Wenn es um Mietminderungen geht, bleibt oft die Frage offen, um wie viel die Miete gemindert werden kann. Unsere Mietminderungstabelle verschafft Klarheit.

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Mieter müssen nur die volle Miete zahlen, wenn sie in einer schadensfreien Wohnung leben. Ist dies nicht der Fall, ist der Vermieter verpflichtet, die Mängel umgehend zu beseitigen. Sobald ein Mangel auftritt, muss der Mieter dem Vermieter die Mängel schriftlich mitteilen. In der Mängelanzeige sollte eine konkrete Frist zur Beseitigung enthalten sein. Beseitigt der Vermieter nach der Mängelanzeige den Mangel nicht, hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern, bis der Mangel behoben ist. Doch um wie viel darf die Miete gekürzt werden.

Eine allgemeingültige Aussage dazu gibt es nicht, da jeder Mangelfall anders gelagert sein kann. Gerichtsurteile zu Mietminderungen können lediglich Anhaltspunkte geben, welcher Minderungsbetrag angemessen sein könnte. Der konkrete Minderungsbetrag richtet sich grundsätzlich nach der Beeinträchtigung beim Gebrauch der Wohnung. Liegt eine "unerhebliche" Beeinträchtigung vor, darf die Miete nicht gemindert werden, gleichwohl ist der Vermieter zur Beseitigung aufzufordern.


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Mangel Urteil Minderungsquote

 

Mäuse - in Stadtwohnung

 

 

AG Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 06.08.2001, Az.: 32 C 520/00

 

 

100%

 

 

Stromausfall

 

 

AG Neukölln, Urteil vom 20.10.1987, Az.: 15 C 23/87

 

 

100%

 

unbewohnbarer Zustand der Wohnung LG Wiesbaden, Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1980, 17 100%
Fehlen der vertraglich zugesicherten Einbauküche bei Einzug LG Frankfurt/ Main, Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1996, 535  100%

 

Heizungsausfall - im Winter

 

 

LG Berlin, Beschluss vom 18.08.2002, Az.: 67 T 70/02

 

 

75%

 

 

Gerüst - vor Dachgeschosswohnung

 

 

BGH, Urteil vom 12.12.2012, Az.: VIII ZR 181/12

 

 

50%

 

 

Kugelkäferplage

 

 

AG Trier, Urteil vom 11.09.2008, Az.: 8 C 53/08

 

 

50%

 

 

Lärmbelästigung - laute Musik

 

 

AG Braunschweig, Urteil vom 03.08.1989, Az.: 113 C 168/89 (9)

 

 

50%

 

 

Toilette - verstopft

 

 

AG Hannover, Urteil vom 10.10.2008, Az.: 559 C 3475/08

 

 

50%

 

In gesundheitsgefährdender Konzentration Formaldehyd LG München I, NJW-RR 1991, 975 50%

 

Gerüche - unzumutbare

 

 

AG Köln, Urteil vom 27.09.1988, Az.: 201 C 457/87

 

 

45%

 

 

Lärmbelästigung - zwei Gaststätten

 

 

LG Berlin, Urteil vom 05.08.2002, Az.: 67 S 342/01

 

 

40%

 

 

Abwasserstau

 

 

AG Groß-Gerau, Urteil vom 19.07.1979, Az.: 21 C 1336/78

 

 

38%

 

 

Taubenbefall

 

 

LG Freiburg, Urteil vom 19.06.1997, Az.: 3 S 386/96

 

 

35%

 

 

Dachgeschossausbau - Beeinträchtigungen

 

 

LG Berlin, Urteil vom 08.03.1996, Az.: 64 S 357/95

 

 

33%

 

Nicht funktionsfähige alleinige Duschmöglichkeit oder Bademöglichkeit  AG Köln (Az. 206 C 85/95) WuM 1998, 690 33%

 

Wasser - aus Zimmerdecke

 

 

AG Kiel, Urteil vom 26.06.1980, Az.: 13 C 9/80

 

 

30%

 

 

Baulärm

 

 

LG Darmstadt, Urteil vom 18.03.1983, Az.: 17 S 284/82

 

 

25%

 

 

Kriminelle Nachbarn

 

 

AG Köln, Urteil vom 04.01.1978, Az.: 152 C 1322/77

 

 

25%

 

 

Mottenbefall

 

 

AG Bremen, Urteil vom 05.12.2001, Az.: 25 C 0118/01

 

 

25%

 

 

Wohnungstür - nichtabschließbar

 

 

AG Potsdam, Urteil vom 09.03.1995, Az.: 26 C 406/94

 

 

25%

 

Innentüren der Wohnung fehlen AG Hamburg-Altona, ZMR 2008, 298 25%

 

Garagentor - Lärmbelästigung

 

 

AG Mainz, Urteil vom 13.11.2002, Az.: 81 C 230/01

 

 

20%

 

 

Hellhörige Wohnung

 

 

AG Wedding, Urteil vom 22.05.1985, Az.: 6 C 211/85

 

