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Bereits zum 1. Februar 2022 wird die Förderung für Neubauten in der Förderklasse „Effizienzhaus 55“ im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingestellt. Zukünftig sollen mehr Fördergelder in die energieeffiziente Sanierung bestehender Gebäude fließen.

Noch bis Ende Januar 2022 kann die Förderung von Neubauten nach dem Effizienzhaus 55-Standard beantragt werden, maßgeblich ist hierbei das Datum der Antragstellung. Betroffen sind ebenfalls die Förderklassen Effizienzhaus/-gebäude 55 EE und Effizienzhaus 55 NH. Eine entsprechende Änderung der BEG hat das Bundeswirtschaftsministerium Anfang November auf den Weg gebracht.

Zwei gezeichnete Einfamilienhäuser

Mehr als die Hälfte der genehmigten BEG-Fördermittel entfielen im Jahr 2021 auf Neubauten mit der Effizienzklasse 55. Doch in der Sanierung alter Gebäude können die Fördergelder einen besseren Beitrag zur Erreichung der gesetzten Klimaziele leisten, begründet das BMWi seine Entscheidung.

So verbrauchen vor 1979 gebaute Häuser bis zu fünfmal mehr Energie als Häuser, die nach 2001 gebaut wurden, meldet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Insbesondere neues Dämmmaterial und der Austausch alter Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden können maßgeblich zur Verringerung der CO2-Emissionen beitragen.

Für Neubauten sind weiterhin Förderungen für besonders effiziente Gebäude verfügbar, die Förderklassen Effizienzhaus 40 und Effizienzhaus 40 Plus sind von den Änderungen nicht betroffen.

Alle Infos zur Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) hier.


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