Umzugsunternehmen Bochum

Fragen und Antworten zur Beauftragung von Umzugsunternehmen in Bochum

Damit der Umzug innerhalb Bochums oder nach außerhalb gelingt, sind einige Fragen bezüglich der Entsorgung, des Zugangs zur Wohnung, etc. zu klären. Mitunter sind lange Vorlaufzeiten einzuhalten, damit alles reibungslos über die Bühne gehen kann.

Wie regelt die Stadt Bochum die Entsorgung von Sperrmüll?

In der Ruhrgebietsstadt ist die stadteigene USB Bochum GmbH für die Entsorgung von Sperrmüll zuständig. Über das Internet muss mittels eines Sperrmüll-Antrags die Abholung beauftragt werden. Abgefragt wird hier neben persönlichen Daten vor allem die Zusammensetzung des Sperrmülls. Wichtig: Nur das, was tatsächlich angegeben wurde, wird auch bei der Abholung mitgenommen. Die Zeitspanne zwischen Beauftragung und Abholung beträgt regelmäßig zwischen drei und vier Wochen. Grundsätzlich kann jeder in Bochum gemeldete und der Müllentsorgung angeschlossene Bürger einmal pro Kalenderjahr seinen Sperrmüll kostenlos abholen lassen.

Wie kann ich für den Zeitraum des Umzuges eine Halteverbotszone einrichten?

Beim städtischen Ordnungsamt kann, mit einer Vorlaufzeit von etwa zwei Wochen, eine Halteverbotszone beantragt werden. Dem Antrag beigefügt werden muss eine Skizze, die die örtlichen Gegebenheiten genau darlegt und die geplante Verbotszone darstellt. Umzugsunternehmen aus Bochum bieten vermehrt die Antragstellung und Umsetzung von Halteverbotszonen an. Da die Auftragsumfänge jeweils frei und individuell vereinbart werden können, gibt es hierzu keine allgemeinen Preisinformationen. Bei Komfortumzügen ist diese Dienstleistung häufig enthalten.

Worauf kommt es bei der Angebotserstellung an?

Jedes Angebot wird von der jeweiligen Umzugsfirma aus Bochum nach den aus der Besichtigung gewonnenen Daten und Fakten erstellt. Seriöse Unternehmen listen penibel alle Leistungsbestandteile auf. Für die Besichtigung und den folgenden Kostenvoranschlag werden typischerweise keine Kosten in Rechnung gestellt. Festpreisangebote sind nicht per se unseriös, bei ihnen sollte aber der genaue Umfang überprüft und auf die Haftungsausschlüsse geachtet werden. Hier gilt der Grundsatz: „Wer packt, der haftet“.