen der Duldung können parallel durchgeführt werden. Es empfiehlt sich, den Mieter bei Nichtwahrnehmung der Termine oder Nichtgewährung des Zugangs schon auf die Möglichkeit der Kündigung hinzuweisen und auch entsprechend abzumahnen.

Diese Antwort ist allgemeiner Natur und ersetzt nicht die rechtliche Beratung zu einem konkreten Fall.


Wir hoffen, unsere Antwort hat Ihnen geholfen und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg beim Vermieten.



house laptop

Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!

Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.


Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.