Auch in Deutschland wächst die Zahl der aus der Ukraine Geflüchteten rasant. Private Wohnangebote sind derzeit sehr willkommen.

Was sollten Mieter:innen und Eigentümer:innen wissen, bevor sie Geflüchtete aufnehmen?

Wer muss sich um eine Anmeldung kümmern? 

Geflüchtete aus der Ukraine haben Anspruch auf Sozialleistungen. Dafür müssen Sie sich in Aufnahmeeinrichtungen oder Ausländer- behörden registrieren. Als Helfende sind Sie nicht verpflichtet, sich um diese Anmeldung zu kümmern, aber Hilfe ist natürlich immer willkommen. Bis zu 90 Tage lang dürfen sich Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland ohne Registrierung aufhalten. 

Kann ich für die Unterbringung von Geflüchteten eine Miete verlangen? 

Laut Pro Asyl übernehmen die Kommunen die Unterbringungskosten von Geflüchteten. Wer über diesen Kanal seinen Wohnraum zur Verfügung stellt, geht mit der öffentlichen Hand einen Mietvertrag ein. 

Was müssen Sie beachten, wenn Sie Ihren Wohnraum unentgeltlich für Geflüchtete zur Verfügung stellen?

Die rein unentgeltliche Überlassung von Wohnraum ist keine Miete im rechtlichen Sinn, sondern eine Leihe. Alle mietrechtlichen Bestimmungen finden daher keine Anwendung. Für eine Leihe braucht es auch keinen formellen Vertrag. Es kann aber sinnvoll sein, von vornherein zu klären, wie lange die Personen bei Ihnen kostenfrei wohnen dürfen. So entstehen später keine Missverständnisse. 

Wo kann ich mitteilen, dass ich Wohnraum zur Verfügung stellen möchte? 

Sie können Ihr Angebot ganz einfach bei ImmoScout24 veröffentlichen. Das Inserat kostet nichts und ist in wenigen Schritten erstellt.



Dürfen Mieter:innen Geflüchtete aufnehmen?

Ja, das dürfen sie. Sechs bis acht Wochen gilt in jedem Fall als erlaubnisfreier Besuch. Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und Eltern dürfen laut Deutschem Mieterbund auch länger oder dauerhaft aufgenommen werden. Wollen sie Geflüchtete länger als sechs bis acht Wochen aufnehmen, kann der:die Vermieter:in nach § 553 BGB die Erlaubnis zur Überlassung an Dritte nur dann verweigern, wenn dem:der Vermieter:in diese nicht zugemutet werden kann.  Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Wohnraum übermäßig belegt werden würde oder ein Umstand in der Person des Dritten begründet ist. Die Eigenschaft als Geflüchteter oder Ausländer ist dabei unerheblich.

Zu empfehlen ist es, bereits vor der Aufnahme von Geflüchteten das Gespräch zu suchen. Das trägt zu einer positiven Vertrauensbasis bei. 

Dürfen Mieter:innen Geflüchtete aufnehmen?

Ja, das dürfen sie. Sechs bis acht Wochen gilt in jedem Fall als erlaubnisfreier Besuch. Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und Eltern dürfen laut Deutschem Mieterbund auch länger oder dauerhaft aufgenommen werden. Wollen sie Geflüchtete länger als sechs bis acht Wochen aufnehmen, kann der:die Vermieter:in nach § 553 BGB die Erlaubnis zur Überlassung an Dritte nur dann verweigern, wenn dem:der Vermieter:in diese nicht zugemutet werden kann.  Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Wohnraum übermäßig belegt werden würde oder ein Umstand in der Person des Dritten begründet ist. Die Eigenschaft als Geflüchteter oder Ausländer ist dabei unerheblich.

Zu empfehlen ist es, bereits vor der Aufnahme von Geflüchteten das Gespräch zu suchen. Das trägt zu einer positiven Vertrauensbasis bei. 

Darf ich als Eigentümer:in Wohnraum für einige Wochen unentgeltlich überlassen?

