Widerrufsbelehrung des Anbieters

Im Falle eines zustande kommenden Maklervertrages haben Verbraucher das folgende Widerrufsrecht:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung
Guten Tag, wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Immobilienangebot. Gerne senden wir Ihnen weitere Informationen zu. Vorab muss ich Sie auf Ihre Widerrufsfrist hinweisen. Seit Juni 2014 sind alle Immobilienbüros vom Gesetzgeber dazu verpflichtet. Nachstehend schicke ich Ihnen weitere Informationen zu dieser Widerrufsfrist. Diese können Sie sich in Ruhe durchlesen... Bitte erschrecken Sie nicht...es ändert sich für Sie nichts! Es weist Sie als Kunden lediglich darauf hin, dass das Objekt mit einer Provision verbunden ist, selbstverständlich nur nach dem Erwerb. Wir müssen uns sonst 14 Tage gedulden, bis diese Frist abgelaufen ist oder Sie kopieren den rot markierten Text und schicken diesen wortlos per Mail an mich zurück. Daraufhin kann ich Ihnen gleich weitere Informationen zukommen lassen. Ab dem 13.06.2014 unterliegen Maklerverträge, die z. B. per E-Mail, Telefon oder Brief geschlossen wurden, dem Widerrufsrecht und bedürfen einer Widerrufsbelehrung.
Daher müssen wir zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform erteilen. Erst nach Erhalt einer positiven, schriftlichen Antwort übermitteln wir Ihnen die Adress- und Kontaktdaten der Immobilie oder vereinbaren einen Besichtigungstermin.
Damit wir Ihnen die Informationen auch schon sofort zuschicken können, benötigen wir noch Ihre Zustimmung. Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die Informationen schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zuschicken und den Maklervertag somit ausführen?
Bei vollständiger Erfüllung der Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht. Da die Provision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie das Objekt auch tatsächlich kaufen, bleibt Ihre Anfrage auch bei Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit insoweit unverbindlich. Bitte bestätigen Sie per E-Mail, wenn wir für Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden sollen und Sie den oben genannten Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts zur Kenntnis genommen haben. Gerne können Sie nachstehenden Formulierungsvorschlag für die Erklärung zur sofortigen Tätigkeit nutzen: "Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen (§ 357 Abs. 8 BGB). Ich stimme ausdrücklich zu, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere (§ 356 Abs. 4 BGB)." Sobald Ihre Bestätigung vorliegt, lassen wir Ihnen umgehend detaillierte Informationen zum Objekt zukommen. Ansonsten senden wir Ihnen die Informationen gerne nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zu. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Freundliche Grüße,
Ihr Team von BL-Immobilien GmbH