 

20%

 

 

Laminat - aufgesprungen

 

 

AG Schöneberg, Urteil vom 10.04.2008, Az.: 109 C 256/07

 

 

20%

 

 

Wasser - rostig

 

 

AG Görlitz, Urteil vom 03.11.1997, Az.: 1 C 1320/96

 

 

20%

 

 

Zigarettenrauch - aus Nachbarwohnung

 

 

LG Stuttgart, Urteil vom 27.05.1998, Az.: 5 S 421/97

 

 

20%

 

 

Dusche - nicht nutzbar

 

 

AG Köln, Urteil vom 28.11.1986, Az.: 221 C 85/86

 

 

16,66%

 

 

Fassade eingerüstet

 

 

AG Mainz, Urteil vom 28.11.1996, Az.: 10 C 49/96

 

 

15%

 

 

Teppichbodenmängel

 

 

OLG Celle, Urteil vom 19.10.1994, Az.: 2 U 216/93

 

 

15%

 

 

Wasserboiler - defekt

 

 

AG München, Urteil vom 10.01.1991, Az.: 232 C 37276/90

 

 

15%

 

 

Fahrstuhlausfall - 4. Etage

 

 

AG Charlottenburg, Urteil vom 15.12.1989, Az.: 2 C 484/89

 

 

10%

 

 

Lärm - Glascontainer

 

 

AG Rudolstadt, Urteil vom 20.05.1999, Az.: 1 C 914/98

 

 

10%

 

 

Briefkasten - fehlt

 

 

AG Köln, Urteil vom 16.12.1993, Az.: 208 C 124/93

 

 

5%

 

 

Defekter Küchenherd

 

 

LG Berlin, Urteil vom 13.10.1980, Az.: 61 S 171/80

 

 

5%

 

 

Geruchsbelästigungen - durch Fleischerei

 

 

AG Pankow/Weißensee, Urteil vom 05.08.2004, Az.: 3 C 71/03

 

 

5%

 

 

Haustür - nicht abschließbar

 

 

AG Köln, Urteil vom 28.10.1976, Az.: 153 C/ 76

 

 

5%

 

 

Zugluft - undichte Türen

 

 

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2000, Az.: 10 U 160/97

 

 

5%

 

 

 

 

 

 

 

Balkon - nicht nutzbar

 

 

AG Wetzlar, Urteil vom 15.12.2008, Az.: 38 C 1467/08

 

 

3%

 

 

Rollladen - kaputt

 

 

LG Berlin, Urteil vom 14.09.2006, Az.: 62 S 90/06

 

 

3%

 

 

Elektrik - Lose Steckdose

 

 

LG Berlin, Urteil vom 13.01.2004, Az.: 64 S 334/03

 

 

0,50%

 

 

Fliesen - fehlen

 

 

LG Berlin, Urteil vom 20.11.1980, Az.: 61 S 200/80

 

 

0%

 

 

Kinderlärm

 

 

AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 11.11.2008, Az.: 409 C 285/08

 

 

0%

 

Die in der Tabelle angegebenen Minderungsquoten geben eine grobe Orientierung, beanspruchen jedoch keine Allgemeingültigkeit, da es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt.

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FAQs

Wie rechne ich die Mietminderung aus?

Gesetzlich ist eine Formel für die Berechnung der Mietminderung nicht mehr vorgesehen. Wenn Mieter:innen das Haus oder die Wohnung vertragsgerecht nicht nutzen können, haben sie das Recht, die Miete zu mindern. Wie die Berechnung erfolgt, sagt der Paragraf nicht aus.

Welche Gründe gibt es für Mietminderung?

Verstopfte Abflüsse, defekte Heizung und/oder Warmwasseraufbereitung, Feuchtigkeitsschäden und -flecken, undichte Fenster und vieles mehr sind typische Mängel. Doch nicht nur Mängel, die die Mietwohnung selbst betreffen, lösen die Gewährleistungsrechte aus. Auch Störungen von „außen“ können Wohnungsmängel sein

Kann der Vermieter eine Mietminderung ablehnen?

Wenn für die Mietminderung keine Mängelanzeige voraus war oder der Mangel bei Vertragsschluss bekannt war, kann der:die Vermieter:in der Mietminderung wiedersprechen. Auch gilt dies, wenn Fehler oder Versäumnisse im Mietminderungsschreiben enthalten sind.

Kann ich die Miete ohne Anwalt kürzen?

Wenn der:die Vermieter:in für den Mangel verantwortlich ist und eine Mängelanzeige durch den:der Mieter:in vorliegt, tritt in der Regel eine Mietminderung automatisch in Kraft. Zunächst ist für diesen Schritt kein Anwalt notwendig.

Wann gilt eine Mietminderung als akzeptiert?

Dem:Der Mieter:in steht das Recht auf Mietminderung zu, wenn ein Mangel an der Mietsache – also dem Haus oder Wohnung – deren vertragsgemäßen Gebrauch erheblich einschränkt (§ 536 BGB).

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