Die rein unentgeltliche Überlassung von Wohnraum ist keine Miete im rechtlichen Sinn, sondern eine Leihe. Es finden daher alle mietrechtlichen Bestimmungen, inkl. Mietpreisbremse, etc., keine Anwendung. Für eine Leihe braucht es auch keinen formellen Vertrag. Wir empfehlen, von vornherein zu klären (falls möglich und erforderlich) wie lange die Personen bei Ihnen kostenfrei wohnen dürfen, damit später keine Missverständnisse entstehen.



Ich möchte meinen Wohnraum entgeltlich bis zu einem Jahr überlassen

Wenn Eigentümer:innen ihren Wohnraum entgeltlich für eine kurze Dauer an Geflüchtete überlassen möchtest empfehlen wir ihnen, einen Mietvertrag zur Überlassung von Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch. (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ich möchte meinen Wohnraum entgeltlich über einen längeren Zeitraum (über 1 Jahr) überlassen

Eigentümer:innen, die ihren Wohnraum entgeltlich über einen längeren Zeitraum Menschen aus der Ukraine überlassen möchten, können einen unbefristeten Mietvertrag erstellen. Dieser verhält sich genauso wie ein normaler Mietvertrag nach deutschem Mietrecht.

Was wird bei der entgeltlichen Überlassung von Wohnraum benötigt?

Bei der entgeltlichen Überlassung sollte eine Vereinbarung zwischen den Eigentümer:innen und den Geflüchteten bestehen, welche die grundsätzlichen Eckdaten regeln. Dazu gehören beispielsweise der verfügbare Zeitraum sowie die Höhe der Miete.

Eigentümer:innen sollten jedoch beachten, dass nicht dieselben Anforderungen wie bei einer normalen Vermietung gestellt werden sollten. Es ist selbstverständlich, dass die wenigsten Geflüchteten hier in Deutschland gängige Bewerbungsunterlagen wie die SCHUFA, Mietschuldfreiheitsbescheinigung oder einen Einkommensnachweis bei sich haben. Wir bitten Sie in dieser Hinsicht um Verständnis und Solidarität.


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Was für unterschiedliche Möglichkeiten kommen bei der entgeltlichen Überlassung von Wohnraum in Frage?

Je nachdem, wie lange die Eigentümer:innen den Wohnraum entgeltlich zur Verfügung stellen möchten, können sie unterschiedliche Arten der Vermietung eingehen.

 

  1. Befristet: Mietvertrag zur Überlassung von Wohnraum auf unbestimmte Zeit

    Durch die fehlende Planungssicherheit der Betroffenen empfehlen wir einen befristeten Mietvertrag, speziell einen Mietvertrag zur Überlassung von Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB) auszustellen.

    Ein Mietverhältnis, bei dem Vermieter & Mieter davon ausgehen, dass die Mietsache nicht zum ständigen Lebensmittelpunkt des Mieters wird, sondern lediglich auf Grund solcher Anlässe genutzt wird, die ihrer Natur nach von kurzer Dauer sind. 

    Bei dieser Art von unbefristetem Vertrag besteht Vertragsfreiheit. Das heißt beide Parteien können den Abschluss und Inhalt des Vertrages frei gestalten. Dies bietet den Raum für viel Flexibilität, der in diesen Zeiten notwendig ist. So kann der Vertrag auf den verfügbaren Zeitraum befristet werden und eine Kündigung kann weitestgehend frei ausgesprochen werden.

  2. Befristet: Mietvertrag auf bestimmte Zeit

    Der Mietvertrag auf bestimmte Zeit, auch Zeitmiete genannt, ist nur dann wirksam vereinbar, wenn die Vermieter:innen ein gesetzlich anerkanntes Befristungsinteresse hat. (vgl. § 575 BGB). Das bedeutet der Vermieter muss rechtlich einen anerkannten Grund vorweisen können, um die Befristung zu rechtfertigen. Das kann zum Beispiel Eigenbedarf sein.

  3. Unbefristet

    Wenn Eigentümer:innen einen unbefristeten Mietvertrag ausstellen möchten, gelten dieselben Regeln wie bei einem normalen Mietvertrag nach deutschem Mietrecht.

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten)




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