Der Bundestag hat am 07. Mai 2021 über das neue Baulandmobilisierungsgesetz angestimmt. Was bedeutet das jetzt für alle, die Immobilien besitzen?


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  • Was ändert sich durch das Gesetz?

    Monatelang wurde über das "Baulandmobilisierungsgesetz gezankt. Nun hat sich CDU/CSU und SPD doch geeinigt. Am 07. Mai 2021 passierte die Novelle den Bundestag. 

    Es wird in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt ein sogenanntes "Umwandlungsverbot" eingeführt. Die Landesregierungen können selbst festlegen, für welche Gebiete  dieses dann gelten soll, müssen dies aber auch begründen. 

    Aber was genau bedeutet "Umwandlungsverbot"? 

    Menschen, die Mehrfamilienhäuser mit mehr als fünf Wohnungen besitzen, brauchen dann eine Genehmigung, wenn sie Wohnungen einzeln veräußern möchten. Die Spanne von mehr als fünf Wohnungen dürfen die Länder aber auch anpassen. Der vorgegebene Rahmen liegt hier bei drei bis 15 Wohnungen. 

    Stimmen 2/3 der Mieter:innen dem Verkauf zu bzw. kaufen die Mietwohnungen selbst, dann kann ebenfalls veräußert werden.

    Weitere Ausnahmen sind Erbfälle oder Eigenbedarf. Auch wirtschaftliche Notlagen können zu einer Ausnahme führen. 

    Die geplanten Vorgaben für die Umwandlung von Miete in Eigentum sollen vorerst fünf Jahre lang gelten.




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    Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 08. Mai 2021.


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