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  • Sie wollen verkaufen? Das ändert sich 2021 für Sie


    Wer 2021 ein Haus oder eine Wohnung verkaufen will, kann ein gutes Verkaufsergebnis erwarten, muss aber in einigen Bundesländern Provision einplanen. Zu beachten gibt es überdies neue Anforderungen beim Energieausweis.

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    Mehr Pflichten beim Energieausweis

    Seit dem 1. November 2020 gibt es eine einzige, einheitliche Rechtsgrundlage für die energetischen Anforderungen an Neu- und Altbauten. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst Vorgängergesetze wie Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Damit kommen einige Änderungen beim Energieausweis. Diesen müssen Sie den Kaufinteressenten beim Angebot Ihrer Immobilie vorlegen. Die Änderungen betreffen den Verbrauchsausweis, der auf dem tatsächlichen Energieverbrauch beruht und gelten nach einer Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2021 für alle Bestandsgebäude. Nach den neuen Bestimmungen sind Sie als Hauseigentümer dafür verantwortlich, dass die Daten, die Sie dem Aussteller des Ausweises zur Verfügung stellen, richtig sind. Neben der reinen Datenauswertung ist künftig auch eine Begehung oder Fotoanalyse gefordert, bevor der Ausweis ausgestellt wird.



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      Wird es zusätzlich zum Bedarfs- und Verbrauchsausweis einen weiteren Energieausweis geben?

    • Zur Antwort

    Neue Gesetzgebung zur Maklergebühr

    In der Vergangenheit war es in einigen Bundesländern noch möglich, dass Immobilienverkäufer oder Verkäuferinnen den Immobilienprofi beauftragten, aber dessen Kosten komplett von den Käuferinnen oder Käufern übernommen wurde. Mit dem am 23. Dezember 2020 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ können nur noch höchstens 50 Prozent der Maklerkosten auf Käufer oder Käuferinnen übertragen werden, sofern der Makler oder die Maklerin die Interessen beider Seiten vertritt. Soll der Immobilienprofi einseitig in Ihrem Interesse tätig sein, zahlen Sie allein die Provision. Wird er oder sie von der Person beauftragt, die kaufen möchte, dann zahlen Sie nichts. Neu ist außerdem, dass ein Maklervertrag stets der Textform bedarf, wozu auch eine E-Mail zählt. Mündliche Absprache oder ein Handschlag reichen nicht mehr aus.

    Umwandlungsverbot für bestimmte Mietwohnungen

    Falls Sie ein Haus mit mehreren Mietwohnungen besitzen, davon eine oder mehrere einzeln verkaufen möchten, könnte das vom Bundeskabinett beschlossene Baulandmobilisierungsgesetz für Sie von Bedeutung sein. Die umstrittene Novelle des Baugesetzbuches sieht in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt ein Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bis Ende 2025 vor. Das Gesetz steht für den 18. Dezember auf der Tagesordnung des Bundesrats, zuvor müsste aber noch der Bundestag darüber abstimmen.

    tipp
    Ausblick zur Kaufpreisentwicklung 2021

    Trotz Corona-Krise sind die Preise für Häuser und Wohnungen 2020 weiter gestiegen und es sieht nicht nach einer nahen Trendwende aus. Falls Sie im kommenden Jahr eine Immobilie in einer mittleren oder kleineren Stadt im Umkreis der großen Metropolen zum Verkauf anbieten wollen, stehen Ihre Chancen besonders gut. Wegen des durch Corona in Gang gesetzten Trends zu mehr Homeoffice nehmen die Menschen längere Pendelstrecken in Kauf. Selbst Häuser auf dem Land scheinen wieder gefragter zu werden, sofern die Region digital und verkehrsmäßig ausreichend angebunden ist.

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    Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 10. Dezember 2020.


    Änderungen 2021 für Verkäufer und Verkäuferin im Überblick

    Was ändert sich 2021 beim Energievertrag?

    Ab dem 01. Mai 2021 gelten neue Bestimmungen für alle Bestandsgebäude. Nach den neuen Bestimmungen sind Sie als Hauseigentümer dafür verantwortlich, dass die Daten, die Sie dem Aussteller des Ausweises zur Verfügung stellen, richtig sind. Neben der reinen Datenauswertung ist künftig auch eine Begehung oder Fotoanalyse gefordert, bevor der Ausweis ausgestellt wird. Sie fragen sich jetzt vielleicht: „Ist mein alter Energieausweis dann ungültig?“- Nein, nur wenn Sie seit der Ausstellung Ihre Immobilie energetisch saniert haben oder der Ausweis älter als 10 Jahre ist. Dann müssen Sie einen neuen beantragen, wenn Sie verkaufen möchten und für diesen gelten dann auch die erwähnten neuen Regelungen.

    Was ändert sich 2021 beim Baulandmobilisierungsgesetz?

    Sie wollen 2021 eine Wohnung verkaufen? Dann sollten Sie sich möglicherweise beeilen, bevor das Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft tritt. Die umstrittene Novelle des Baugesetzbuches sieht in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bis Ende 2025 vor. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18.12.2020 zu dem Entwurf Stellung genommen und unter anderem eine bis 2025 befristete Umwandlungsbremse befürwortet.

    Was ändert sich 2021 bei der Maklerprovision?

    In der Vergangenheit war es in einigen Bundesländern noch möglich, dass Immobilienverkäufer oder Verkäuferinnen den Immobilienprofi beauftragten, aber dessen Kosten komplett von den Käuferinnen oder Käufern übernommen wurde. Mit dem am 23. Dezember 2020 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ können nur noch höchstens 50 Prozent der Maklerkosten auf Käufer oder Käuferinnen übertragen werden, sofern der Makler oder die Maklerin die Interessen beider Seiten vertritt. Soll der Immobilienprofi einseitig in Ihrem Interesse tätig sein, zahlen Sie allein die Provision. Wird er oder sie von der Person beauftragt, die kaufen möchte, dann zahlen Sie nichts. Neu ist außerdem, dass ein Maklervertrag stets der Textform bedarf, wozu auch eine E-Mail zählt. Mündliche Absprache oder ein Handschlag reichen nicht mehr aus.

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