Der Bundesgerichtshof befasste sich mit der Abrechnung von Betriebskosten in großen Wohnanlagen. Dabei beschäftigte ihn die Frage, wann eine Abrechnung den formellen Anforderungen genüge.



F2L icon

Die richtigen Mieter:innen finden

...war noch nie so einfach! Schalte jetzt kostenlos deine Anzeige und finde schnell & einfach neue Mieter:innen.



Die Mieter:innen einer Wohnung in einer großen Anlage mit Wohn- und Gewerbeeinheiten in Dresden sollen Betriebskosten in Höhe von insgesamt rund 1.200 Euro nachzahlen. Dagegen wehrten sie sich vor Gericht. Der Abrechnung der einzelnen Betriebskostenpositionen lagen verschiedene Gesamtflächen zugrunde. Eine Erläuterung, aus welchen Gebäudeteilen oder „Hauseingängen“ sich die jeweiligen Gesamtflächen zusammensetzen, enthielten die Abrechnungen nicht. 

Abrechnungen genügen formellen Anforderungen

Sowohl das Amts- als auch das Landgericht hielten die Betriebsabrechnungen für formell unwirksam. Der Streit landete vor dem Bundesgerichtshof. Die höchsten Richter vertreten die Auffassung, dass die Abrechnungen der Vermieterin nicht aus formellen Gründen unwirksam seien. Nach ihrer Rechtsprechung genüge eine Betriebskostenabrechnung den formellen Anforderungen, wenn sie eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalte.

So gehören in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten folgende Mindestangaben:

  • Zusammenstellung der Gesamtkosten
  • Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel
  • Berechnung des Anteils der Mietpartei
  • Abzug der geleisteten Vorauszahlungen

Eine Erläuterung des angewandten Verteilungsmaßstabs, also des Umlageschlüssels, sei nur dann geboten – so die Karlsruher Richter –, wenn das zum Verständnis der Abrechnung erforderlich sei. Der Verteilungsmaßstab “Fläche” sei aus sich heraus verständlich und müsse daher grundsätzlich auch nicht weiter erläutert werden.

Diese formellen Anforderungen erfüllten die Betriebskostenabrechnungen der Vermieterin.

(BGH, Urteil v. 29.1.2020, VIII ZR 244/18)

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).



house laptop

Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!

Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.


Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.