Das neue Meldegesetz

Das bundesweit einheitlichen Meldegesetz 2015 - Hintergrund zur Einführung

Vermieter müssen seit November 2015 ihren Mietern eine Vermieterbescheinigung ausstellen. Für Mieter gilt eine Meldefrist von zwei Wochen. Bei Unterlassung droht beiden ein Bußgeld. Warum der Aufwand?

Seit dem 1. November 2015 gilt das bundesweit einheitliche Meldegesetz. Wer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umzieht, muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb von 14 Tagen seinen neuen Wohnort mitteilen. Für Vermieter ist die Ausstellung einer Vermieterbescheinigung nun wieder Pflicht. Beiden Seiten drohen Bußgelder von 1.000 Euro, sofern sie diesen Pflichten nicht nachkommen. Auf den ersten Blick erstaunt die strenge Vorgehensweise vielleicht. Bei näherer Betrachtung wird allerdings schnell klar, warum es wichtig ist, Scheinanmeldungen einen  Riegel vorzuschieben.

Die Meldepflicht soll undurchsichtige Mietverhältnisse aufdecken

Um ihre Kinder in der gewünschten Schule anzumelden oder eine Vignette fürs Anwohnerparken zu erhalten, gaben in der Vergangenheit Bürger häufig falsche Adressen an.  Paare verschleierten ihr Zusammenwohnen, um höhere Hartz-IV-Sätze zu beziehen. Und selbst der Kreditkartenbetrug wurde begünstigt, da aufgrund falscher Adressangaben Rechnungen oder Bußgelder nicht zugestellt werden konnten. Mithilfe der Meldepflicht sollen die bisher undurchsichtigen Mietverhältnisse nach und nach verschwinden.

Vorteile für Vermieter und Eigentümer

Vermieter und Eigentümer haben seit Inkrafttreten des Meldegesetzes einen Auskunftsanspruch. Das heißt, sie können bei den Einwohnerämtern kostenlos abfragen, welche Personen in ihrer Wohnung gemeldet sind. Auf diese Weise lässt sich schnell herausfinden, ob der Mieter unerlaubt die Wohnung noch an weitere Personen untervermietet. Bestätigt sich ein Verdacht, wäre das ein Kündigungsgrund. Aber Vorsicht: Hier gilt es, genau hinzuschauen. Denn ein Mieter darf seine Wohnung beispielsweise untervermieten, wenn er sich in einer finanziellen Zwangslage befindet und die Miete nicht mehr allein aufbringen kann. Auch eine Krankheit, die eine ständige Betreuung notwendig macht, ist ein anzuerkennender Grund. Der Mieter muss in diesen Fällen dem Vermieter die Untervermietung dennoch melden.

Fazit

Mit der Vermieterbescheinigung kommt zwar auf die Vermieter eine zusätzliche Verwaltungsaufgabe zu. Es lohnt sich aber, diese Verpflichtung ernst zu nehmen, um ein Bußgeld zu vermeiden.

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