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8 wichtige Änderungen

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2021 könnte ein gutes Jahr sein, um den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Bei steigenden Energiekosten ist der Neubau im Vorteil – und bei den Baukosten greift der Staat mit Förderungen unter die Arme.


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Änderung Nr. 1: Baukindergeld wird verlängert

Gute Nachricht für Baufamilien: Das Baukindergeld, das eigentlich 2020 auslaufen sollte, wird verlängert. Noch bis Ende März 2021 können Eltern, die ein Eigenheim bauen oder kaufen wollen, den Zuschuss bei der KfW-Bank beantragen. Pro Kind unter 18 Jahren werden jährlich 1.200 Euro vom Staat gezahlt. Das geht zehn Jahre lang – allerdings nur solange, bis das Kind volljährig ist. Der notariell geschlossene Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung muss bis Ende März 2021 vorliegen. Um die Förderung gewährt zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen für eine Familie mit einem Kind im Jahr 90.000 Euro nicht überschreiten, für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 15.000 Euro.

Änderung Nr. 2: Neues Gebäudeenergiegesetz

Seit dem 1. November 2020 gibt es eine einzige, einheitliche Rechtsgrundlage für die energetischen Anforderungen an Neubauten. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst Vorgängergesetze wie Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ab. Zwei Punkte im neuen Gesetz sind für Bauwillige wichtig:

  1. Die energetischen Vorgaben für den Neubau steigen zunächst nicht, sondern werden unverändert aus der letzten Energieeinsparverordnung übernommen.
  2. Wie zuvor das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, verpflichtet auch das GEG dazu, im Neubau zumindest einen Teil des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken. Nach dem GEG kann das neben Solarthermie auch über die Stromproduktion mit Photovoltaik oder mit erneuerbarer Fern- und Abwärme erfüllt werden.
Zweigeteiltes, gezeichnetes Haus: Eine Hälfte im Bau befindlich, die andere Hälfte fertig

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Änderung Nr. 3: Die Mehrwertsteuer beim alten Wert

Mit dem Jahreswechsel lief die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer aus. Seit dem 1. Januar beträgt der allgemeine Satz wieder 19 Prozent. Das müssen Bauwillige bei den Baukosten und auch bei eventuellen Maklerkosten mit einrechnen.

Änderung Nr. 4: Neues Wohneigentumsgesetz

Dies betrifft dich, wenn du eine Neubau-Eigentumswohnung erwerben willst: Zum 1. Dezember trat eine Novelle des Wohneigentumsgesetzes (WEG) in Kraft. Dabei handelt es sich um die rechtliche Grundlage von Eigentümergemeinschaften. Die Gesetzesreform ist sehr umfassend. Darin ist zum Beispiel die Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft bei baulichen Änderungen, etwa Sanierungsmaßnahmen, geregelt, die bei einem Neubau natürlich hoffentlich erst in etlichen Jahren anstehen. Eine interessante Änderung für entstehende Eigentümergemeinschaften ist allerdings, dass Terrassen, Gärten oder Stellplätze außerhalb des Gebäudes nun in der Teilungserklärung als Sondereigentum definiert werde können. Bisher galten solche Flächen stets als Gemeinschaftseigentum. Mit der neuen Regelung könnte der Wert einer Wohnung also deutlich steigen.


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Änderung Nr. 5: Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen

Wenn du eine Neubauwohnung zur Kapitalanlage kaufen und sie vermieten möchtest, könntest du von folgender Steuererleichterung profitieren: Seit August 2019 können Privatleute, die in eine neu gebaute Wohnung investieren und diese für zehn Jahre dauerhaft zu Wohnzwecken vermieten, in den ersten vier Jahren nach Anschaffung bis zu fünf Prozent der Kosten steuerlich absetzen. Die Regelung gilt noch bis zum 31.12. 2021. Voraussetzung ist aber, dass die Wohnung tatsächlich im Jahr der Fertigstellung erworben wird. Wenn du also nach dem Jahreswechsel eine Wohnung kaufst, die schon 2020 fertig wurde, gilt sie im Sinne des Gesetzes nicht mehr als neu. Wird die Wohnung dagegen beispielsweise im Januar 2021 fertig, kommt die Abschreibung auch noch beim Kauf im Herbst des Jahres in Frage.

Änderung Nr. 6: Architektenhonorare werden frei verhandelbar

Nach einer Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieurinnen können ab 1. Januar 2021 Architektinnen und Architekten ihre Honorare mit Bauherren frei aushandeln. Honorartafeln dienen lediglich als Orientierung. Ob der Hausbau mit Architektenleistung dadurch zukünftig günstiger oder teurer wird, ist allerdings noch gar nicht vorherzusagen.


Änderung Nr. 7: Die Preisentwicklung im Neubau

Trotz Corona-Pandemie sind die Immobilienkaufpreise in diesem Jahr weiter gestiegen, und noch sieht es nicht nach einer Trendwende für 2021 aus. Bei den Baulandpreisen ist sogar ein weiterer Preisschub gerade als Folge von Corona zu erwarten: Viele Bauwillige zieht es hinaus aus den Städten ins Umland, das dank Homeoffice-Optionen immer attraktiver wird. Hier lohnt es sich, bei einem guten Angebot jetzt zuzugreifen. Trotz hoher Baukosten hat der Neubau einen unschlagbaren Vorteil: Du kannst bei der Heizung von Anfang an auf erneuerbare Energien setzen, zum Beispiel eine Wärmepumpe. Damit bist du unabhängig von fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas, deren Preise aufgrund der CO2-Abgabe kräftig steigen werden.

Änderung Nr. 8: Mehr Wohnungsbauprämie

Falls du noch für deinen Haustraum sparst, könntest du von dieser Änderung profitieren: Ab 2021 ändert sich die Jahreseinkommensgrenze für die staatliche Wohnungsbauprämie zur Förderung von Bausparverträgen. Sie liegt dann bei 70.000 Euro für Verheiratete beziehungsweise 35.000 Euro für Alleinstehende. Damit bekommen wesentlich mehr Menschen eine staatliche Förderung und können den Traum vom Hausbau umsetzen.




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