Knapp ein Jahr nach dem Beginn der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren “Sechs Jahre Mietenstopp” in Bayern soll der Streit über die Zulässigkeit auf höchstrichterlicher Ebene entschieden werden.



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Es begann im Oktober 2019. In Bayern werden Unterschriften für einen Mietenstopp gesammelt. Sechs Jahre sollen die Bestandsmieten, einschließlich Staffel- und Indexmieten eingefroren werden. Bei neuvermieteten Wohnungen soll die Miete nicht höher als der Mietspiegel liegen. Der Mieterverein München hat das Volksbegehren initiiert, unterstützt von SPD, Linken und Grünen, dem Deutschen Gewerkschaftsbund sowie zahlreichen Mieter- und Sozialverbänden.

Volksbegehren zum bayerischen “Mietendeckel”

Bei Modernisierungen sollen höchstens zwei Euro je Quadratmeter auf die Monatsmiete umgelegt werden dürfen, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete dadurch nicht überschritten wird. Vom Mietenstopp ausgeschlossen werden Neubauten ab 2017. Auch an Vermieter und Vermieterinnen, die bisher niedrige Mieten nehmen, ist gedacht. So sieht der Gesetzentwurf des Volksbegehrens eine Erhöhung bis zu 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete vor.

Die Regelungen sollen für 162 bayerische Städte und Gemeinden gelten; Verstöße werden mit Geldstrafen bis zu 500.000 Euro geahndet. Damit ist das bayerische Volksbegehren weitaus weniger kompliziert als der Berliner Mietendeckel, der u. a. auch eine Absenkung überhöhter Mieten und Mietobergrenzen, je nach Wohnungsalter und Ausstattung vorsieht. 

Mietenstopp auf Länderebene – das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Doch es scheint egal, ob kompliziert oder einfach, beim Streit um das Volksbegehren geht es weniger um Inhalte als vielmehr um Zuständigkeiten. So hält der bayerische Justizminister ein Landesgesetz, das die Mieten für Wohnungen auf dem freien Markt für sechs Jahre einfrieren wolle, für verfassungswidrig. Die Gesetzgebungskompetenz liege hier beim Bund und nicht bei den Ländern. Das Mietpreisrecht sei durch den Bund bereits abschließend geregelt. Daher sei es fraglich, ob der mit einem Mietenstopp verbundene Eingriff in das Eigentumsrecht verhältnismäßig sei.

Wie zu erwarten, weist Bayerns höchstes Gericht, der Bayerische Verfassungsgerichtshof, im Juli 2020 das Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" ab. Das Land habe diesbezüglich keine Gesetzgebungskompetenz; Mietrecht sei im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und damit Bundesrecht. So der Tenor der Absage.

Aus und vorbei mit dem Volksbegehren? Mitnichten, der Streit geht weiter – jetzt auf höchstrichterlicher Ebene. Denn die Initiatoren des Mietenstoppbegehrens haben Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Es bleibt spannend.

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 24. September 2020.



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